Beschlussvorlage - BV/2023/108
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1a Nr. 1 (lt. BV 2023/030-1)
Aktualisierung Gebührensatzung und Ausweitung der Gebührentatbestände für Verwaltungsgebühren 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Interner Dienstbetrieb
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-103/dka
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungsgebühren neu zu kalkulieren und die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wedel zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass die neue Verwaltungsgebührensatzung am 01.01.2024 in Kraft treten kann.
 - Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührentatbestände auszuweiten und um gebührenfähige Leistungen sinnvoll zu ergänzen.
 - Die Verwaltung wird beauftragt, pauschalisierte Stundensätze je Laufbahngruppe anhand der tatsächlichen Kosten der Stadt Wedel zu ermitteln und diese bei der Kalkulation der Verwaltungsgebühren zugrundezulegen. Die pauschalisierten Stundensätze nach Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden bei der Gebührenkalkulation nicht mehr berücksichtigt.
 
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die vorgeschlagene Maßnahme dient dem Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt). Durch die aktualisierte Kalkulation der Gebührensätze und Ausweitung der Gebührentatbestände wird eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei gebührenfähigen Leistungen der Stadt Wedel erreicht und ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sind die Gemeinden und Kreise berechtigt, nach Maßgabe des KAG Gebühren zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Gemäß § 2 Abs. 1 KAG ist hierfür jedoch der Erlass einer kommunalen Gebührensatzung zwingend erforderlich.
Die Stadt Wedel verfügt über eine Verwaltungsgebührensatzung. Die derzeit geltende Satzung trat am 01.01.2021 in Kraft. Die zugrundeliegenden Gebührenkalkulationen wurden in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt. Eine Anpassung der Gebührensätze ist seitdem nicht erfolgt.
Bei der zuletzt im Jahre 2020 durchgeführten Berechnung der Verwaltungsgebühren ist zur Ermittlung der Zeitaufwände der Erlass der Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 24.10.2016 - IV 164 - 133.12.1 – berücksichtigt worden. Es kamen pauschalisierte Stundensätze für Kosten eines Arbeitsplatzes zum Einsatz, die auf eine Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zurückgingen. Die pauschalisierten Stundensätze wurden im KGSt-Bericht Nummer 16/2015 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ veröffentlicht.
Im Zuge der Gebührenkalkulation 2023 werden die Kosten eines Arbeitsplatzes neu berechnet. Hierbei fließen die tatsächlichen Werte der Stadt Wedel in die Kalkulation ein. Berücksichtigt werden Personal-, Personalneben- und Sachkosten sowie Kosten von in Anspruch genommener, weiterer Stellen. Die anzuwendenden Stundensätze werden sich daher entsprechend erhöhen, wie in nachfolgender Tabelle gegenübergestellt:
| 
							 
  | 
						
							 Besoldungs-gruppen  | 
						
							 Entgelt-gruppen  | 
						
							 anzuwendender Stundensatz KGSt (alt)  | 
						
							 anzuwendender Stundensatz Wedel (neu)  | 
					
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							 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt  | 
						
							 A6 bis A9 mD  | 
						
							 EG 5 bis 9a  | 
						
							 51,00 €  | 
						
							 
 77,00 €  | 
					
| 
							 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt  | 
						
							 A9 gD bis A13gD  | 
						
							 EG 9b bis 12  | 
						
							 63,00 €  | 
						
							 
 113,00 €  | 
					
Die derzeit gültige Satzung umfasst mehr als 60 Gebührentatbestände. Die Fachabteilungen wurden zudem aufgefordert, Ihre Verwaltungsleistungen hinsichtlich der Gebührenfähigkeit zu überprüfen und neue Gebührentatbestände zu ermitteln. Die Gebührensätze der bestehenden und der neu hinzugekommenen Gebührentatbestände werden derzeit kalkuliert.
Der Erlass der Verwaltungsgebührensatzung erfordert eine separate Beschlussfassung. Nach Vorgabe dieses Haushaltskonsolidierungsbeschlusses soll der Satzungsbeschluss noch vor dem 31.12.2023 erfolgen, damit die kalkulierten Mehreinnahmen von rund 249.000,00 € bereits im Haushaltsjahr 2024 realisiert werden können.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Gebührensätze der Verwaltungsgebührensatzung sind nach Maßgabe des KAG regelmäßig zu überprüfen und mittels geeigneter Gebührenkalkulation den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Gebührensätze müssen also auch unabhängig von der Haushaltskonsolidierung regelmäßig neu kalkuliert werden. Die Zielsetzung, eine neue Verwaltungsgebührensatzung mit aktualisierten Gebührensätzen zum 01.01.2024 in Kraft treten zu lassen, ist als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung dennoch entscheidend, da somit die erwarteten Mehreinnahmen aus den veränderten Gebührensätzen bereits für das Haushaltsjahr 2024 erreicht werden können.
Die Verwaltungsgebühren der letzten drei Jahre ergeben im Durchschnitt 635.067,23 € Einnahmen pro Jahr. Nach der Arbeitszeitverteilung des gleichen Zeitraums würden ca. 1/3 auf die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt und ca. 2/3 auf die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt entfallen.
Bei Berücksichtigung der örtlich ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes (Stundensatz Wedel) können somit Mehreinnahmen wie folgt prognostiziert werden:
| 
							 Einnahmen aus Verwaltungsgebühren (Durchschnitt d. letzten 3 Jahre)  | 
					|
| 
							 Gesamt  | 
						
