Beschlussvorlage - BV/2023/089
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme A 1 Nr. 38
"Erhöhung der Stellplatzgebühren im Sommer um 50 %" 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Wirtschaft und Steuern
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-223
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Geplant
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Entscheidung 
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 11.12.2023 
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Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 11.05.20223 die Umsetzung diverser Haushaltkonsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Für die nachstehende Maßnahme sollte eine Beschlussvorlage erarbeitet und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll hiermit geschehen.
Die Stadt Wedel ist Eigentümerin einer ca. 8.350 m² große Fläche am Festplatz an der Schulauer Straße („Wohnmobilstellplatz“). Mit Beschluss des Rates vom 28.05.2020 (BV/2020/012) wurde diese Fläche der Badebucht Wedel GmbH zum Betrieb eines Wohnmobilstellplatzes verpachtet. Die Badebucht zahlt der Stadt Wedel einen Pachtzins von 14.000 Euro und eine Beteiligung am Umsatz von 5 %, diese entspricht in etwa € 3.500,- jährlich. Da die Fläche für 15 Jahre verpachtet wurde, kann die Stadt formal keinen direkten Einfluss auf die Höhe der verlangten Stellplatzmieten nehmen. Dies sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch dem Betreiber überlassen werden. Die Stadt ist jedoch Gesellschafterin der Badebucht Wedel GmbH und könnte als Eigentümerin eine Änderung des bestehenden Pachtvertrages erwirken. Dazu müsste der Rat die Gesellschafterversammlung der Badebucht Wedel GmbH beauftragen, den im Pachtvertrag mit der Stadt Wedel vorgesehenen Pachtzins zu ändern. Die Verwaltung hält eine 50 %ige Erhöhung des Pachtzinses von derzeit 14.000 auf 21.000 Euro für vertretbar. Darüber hinaus könnte die Umsatzbeteiligung von 5 % um 2,5 % auf dann 7,5 % erhöht werden. Die Stadtwerke rechnen für 2023 mit einer städtischen Umsatzbeteiligung von ca. € 4.000. nach der Erhöhung würden dann € 6.000 an die Stadt fließen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Badebucht Wedel GmbH hat in den Wohnmobilstellplatz nach Abschluss des Pachtvertrages mit beträchtlichen Mitteln investiert und durch bauliche Maßnahmen aufgewertet. Der Wohnmobilstellplatz hat an Attraktivität und Renommee beträchtlich gewonnen und erfreut sich großer Beliebtheit. Die in der Tabelle der Vorlage BV/2023/030-1 vorgesehene Umsatzabschöpfung wird für unangemessen gehalten. Hinzu kommt, dass ein Verlustausgleich zwischen der Badebucht Wedel GmbH und der Stadt Wedel vereinbart wurde und eine Reduzierung der Gewinne der Badebucht eine Erhöhung des Verlustausgleiches der Stadt zur Folge hätte.
Mit einer Zustimmung des Rates zu diesem Beschluss wären noch keine direkten „Finanzielle Auswirkungen“ (siehe Tabelle am Ende der Vorlage) verbunden. Mit dieser Vorlage würde der Rat der Stadt zunächst nur die Gesellschafterversammlung beauftragen, eine entsprechende Erhöhung des Pachtzinses herbeizuführen. Nach dem erfolgten Gesellschafterbeschluss könnte der Pachtvertrag geändert werden und der Stadt dadurch zusätzlich ca. Euro 9.000,-- an Pachteinnahmen zufließen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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