Beschlussvorlage - BV/2023/093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, analog des Beschlusses des Magistrats der Stadt Wedel vom 02.01.1996,

  • Freiwerdende Stellen der Eigenreinigung nicht mehr nachzubesetzen und die entsprechenden Reinigungsreviere in die Fremdreinigung zu übergeben.
  • Neu- und Anbauten sowie vergleichbare Flächenvermehrungen (Anmietungen) werden sofort in die Fremdreinigung übergeben.
  • Es wird sichergestellt, dass durch diese Maßnahme keine Kündigungen ausgesprochen werden.

 

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Ziele

Reduzierung der Kosten für die Gebäudereinigung ohne Verringerung der Reinigungsqualität.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Bereits Anfang der 90iger Jahre wurde sich mit möglichen Kosteneinsparungen in der Gebäudereinigung befasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Fremdreinigung ein enormes Einsparungspotential bietet. Durch gezielte Verbesserungen der Ausstattung der städtischen Reinigungskräfte sowie einer Anhebung der Leistungszahlen aufgrund dieser moderneren Ausstattung konnten die Kosten deutlich reduziert werden. Allerdings ist die Eigenreinigung nach wie vor teurer als die Fremdreinigung. Die Kosten der Eigenreinigung beliefen sich im Jahr 2022 je m²/Jahr auf 28,53€, die Kosten der Fremdreinigung hingegen auf 19,05€.

Ausgehend von der vorhandenen Altersstruktur der Reinigungskräfte werden sieben der acht derzeit beschäftigten städtischen Raumpflegerinnen bis 2027 in Rente gehen und die entsprechenden Reinigungsreviere in die Fremdreinigung übergeben. Dadurch lassen sich relativ kurzfristig in etwa folgende Einsparungen erzielen:

2024

2025

2026

2027

10.000 €

30.000 €

60.000 €

65.000 €

Die dann noch vorhandene städtische Reinigungskraft wird spätestens in 2035 in den Ruhestand gehen, eine Nachbesetzung erfolgt der Stelle erfolgt wie auch bisher schon, nicht mehr.
 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die seit gut 25 Jahren bestehenden Zielsetzung, freiwerdende Stellen der Eigenreinigung in die Fremdreinigung überzuleiten, wird weiter eingehalten und von der Verwaltung begrüßt.

Betriebsbedingte Kündigungen sollen auf jeden Fall ausgeschlossen sein.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne die Fortführung der Maßnahme können keine Einsparungen erzielt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

-10.000,00

-30.000.00

-60.000,00

-65.000,00

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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