Beschlussvorlage - BV/2023/093
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme B49 (lt. BV 2023/030-1)
Aufgabe der eigenen Gebäudereinigung 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Gebäudemanagement
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-10/Sv
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Geplant
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt, analog des Beschlusses des Magistrats der Stadt Wedel vom 02.01.1996,
- Freiwerdende Stellen der Eigenreinigung nicht mehr nachzubesetzen und die entsprechenden Reinigungsreviere in die Fremdreinigung zu übergeben.
 - Neu- und Anbauten sowie vergleichbare Flächenvermehrungen (Anmietungen) werden sofort in die Fremdreinigung übergeben.
 - Es wird sichergestellt, dass durch diese Maßnahme keine Kündigungen ausgesprochen werden.
 
Darstellung des Sachverhalts
Bereits Anfang der 90iger Jahre wurde sich mit möglichen Kosteneinsparungen in der Gebäudereinigung befasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Fremdreinigung ein enormes Einsparungspotential bietet. Durch gezielte Verbesserungen der Ausstattung der städtischen Reinigungskräfte sowie einer Anhebung der Leistungszahlen aufgrund dieser moderneren Ausstattung konnten die Kosten deutlich reduziert werden. Allerdings ist die Eigenreinigung nach wie vor teurer als die Fremdreinigung. Die Kosten der Eigenreinigung beliefen sich im Jahr 2022 je m²/Jahr auf 28,53€, die Kosten der Fremdreinigung hingegen auf 19,05€.
Ausgehend von der vorhandenen Altersstruktur der Reinigungskräfte werden sieben der acht derzeit beschäftigten städtischen Raumpflegerinnen bis 2027 in Rente gehen und die entsprechenden Reinigungsreviere in die Fremdreinigung übergeben. Dadurch lassen sich relativ kurzfristig in etwa folgende Einsparungen erzielen:
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							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027  | 
					
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							 10.000 €  | 
						
							 30.000 €  | 
						
							 60.000 €  | 
						
							 65.000 €  | 
					
					Die dann noch vorhandene städtische Reinigungskraft wird spätestens in 2035 in den Ruhestand gehen, eine Nachbesetzung erfolgt der Stelle erfolgt wie auch bisher schon, nicht mehr. 
 
				
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 -10.000,00  | 
						
							 -30.000.00  | 
						
							 -60.000,00  | 
						
							 -65.000,00  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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