							 635.067,23 €  | 
					
| 
							 davon 1/3 Laufbahngruppe 1.2  | 
						
							 211.689,08 €  | 
					
| 
							 davon 2/3 Laufbahngruppe 2.1  | 
						
							 423.378,15 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 Kosten des Arbeitsplatzes nach KGSt (alte Stundensätze)  | 
					|
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							 Laufbahngruppe 1.2  | 
						
							 51,00 €  | 
					
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							 Laufbahngruppe 2.1  | 
						
							 63,00 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 Kosten des Arbeitsplatzes Wedel (neue Stundensätze)  | 
					|
| 
							 Laufbahngruppe 1.2  | 
						
							 77,00 €  | 
					
| 
							 Laufbahngruppe 2.1  | 
						
							 113,00 €  | 
					
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  | 
						
							 
  | 
					
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							 Prognose Gebührenaufkommen neu  | 
					|
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							 Laufbahngruppe 1.2  | 
						
							 319.609,00 €  | 
					
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							 Laufbahngruppe 2.1  | 
						
							 759.392,56 €  | 
					
| 
							 Gesamt  | 
						
							 1.079.001,56 €  | 
					
| 
							 kalk. Erhöhung zum IST bis zu  | 
						
							 443.934,33 €  | 
					
Die Einnahmeerhöhungen bzw. Minderaufwendungen in den Konsolidierungsvorschlägen von Herrn Müller-Elmau in Höhe von 249.000,00 € sind in Zusammenarbeit mit der Politik (Lenkungsausschuss) in den einzelnen Workshops entstanden. Es handelt sich hierbei um Hochrechnungen/ Schätzwerte, die an Haushaltszahlen angelehnt sind.
Die avisierten Mehreinnahmen aus Verwaltungsgebühren können jedoch nur eintreten, wenn die gebührenpflichtigen Verwaltungsleistungen auch tatsächlich abgefragt werden. Das Ziel die Einnahmeerhöhung aus Verwaltungsgebühren in Höhe von 249.000,00 € bzw. 443.934,00 € zu erreichen, ist also von äußeren Faktoren abhängig. Im Hinblick auf eine vorsichtige Schätzung der Einnahmeentwicklungen wird daher in der weiteren Vorausschau der finanziellen Auswirkungen der niedrigere Betrag von 249.000,00 € berücksichtigt.
Die Ausweitung der Gebührentatbestände soll dazu führen, dass bisher gebührenfreie, aber grundsätzlich gebührenfähige Verwaltungsleistungen ebenfalls über eine Verwaltungsgebühr refinanziert werden. Der Kostendeckungsgrad der Verwaltungsleistungen wird dadurch erhöht und ein erheblicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erreicht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Eine aktualisierte Verwaltungsgebührensatzung mit aktueller Gebührenkalkulation muss erfolgen, damit die Verwaltungsgebührensatzung einer Normenkontrolle auch weiterhin standhält und die Gebührenerhebung rechtskonform erfolgt. Die Verwaltung würde auch aus eigenem Antrieb heraus in absehbarer Zeit einen Beschlussvorschlag zur Änderung oder Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vorlegen.
Mit vorliegendem Beschlussvorschlag BV/2023/108 gibt der Rat der Stadt Wedel jedoch die verbindliche Zielsetzung, dass die neue Verwaltungsgebührensatzung bereits zum 01.01.2024 gelten und eine Ausweitung der Gebührentatbestände erfolgen soll. Außerdem wird per Beschluss die Anwendung der höheren Stundensätze, die auf tatsächlichen Kosten des Arbeitsplatzes beruhen, vorgeschrieben. Die Terminvorgabe und die Verpflichtung zur Anwendung der höheren Stundensätze entfielen, sofern eine Beschlussfassung nicht erfolgt.
Die finanziellen Auswirkungen entstehen unmittelbar erst durch Satzungsbeschluss. Dennoch wirkt dieser Beschluss mittelbar, so dass auch hier bereits die finanziellen Auswirkungen durch avisierte Mehreinnahmen in Höhe von 249.000,00 € pro Jahr angegeben werden. Die Mehreinnahmen/ Ertragssteigerungen werden in den jeweiligen Budgets produktorientiert bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
  | 
					
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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| 
							 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 249.000  | 
						
							 249.000  | 
						
							 249.000  | 
						
							 249.000  | 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 249.000  | 
						
							 249.000  | 
						
							 249.000  | 
						
							 249.000  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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| 
							 in EURO  | 
					||||||||
| 
							 Investive Einzahlungen  | 
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| 
							 Investive Auszahlungen  | 
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| 
							 Saldo (E-A)  | 
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