Beschlussvorlage - BV/2023/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, dass die Wedeler Schulen die vom Land finanzierte Lern-Management-Software itslearning einsetzen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Haushaltskonsolidierung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Thematik Lernmanagementsystem (LMS) ist seit Herbst 2020 Thema im BKS.

Die Vorlage MV_2022_042 gibt einen guten Überblick zur Historie. Ergänzend sind dieser Beschussvorlage die Protokollauszüge zum Thema LMS der BKS-Sitzungen vom 15.06.2022 und 21.09.2022 sowie 2 Papiere aus den Haushaltsberatungen beigefügt.

Der BKS hatte sich mehrfach für die Einführung von IServ als LMS an allen Wedeler Schulen ausgesprochen und folgte damit dem Wunsch der Mehrzahl der Wedeler Schulen. Das JRG hatte sich gegen IServ ausgesprochen, da es mit itslearning in Verbindung mit Exchange und BigBlueButtom sehr gut zurechtkommt.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2023 wurden die Anforderungen des Fachdienstes Bildung, Kultur und Sport für Investitionen der Schul-IT seitens des Fachdienstes Finanzen zur Sicherung der Haushaltsgenehmigung auf 403.900 € halbiert.

Der BKS wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf hingewiesen, dass damit eine Reihe von Maßnahmen, u.a. der Einstieg der weiterführenden Schulen in die Ausstattung mit Schülerendgeräten sowie ein zusätzliches Lernmanagementsystem wie IServ, nicht zu realisieren sind.

Insofern sind mit dem Beschluss dieser Vorlage keine weiteren Einsparungen verbunden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung sieht sich vom Ergebnis der „Bedarfs- und Anforderungsanalyse für Lernmanagementsysteme“ darin bestätigt, dass itslearning in Verbindung mit Exchange und BigBlueButtom den benötigten Leistungsumfang eines LMS abdeckt und es gerade vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Wedel nicht zu verantworten ist, erhebliche Mittel für Hard- und Software eines anderen Lernmanagementsystems bereit zu stellen.

Auch die Prüfdienste sehen die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Wedel als gefährdet an und sprechen sich gegen eine Ausschreibung eines zusätzlichen Lernmanagementsystems aus.

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde der BKS darauf hingewiesen, dass für die Einführung eines LMS zusätzliche Mittel benötigt würden. Dieses erfolgte weder im BKS noch im Rat.

Die Wedeler Schulen wurden aktuell noch einmal um eine Stellungnahme zu einem LMS gebeten. Geantwortet haben nur 3 Schulen.

Dem FoeZ ist es nur wichtig, dass die Schulen mit einem einheitlichen LMS arbeiten.

Das JRG hat seine ablehnende Haltung zu IServ bekräftigt.

Die GHS hat sich eindeutig für IServ ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass sie einen Wechsel zu einem anderen LMS aufgrund mangelnder Personal-Ressourcen nur schwer realisieren können.

Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, der GHS auch weiterhin die IServ Cloudlösung zu finanzieren. Dies ist mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 6.000,- € verbunden.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Rat beschließt nicht, dass die Wedeler Schulen die vom Land finanzierte Lern-Management-Software itslearning einsetzen, sondern bleibt dabei, ein LMS auszuschreiben.

In 2023 sind hierfür keine Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen vorhanden. Daher könnte eine Ausschreibung erst in 2024 erfolgen.

 

 

 

 

Dies hätte am Beispiel IServ folgende finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Angaben basieren auf Preisen aus einem Angebot vom Januar 2022.
Für die Einbindung aller Schulrechner sind zusätzliche Kosten zu erwarten. Im Angebot wurde nur die Einbindung von 20 - 30 Rechnern mit 1.023,40 € je Schule kalkuliert. Das würde aber nur 8 bzw. 12% der betroffenen Rechner umfassen.
Aktuell wird die Ausschreibung für einen neuen Dienstleistungsvertrag für die Schul-IT vorbereitet. Der alte Vertrag läuft zum 30.06.2024 aus. Sollte es sich ergeben, dass wir mit der Ausschreibung einen neuen Dienstleister bekommen, wird es in der Umstellungsphase schwer möglich sein, zusätzlich ein LMS wie IServ zu implementieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

 

-

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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