Beschlussvorlage - BV/2023/104
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme 8: Vermietung der nicht genutzten Azubi-Wohnungen an Studierende 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel vermietet einzelne Zimmer einer Wohnung über der alten Sporthalle Bergstraße für Azubis der Stadt Wedel sowie für Polizeianwärter. Diese Wohnung hat eine Gesamtgröße von 96 qm und verfügt über 4 kleine Zimmer, einen Gemeinschaftsraum sowie Küche, Bad und Flur.
Die Wohnung weist einige bauliche Besonderheiten auf, die eine Vermietung erschweren könnte (Stehhöhe im oberen Geschoss, Erschließung der Wohnung direkt an den Umkleideräumen der Sporthalle etc.)
Ab dem 01.09.2023 sind Zimmer für FSJ-Absolventen und Polizeianwärter für ein Jahr vermietet.
Die Wohnung weist einen Sanierungsstau auf (Badezimmer, Küchenzeile u.a.), daher ist vor Neuvermietung eine Investition in Höhe von ca. 20.000 Euro erforderlich.
Die derzeitigen Mieteinnahmen belaufen sich pro Zimmer auf ca. 220 Euro Warmmiete. Wird die Wohnung nach Sanierung an u.a. Studierende vermietet, ist eine Kaltmiete von ca. 950 Euro (gesamt) realistisch.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Vermietung an Studierende ist ab frühestens 2025 realistisch. Die Verwaltung empfiehlt die Sanierung der Wohnung und die Vermietung der Wohnung an Studierende oder an Polizeianwärter oder andere im öffentlichen Dienst tätige Personen. Dabei ist eine Vollvermietung anzustreben und eine Kaltmiete gesamt in Höhe von ca. 950 Euro zu erzielen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise x nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 3500  | 
						
							 10.000  | 
						
							 10.000  | 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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