Beschlussvorlage - BV/2023/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Erhöhung von Entgelten für vermietete Wohnungsflächen der Stadt Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 8: Finanzielle Handlungsfähigkeit - Der städtische Haushalt ist dauerhaft genehmigungsfrei

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel vermietet derzeit 13 Dienst- und Hausmeisterwohnungen.  Die letzte Mieterhöhung wurde zum 01.08.2021 wirksam, so dass die nächste Erhöhung nach 3 Jahren und zwar ab dem 01.08.2024 in Kraft treten kann.

Das Mietverhältnis der Wohnungen ist i.d.R. an Bereitschaftsdienste geknüpft. Eine Anhebung der Mieten auf vergleichbare Mieten des freien Marktes ist daher nicht sinnvoll. Nichtsdestotrotz ist eine moderate Anhebung der Mieten (ab August 2024) realistisch.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Eine moderate Anpassung der Mieten ab 1.8.2024 ist sinnvoll, zumal der an das Finanzamt abzuführende Betrag des geldwerten Vorteils aus der Überlassung von Wohnraum dann dem Haushalt der Stadt Wedel zugeführt werden kann, ohne dass es zu einer deutlichen Mehrbelastung der Mieter kommt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine Erhöhung der Entgelte für vermietete Wohnungsflächen führt zu keiner nennenswerten Ertragssteigerung und ist damit kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

8.000

     20.000

20.000

20.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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