Beschlussvorlage - BV/2023/126
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Neubau Südflügel Gebrüder-Humboldt-Schule, Neugestaltung des Schulhofes 1. BA, Umwidmung einer VE
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Gebäudemanagement
 
- Beteiligt:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Kenntnisnahme 
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 14.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Kenntnisnahme 
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 18.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Darstellung des Sachverhalts
Am 11.06.2018 ist im Rat gemäß der BV/2018/028 der Abriss des „68er-Anbaus“ und die Errichtung eines Ersatz-Neubaus an der Gebrüder-Humboldt-Schule beschlossen worden.
Um die dazugehörigen Außenlagen entsprechend anzupassen und zu gestalten, wurde im September 2021 ein Ingenieurbüro mit der Planung der Außenanlagen beauftragt. In der MV/2023/56, „Vorstellung der Planung für die Neugestaltung des Schulgeländes der Gebrüder-Humboldt-Schule“, wird das Projekt im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss am 14.09.2023 vorgestellt. Es ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Im ersten Bauabschnitt werden die Bereiche hergestellt, welche unmittelbar mit dem Ersatzneubau in Verbindung stehen. Insbesondere werden dringend benötigte Fahrradabstellplätze errichtet und das Gelände um den Neubau gestaltet.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rund 1.050.000 €. Hinzu kommen noch Kosten für das Umsetzen der Gehwegbeleuchtung.
Die Haushaltsmittel für die Schulhofneugestaltung wurden erstmalig für 2019 eingeworben. Durch den Beschluss über den Abriss des „68er-Anbaus“ und der Errichtung eines Ersatz-Neubaus änderten sich die Gegebenheiten für die Neugestaltung des Schulhofes und der Planungsbeginn wurde auf 2021 verschoben. Im ersten Nachtragshaushalt für 2023 wurden im März 2023 die Ansätze für den Bau des ersten Bauabschnittes entsprechend der fortgeschrittenen Planung angepasst. Ziel war, zur Nutzungsübergabe des Gebäudes auch die Außenflächen soweit wie möglich fertiggestellt zu haben. Die Haushaltsansätze für 2024 wurden mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) belegt damit die Arbeiten im 4. Quartal 2023 begonnen werden können. Im April 2023 wurden die Mittel für die Herstellung der Außenanlagen gesperrt.
Eine bestehende VE im Bereich Investition Kita über 1.075.000 € wird nicht benötigt. Damit sind Mittel frei um mit dem Bau der Außenanlagen so schnell wie möglich beginnen zu können.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Gebäude wird nach jetzigem Stand spätestens im Februar 2024 bezugsfertig sein. Da das Untergeschoss des Neubaus etwa 1,50 tiefer liegt als Schulhof und Gehweg muss das Gelände höhenmäßig angepasst werden. Ein Notausgang zum Schulhof ist dringend herzustellen. Geländer zur Absturzsicherung sind erforderlich um Unfallrisiken auszuschließen. Die entfallenen Fahrradständer sind dringend zu ersetzen, weil keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Die Baustelleneinrichtungsfläche am Mühlenweg muss wiederhergestellt werden. Hier befindet sich ein Hauptzugang zum Schulgelände und es sollen Parkplätze für die Schulleitung und Personen mit körperlichen Einschränkungen gebaut werden. Wegen der geschätzten Bauzeit von mindestens 6 Monaten muss so schnell wie möglich mit den Arbeiten begonnen werden, damit ein geregelter Schulbetrieb ab dem II. Quartal 2024 möglich ist.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Umwidmung der VE wird abgelehnt:
Es ist nicht absehbar, wann der Haushalt für 2024 freigegeben wird. Der Baubeginn würde sich dementsprechend um Monate verzögern. Im ungünstigsten Fall würde die Fertigstellung erst bei Anfang 2025 liegen. Bis zur Fertigstellung müssten Lösungen zur längerfristigen Sicherung der Baustelle gefunden werden bzw. solche, die zu einer provisorischen Inbetriebnahme notwendig sind. Dies würde Extrakosten verursachen, deren Höhe noch nicht benannt werden kann.
Die Ausführung der Leitungssanierungs- und Abdichtungsarbeiten am Altbau (Unterhaltungsmaßnahme) soll im Zuge der Arbeiten an den Außenanlagen erfolgen, um Einsparungen im Bereich der Erdarbeiten zu erzielen. Im Falle einer späten Bauausführung wäre dieser Synergieeffekt hinfällig.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
						
							 305.000  | 
						
							 100.000  | 
						
							 1.210.000  | 
						
							 300.000  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 Beginn 2.BA  | 
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