Beschlussvorlage - BV/2023/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

die Entgeltordnung für die Stadtbücherei Wedel (beigefügt) mit Wirkung zum 01.01.2024. Diese soll in dreijährigen Abständen überprüft werden.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Haushaltskonsolidierung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadtbücherei ist aufgefordert im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (lt. BV 2023/030-1) folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

1. Die Erhöhung der Jahresentgelte für die Medienausleihe in der Stadtbücherei Wedel ab 01.01.2024 um 50 %

2. Reduzierung der Ausnahmetatbestände von der Gebührenpflicht.

3. Erhöhung der Versäumnis- und Mahnentgelte um 50 %

4. Automatisierung des Rechnungsprozesses zwischen Bibliotheka und H&H

5. Erhöhung der Gebühren für Arbeitsplatznutzung in der Stadtbücherei um 100 %

 

Diese Maßnahmen betreffen alle die Änderung der Entgeltordnung und werden deswegen zusammengefasst.

Im Folgenden wird dargestellt mit welcher Begründung, die Entgeltordnung umfassend angepasst wird, aber nicht in der vorgesehenen Höhe von 50 %.

 

Mit Einführung der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung (2014) der Stadtbücherei wurden alle Maßnahmen überprüft und moderat angepasst, z.B. wurde die Differenzierung für mit / ohne Filmnutzung für Erwachsene abgeschafft und ein grundsätzliches Nutzungsentgelt für Gebührenermäßigte von 14,- € eingeführt.

Auffällig war, dass 2014 mit der Erhöhung der Versäumnis- und Mahnentgelte auf 0,50 € bzw. 0,20 € die Medien rechtzeitig abgegeben oder verlängert wurden, da die Kosten auf diese Weise für alle vermeidbar sind. Die angestrebte Einnahmeerhöhung kam somit nicht zustande und deswegen soll auch bei dieser Anpassung keine weitere Erhöhung vorgenommen werden. Weiterhin ist zu beachten, dass auch bei den „kleinen“ Centbeträgen schnell große Summen zusammenkommen, die bei den Nutzer*innen schon jetzt dafür sorgen, dass die Medien rechtzeitig abgegeben werden.

Im Gebührenvergleich insgesamt steht die Stadtbücherei schon jetzt, sowohl im Kreis, als auch deutschlandweit mit ihrer Entgeltordnung von 2014 an oberer Stelle. (s.Anlage Gebührenvergleich bundesweit 2023 und Gebührenvergleich Kreis Pinneberg 2023).

Nach den coronabedingten Einbrüchen 2020 und 2021 hat sich die Arbeit in der Stadtbücherei im Jahr 2022 allmählich wieder auf das Vor-Corona-Niveau entwickelt. Allerdings sind Veränderungen im Leseverhalten durch alle Zielgruppen zu beobachten. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen stellt die Stadtbücherei Defizite und Verhaltensauffälligkeiten fest. Besonders hier sieht die Stadtbücherei es als ihre Kernaufgabe, mit ihren Angeboten zur Sprach- und Leseförderung beizutragen und Unterstützung zu bieten, um diese auf lange Sicht möglichst auszugleichen.

Die Einführung kostenpflichtiger Büchereiausweise für Kinder bis 18 Jahre, als Maßnahme zur Reduzierung der Ausnahmetatbestände aus der Gebührenpflicht, sieht die Stadtbücherei und der Fachdienst deswegen sehr kritisch.

Hierdurch wird das strategische Oberziel: (Handlungsfeld 1: Bildung und Kultur): Die Stadt Wedel sorgt für gerechte/ gleiche Bildungschancen konterkariert.

Lesen zu können ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabe an Gesellschaft. Die Stadtbücherei leistet seit 17 Jahren mit ihrem Lernkonzept einen erheblichen Beitrag zur Leseförderung: Hier bekommt jedes Kind in der 1. Klasse beim gemeinsamen Bibliotheksbesuch im Rahmen des Curriculums den ersten Büchereiausweis von der Stadtbücherei überreicht. Das ist ein unglaublich wichtiger Moment für die Kinder. Und damit werden alle Kinder erreicht, unabhängig von Elternhaus und Schule, weil diese Büchereibesuche verpflichtend sind. Das hat die Stadtbücherei in den Kooperationsvereinbarungen mit allen Grundschulen Wedels vereinbart.

Inzwischen haben sich diesem Konzept auch die Grundschulen in Holm, Haseldorf und Hetlingen angeschlossen. Vorteil für die Kinder ist, dass dieser Büchereiausweis bis zum Ende ihrer Schullaufbahn gültig ist, und auch in den von der Stadtbücherei koordinierten Schulbibliotheken genutzt werden kann.

Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Ausleihen von Filmen. Wenn Eltern hierfür die Erlaubnis geben, mussten bisher 14 € im Jahr bezahlt werden. Dieser Beitrag soll auf 16 € angehoben und darin auch die Ausleihe von PC- und Konsolenspielen verankert werden.

 

Das Angebot der Stadtbücherei hat sich ständig erweitert und auf die gesellschaftlichen Entwicklungen (Digitalisierung, Ganztag etc.) und die Bedarfe der großen und kleinen Wedeler Bürgerinnen und Bürger eingestellt. Eine Erhöhung der Jahresentgelte ist also sowohl aufgrund des sehr guten Angebotes als auch der schon seit 2014 nicht angepassten Entgeltordnung angebracht.

Diese Erhöhung der Entgelte sollte aber auf die Benutzungsentgelte für Erwachsene fokussieren. Eine Erhöhung um 50 % sollte aber nicht umgesetzt werden. Das würde bedeuten, dass Erwachsene zukünftig 42,00 € zahlen müssten, der Familienausweis läge bei 60,00 € und Nutzer*innen mit Ermäßigung müssten 21,00 € bezahlen. Es ist zu befürchten und die Erfahrungen zeigen es ebenfalls, dass dann die Nutzer*innenzahlen einbrechen.

