Beschlussvorlage - BV/2023/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Erhöhung von Entgelten für vermietete Gewerbeflächen der Stadt Wedel

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 8 :  Finanzielle Handlungsfähigkeit, der städtische Haushalt ist dauerhaft genehmigungsfrei.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel verpachtet insgesamt 19 gewerblich genutzte Einheiten. Es handelt sich hierbei um einzelne Büroräume, kleinere Objekte (z.B. Kiosk am Mittendrin), komplette Gebäude (z.B. Reepschlägerhaus, Frauenhaus, Theater Wedel) und auch eine größere Weidefläche mit nachgeordnetem Gebäudebestand.

Eine moderate Erhöhung der Entgelte für diese Objekte ist überwiegend realistisch umsetzbar. Bei einigen Objekten wie z.B. Theater Wedel, Reepschlägerhaus, Stadtmuseum kann die Erhöhung zu einer problematischen Mehrbelastung der jeweiligen Pächter/Institutionen führen. Daher empfiehlt die Verwaltung einen moderaten Mehrertrag in Höhe von 60.000 Euro im Jahr zu generieren um eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Pachtverhältnisse durchführen zu können.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Erhöhung der Entgelte ist sinnvoll und kann einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Wedel leisten. Diese Maßnahmen sollten mit Augenmaß erfolgen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine Erhöhung der Entgelte führt zu keiner nennenswerten Ertragssteigerung und ist damit kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

60.000

60.000

60.000

60.000     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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