Beschlussvorlage - BV/2023/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel wählt für den Umweltbeirat folgende Personen:

 

  1. Jens Brüggemann
  2. Maximilian vom Bruch
  3. Ralph Dieckmann
  4. Prof. Dr. Kay-Christian Emeis
  5. Beatrix Fischer
  6. Cornelia Mayer-Schwab
  7. Jens Neumann
  8. Nicole Petersen
  9. Bianka Sievers
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Umweltbeirat leistet seinen Beitrag zum Strategischen Ziel im Handlungsfeld 2 Umwelt und Klimaschutz „Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekt finden in allen Entscheidungen der Stadt Wedel Berücksichtigung“.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Der Umweltbeirat soll als ehrenamtlich tätiger Fachbeirat Verwaltung und Politik in Umweltangelegenheiten beraten, kann aber auch von sich aus tätig werden (Satzung für den Umweltbeirat vom 04.04.2000).

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Darstellung des Sachverhalts

Die Einrichtung eines Umweltbeirates ist auf den Beschluss des Rates der Stadt Wedel im Jahr 1980 zurückzuführen. Die Amtszeit ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Wedel gekoppelt. Von daher ist für den Zeitraum von 2023 bis 2028 ein neuer Umweltbeirat zu wählen.

Die Mitgliederzahl des Umweltbeirates ist auf neun beschränkt.

Nach der Empfehlung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses am 14.09.2023 und der Wahl der Mitglieder durch den Rat am 28.09.2023 lädt der Stadtpräsident zur konstituierenden Sitzung am 11.10.2023 ein.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die neue Wahl der Mitglieder des Umweltbeirates wird als sinnvoll erachtet.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Werden keine neuen Mitglieder gewählt, müsste die Satzung der Stadt Wedel für den Umweltbeirat außer Kraft gesetzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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