Beschlussvorlage - BV/2023/098
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme A 2 Nr. 42
"Aufforderung zur nachträglichen Hundeanmeldung, Hundezählung" 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Wirtschaft und Steuern
 
- Geschäftszeichen:
 - 3.222
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt Besitzern von Hunden, die ihre Tiere noch nicht zur Besteuerung angemeldet haben sollten, aufzufordern dies unverzüglich nachzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmen, wie z.B. eine Hundebestandsuntersuchung zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 11.05.20223 die Umsetzung diverser Haushaltkonsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Die nachstehende Maßnahme sollte ohne weiteren Beschluss umgesetzt werden. Zur Konkretisierung des Beschlusses wird allerdings eine weitere Beschlussvorlage für erforderlich gehalten. Dies soll hiermit geschehen.
Aktuell erhebt die Stadt Wedel für jeden Hund, der in Wedel angemeldet wird, eine Hundesteuer in Höhe von € 120,-. Damit befindet sich Wedel hinsichtlich des Steuersatzes im Vergleich mit anderen Kommunen bereits beim Maximum der Steuersätze in Schleswig-Holstein. Nur einige kreisfreie Städte verlangen noch mehr.
Laut Aussagen von Dr. Müller-Elmau käme nach einer Statistik im Bundesdurchschnitt auf 8 Personen ein Hund. In Wedel würden im Durchschnitt auf 14 Personen ein Hund kommen. Das schürt den Verdacht, dass es in Wedel etliche Hunde geben könnte, die nicht angemeldet wären und für die daher keine Hundesteuer gezahlt würde.
In Wedel sind aktuell 1663 Hunde gemeldet. Bei einer Einwohnerzahl von 36.043 ergibt sich damit ein Schlüssel von ca. 1 Hund auf 21 Einwohner (1/21). Dieser Schlüssel stimmt in etwa mit den Zahlen in anderen vergleichbaren Städten wie z.B. mit Pinneberg (Schlüssel 1/22) und Elmshorn (Schlüssel 1/21) überein. Wäre ein angesetzter bundesdurchschnittlicher Schlüssel von 1/8 auch in Wedel realistisch, so würde es im Stadtgebiet insgesamt 2.900 Hunde geben, von denen fast 1.300 nicht gemeldet wären. 1.300 Bürger*innen der Stadt würden dann die Hundesteuer hinterziehen. Dies erscheint unrealistisch und entspricht auch nicht den Erfahrungen der Verwaltung, wonach der überwiegende Teil der Hundebesitzer ehrlich ist und der Steuerpflicht nachkommt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Natürlich kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es einige Hundehalter*innen im Stadtgebiet gibt, die vergessen haben, ihre Hunde anzumelden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, noch einmal in allen geeigneten Medien auf die Pflicht der Hundebesitzer zur Anmeldung der Tiere hinzuweisen. Dabei soll auch noch einmal deutlich gemacht werden, dass eine nicht erfolgte Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Von einer Hundebestandanalyse, deren Wirksamkeit und datenschutzrechtliche Umsetzung auch von Landesrechnungshof nicht unkritisch gesehen werden kann, soll zunächst Abstand genommen werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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