Beschlussvorlage - BV/2023/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den aktuellen Hebesatz der Vergnügungssteuer von 18 % auf 20% zu erhöhen. Die Verwaltung wird aufgefordert eine entsprechende Satzungsänderungen herbeizuführen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 11.05.20223 die Umsetzung diverser Haushaltkonsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Für die nachstehende Maßnahme sollte eine Beschlussvorlage erarbeitet und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll hiermit geschehen.  

 

Die Stadt Wedel hat eine Satzung über die Erhebung einer „Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)“ beschlossen. Aktuell werden in Spielhallen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, etc. die Bruttoeinnahmen von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit 18 % besteuert.

 

Die Hebesätze für die Vergnügungssteuer in Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern in Schleswig-Holstein variieren zwischen 14 % und 20 %. Die Stadt Wedel befindet sich derzeit mit einem Hebesatz von 18 % bereits im oberen Bereich der Hebesätze. Bei vergleichbaren Städten im Kreis Pinneberg beläuft sich der Hebesatz in Elmshorn auf 18 %, in Pinneberg auf 20 % und in Quickborn ebenfalls auf 20 %.  Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Wedel belaufen sich derzeit auf ca. € 490.000,-. Mit einer Erhöhung des Hebesatzes um 2 % auf dann 20 % würden sich die Einnahmen voraussichtlich um ca. € 55.000 auf dann € 545.000,- jährlich erhöhen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

In der jüngsten Vergangenheit war der Hebesatz für die Vergnügungssteuer bereits kräftig angehoben worden. In 2020 war er im Zuge von Haushaltkonsolidierungsdebatten von damals 13 % auf jetzt 18 % erhöht worden. Natürlich ist auch eine weitere Erhöhung denkbar und zulässig. Hierzu wäre die aktuelle Satzung anzupassen und vom Rat der Stadt Wedel zu beschließen.       

 

Mit einer Zustimmung des Rates zu diesem Beschluss sind direkt noch keine „Finanzielle Auswirkungen“ (siehe Tabelle am Ende der Vorlage) verbunden. Mit Zustimmung des Rates der Stadt Wedel würde die Verwaltung zunächst nur aufgefordert, die erforderliche Satzungsänderung vorzubereiten. Erst mit Beschluss der Satzung könnten dann konkrete zusätzliche Einnahmen fließen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Auf eine Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 18 % auf 20% könnte auch verzichtet werden. Dann entfiele natürlich die geschätzte zusätzliche Einnahme von € 27.000,-.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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