Beschlussvorlage - BV/2023/095
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A 7 (lt. BV 2023/030-1)
Erhöhung/Einführung von Entgelten für vermietete Wohnungsflächen der Stadt Wedel 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel vermietet derzeit 13 Dienst- und Hausmeisterwohnungen. Die letzte Mieterhöhung wurde zum 01.08.2021 wirksam, so dass die nächste Erhöhung nach 3 Jahren und zwar ab dem 01.08.2024 in Kraft treten kann.
Das Mietverhältnis der Wohnungen ist i.d.R. an Bereitschaftsdienste geknüpft. Eine Anhebung der Mieten auf vergleichbare Mieten des freien Marktes ist daher nicht sinnvoll. Nichtsdestotrotz ist eine moderate Anhebung der Mieten (ab August 2024) realistisch.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Eine moderate Anpassung der Mieten ab 1.8.2024 ist sinnvoll, zumal der an das Finanzamt abzuführende Betrag des geldwerten Vorteils aus der Überlassung von Wohnraum dann dem Haushalt der Stadt Wedel zugeführt werden kann, ohne dass es zu einer deutlichen Mehrbelastung der Mieter kommt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 8.000  | 
						
							 20.000  | 
						
							 20.000  | 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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