Beschlussvorlage - BV/2023/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, dass die Stadtverwaltung in Nachverhandlungen mit dem Kreis tritt, um den Kostendeckungsgrad in diesem Bereich weiter zu erhöhen.

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Ziele

Kostendeckungsgrad bei der Erbringung der Sozialleistungen für den Kreis erhöhen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Pinneberg über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz. Dieser Vertrag ist unbefristet geschlossen, aber mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende für beide Parteien kündbar.

Die Übernahme dieser Aufgaben wird leider seit Jahren nicht kostendeckend durch den Kreis vergütet. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist es positiv diese Leistungen vor Ort in Wedel anzubieten, entsprechend wurde in der Vergangenheit ein Defizit von Seiten der Verwaltung und der Politik in Kauf genommen.

Bereits in 2021 hat es diesbezüglich Gespräche mit dem Kreis und eine Preisanpassung gegeben. Auch nach dieser Preisanpassung bestehen weiter Fehlbeträge auf Seiten der Stadt. Hier sieht Herr Müller-Elmau ein Einsparpotenzial von 355.000 € jährlich.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Fehlbetrag der Stadt betrug für 2022: 398.500,00 €

Dieser ergibt sich aus dem Personalaufwand 580.500 € + Steuerungsleistungen bzw. interne Verr. 307.100 € abzüglich der Erstattungen vom Kreis 489.200 €.

 

Die internen Verrechnungen liegen in diesem Bereich bei fast 35 % der Gesamtkosten. Die KGSt, auf deren Zahlen sich der Kreis bei der Kostenerstattung beruft, rechnet mit mindestens 20 % Gemeinkosten. Der Kreis gewährt hier auch nur den Mindestbetrag von 20 %. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale des Kreises, die aber nicht ganz die KGSt-Werte erreicht. Insoweit ist hier noch Verhandlungsspielraum.

 

Da auch andere Kommunen nicht mit den Kostenerstattungen des Kreises einverstanden sind,

haben dazu bereits im Juni 2023 Gespräche mit dem Kreis stattgefunden. Der nächste Gesprächstermin ist für Herbst/Winter 2023 geplant. Im Vorwege sollen die Kommunen dem Kreis ihre Fehlbeträge benennen.

 

Die Annahme, dass ein Einsparpotenzial von 355.000 € erzielt werden kann ist sehr optimistisch und hängt von der Verhandlungsbereitschaft des Kreises ab. Zunächst wird vorsichtig geschätzt von 100.000 € ausgegangen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es handelt sich um Aufgaben, die vom Kreis übernommen worden sind. Es wäre auch möglich den Vertrag zum 31.12.2024 aufzukündigen und die Aufgaben zukünftig nicht mehr wahrzunehmen. Dann müsste der Kreis die Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz selber übernehmen und die Bedürftigen und Antragsteller aus Wedel könnten Ihre Anliegen nicht mehr vor Ort im Rathaus klären. Der Zugang für Sozialleistungen würde vielen hilfsbedürftigen Menschen damit erschwert werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

+100.000

+100.000

+100.000

+100.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

+100.000

+100.000

+100.000

+100.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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