Beschlussvorlage - BV/2023/101
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1.12. Nachverhandlung des Vertrages mit dem Kreis Pinneberg bezgl. der Erbringung von Sozialleistungen 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Soziales
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-50/Ka
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Sozialausschuss 
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 Vorberatung 
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 12.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Darstellung des Sachverhalts
Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Pinneberg über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz. Dieser Vertrag ist unbefristet geschlossen, aber mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende für beide Parteien kündbar.
Die Übernahme dieser Aufgaben wird leider seit Jahren nicht kostendeckend durch den Kreis vergütet. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist es positiv diese Leistungen vor Ort in Wedel anzubieten, entsprechend wurde in der Vergangenheit ein Defizit von Seiten der Verwaltung und der Politik in Kauf genommen.
Bereits in 2021 hat es diesbezüglich Gespräche mit dem Kreis und eine Preisanpassung gegeben. Auch nach dieser Preisanpassung bestehen weiter Fehlbeträge auf Seiten der Stadt. Hier sieht Herr Müller-Elmau ein Einsparpotenzial von 355.000 € jährlich.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Fehlbetrag der Stadt betrug für 2022: 398.500,00 €
Dieser ergibt sich aus dem Personalaufwand 580.500 € + Steuerungsleistungen bzw. interne Verr. 307.100 € abzüglich der Erstattungen vom Kreis 489.200 €.
Die internen Verrechnungen liegen in diesem Bereich bei fast 35 % der Gesamtkosten. Die KGSt, auf deren Zahlen sich der Kreis bei der Kostenerstattung beruft, rechnet mit mindestens 20 % Gemeinkosten. Der Kreis gewährt hier auch nur den Mindestbetrag von 20 %. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale des Kreises, die aber nicht ganz die KGSt-Werte erreicht. Insoweit ist hier noch Verhandlungsspielraum.
Da auch andere Kommunen nicht mit den Kostenerstattungen des Kreises einverstanden sind,
haben dazu bereits im Juni 2023 Gespräche mit dem Kreis stattgefunden. Der nächste Gesprächstermin ist für Herbst/Winter 2023 geplant. Im Vorwege sollen die Kommunen dem Kreis ihre Fehlbeträge benennen.
Die Annahme, dass ein Einsparpotenzial von 355.000 € erzielt werden kann ist sehr optimistisch und hängt von der Verhandlungsbereitschaft des Kreises ab. Zunächst wird vorsichtig geschätzt von 100.000 € ausgegangen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es handelt sich um Aufgaben, die vom Kreis übernommen worden sind. Es wäre auch möglich den Vertrag zum 31.12.2024 aufzukündigen und die Aufgaben zukünftig nicht mehr wahrzunehmen. Dann müsste der Kreis die Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz selber übernehmen und die Bedürftigen und Antragsteller aus Wedel könnten Ihre Anliegen nicht mehr vor Ort im Rathaus klären. Der Zugang für Sozialleistungen würde vielen hilfsbedürftigen Menschen damit erschwert werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 +100.000  | 
						
							 +100.000  | 
						
							 +100.000  | 
						
							 +100.000  | 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 +100.000  | 
						
							 +100.000  | 
						
							 +100.000  | 
						
							 +100.000  | 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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