Beschlussvorlage - BV/2023/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Vermietung der Azubiwohnung der Stadt Wedel an Studierende frühestens 2025

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 8: Finanzielle Handlungsfähigkeit – der städtische Haushalt ist dauerhaft genehmigungsfrei

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel vermietet einzelne Zimmer einer Wohnung über der alten Sporthalle Bergstraße für Azubis der Stadt Wedel sowie für Polizeianwärter. Diese Wohnung hat eine Gesamtgröße von 96 qm und verfügt über 4 kleine Zimmer, einen Gemeinschaftsraum sowie Küche, Bad und Flur.

Die Wohnung weist einige bauliche Besonderheiten auf, die eine Vermietung erschweren könnte (Stehhöhe im oberen Geschoss, Erschließung der Wohnung direkt an den Umkleideräumen der Sporthalle etc.)

Ab dem 01.09.2023 sind Zimmer für FSJ-Absolventen und Polizeianwärter für ein Jahr vermietet.

Die Wohnung weist einen Sanierungsstau auf (Badezimmer, Küchenzeile u.a.), daher ist vor Neuvermietung eine Investition in Höhe von ca. 20.000 Euro erforderlich.

Die derzeitigen Mieteinnahmen belaufen sich pro Zimmer auf ca. 220 Euro Warmmiete. Wird die Wohnung nach Sanierung an u.a. Studierende vermietet, ist eine Kaltmiete von ca. 950 Euro (gesamt) realistisch.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Vermietung an Studierende ist ab frühestens 2025 realistisch. Die Verwaltung empfiehlt die Sanierung der Wohnung und die Vermietung der Wohnung an Studierende oder an Polizeianwärter oder andere im öffentlichen Dienst tätige Personen. Dabei ist eine Vollvermietung anzustreben und eine Kaltmiete gesamt in Höhe von ca. 950 Euro zu erzielen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wird die Wohnung weiterhin sporadisch genutzt, kann weder eine Vollauslastung der Wohnung, noch eine höhere Mieteinnahme erzielt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise  x nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

 x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

3500

10.000     

10.000

10.000

Aufwendungen*

     

     

 

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

20.000     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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