Beispielhaft ist der Anteil von Gebührenermäßigten nach der Einführung der Gebühr 2014 um 30 % gesunken. (s. Jahresbericht 2015)

Eine Erhöhung der Nutzung der Arbeitsplätze um 100 % wird ebenfalls als nicht sinnvoll erachtet. Grundaufgabe von Bibliotheken ist doch den Zugang zu Wissen, Information Forschung und Kultur für alle Bevölkerungsgruppen vorzuhalten. 2020 hat die Stadtbücherei 45.000 € Landesmittel zum Ausbau der Digitalisierung erhalten und dafür wurde die Lerninsel mit sechs Internetarbeitsplätzen eingerichtet. Diese Arbeitsplätze ermöglichen den Einzelnen kostengünstig und wohnortnah den Zugang zu aktuellen Wissensquellen. In Wedel werden diese Arbeitsplätze überwiegend von Schüler*innen und jungen Erwachsenen genutzt, die diese für schulischen Aufgaben nutzen oder für ihre Ausbildungen. Für diese Zwecke können die Arbeitsplätze ohnehin frei genutzt werden.

Andere Nutzer*innen, die zuhause keine eigenen Arbeitsplätze haben, benötigen die Plätze zum Bewerbungen schreiben, Teilnahme an Online-Kursen, Recherchen etc. und eine 100 % Kostensteigerung würde für einige dazu führen, dass sie die Arbeitsplätze nicht mehr nutzen.

 

In Absprache mit der zentralen Steuerungsunterstützung hat die Stadtbücherei die Inflationsrate als Grundlage für die Berechnung genommen und einen moderaten Anstieg vereinbart, unter der Voraussetzung, dass die nächste Überprüfung der Entgeltordnung in 2027 umgesetzt wird. Eine umfassend ausgearbeitete Kalkulation ist derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Weiterhin arbeitet die Verwaltung parallel daran, dass Buchungsverfahren für die Stadtbücherei

auf Lastschrift umzustellen. Die Konten für die Entgelte und Säumnis -und Mahngebühren werden getrennt. Nach anfänglichem erheblichen Mehraufwand wird die Abrechnung vereinfacht und kann im Jahresendergebnis 2024 transparent dargestellt werden. Eine Kostenersparnis ist aus Sicht der Verwaltung im Moment nicht abbildbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entgeltordnung ab 01.01.2024 im Vergleich

Entgelte

Neu 2024

2014

ab 2004

Benutzungsentgelt

 

 

 

Erwachsene

32,00 €

28,00 €

28,00 €, 14,00 € (ohne Film)

Kinder bis 18 Jahre

  0,00 €

  0,00 €

  0,00 €

Kinder bis 18 Jahre mit  Film + PC, Konsolenspielen

16,00 €

14,00 €

  7,00 €

Ermäßigte nach gesetzl. Vorgaben

16,00 €

14,00 €

frei / 7,00 €

Familienausweis I

50,00 €

40,00 €

32,00 €

Familienausweis II (nur Kindermedien, ohne Film)

  0,00 €

  0,00 €

Gab es nicht

Vierteljahresgebühr

10,00 €

10,00 €

  8,00 €

Institutsausweis (für Wedeler Institutionen)

  0,00 €

  0,00 €

  0,00 €

Institutsausweis (für auswärtige Institutionen)

32,00 €

28,00 €

28,00 €

 

 

 

 

Säumnisentgelt

 

 

 

Versäumnisentgelt pro Medium /Tag, Erwachsene  (max. 9,- € )

  0,50 € 

0,50 € 

   0,25 €.

Versäumnisentgelt pro Medium /Tag, Kinder (max. 3,60 € )          

  0,20 €

  0,20 €

   0,10 €

Mahngebühr  1. M. nach 2 Wochen

Porto

0,55 €

0,58 €

                      2. M. nach 4 Wochen

5,00 € 

5,00 € 

3,00 €

 

 

 

 

Verwaltungsentgelt

 

 

 

Anmeldung (Geb.erm. / Erw.)

1,00  /2,00 €

1,00 /2,00 €

1,00 / 2,00 €

Ersatzausweis (Geb.erm. / Erw.)

5,00 / 7,00 €

3,00 / 5,00 €

2,00 / 4,00 €

Fernleihe

2,00 €

3,00 €

2,58 €

Vormerkungen  

1,00 €

2,00 €

1,00 €

Internet- / PC-Nutzung pro Stunde

1,00 €

1,00 €

1,00 /3,00 €

Ausdrucke / Kopien (s/w und farb.)

0,20 € /0,30€

0,20 €

0,10 €

Anschriftenermittlung:  

10,00 €

5,00 €

0,00 €

Unvollständige Medien über Rückgabebox

2,00 €

1,00 €

1,00 €

Beschädigung an Medien, z.B. fehlende Cover, Ersatz von Verpackungen

5,00 €

3,00 €

2,00 €

Bei Verlust von Medien und Beilagen zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert (je Medium)  

5,00 €

5,00 €

4,00 €

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die von der Stadtbücherei, in Absprache mit dem Controlling vereinbarte Entgeltordnung zum 01.01.2024 umzusetzen und eine Überprüfung der Entgeltordnung in dreijährigen Abständen zu beschließen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die neue Entgeltordnung sowohl Mehreinnahmen generiert werden, diese aber trotzdem noch sozialverträglich sind und insbesondere die gleichberechtigte Leseförderung der Kinder nicht gefährdet ist.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

38.780

     

65.618

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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