Beschlussvorlage - BV/2023/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

1. die Einführung des 6-Monats-Tickets in der Höhe von 40,00 € (inkl. MwSt.) für die Bike and Ride Anlage am S-Bahnhof in Wedel (Standort 2).

2. die Anhebung der Nutzungsentgelte für die Bike and Ride Anlage am S-Bahnhof in Wedel (Standort 2):

für das 1-Wochen-Ticket von 4,00 € auf 6,00 € (inkl. MwSt.) und

für das 1-Monats-Ticket von 8,00 € auf 12,00 € (inkl. MwSt.).

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Ziele

Ziel der Maßnahmen ist eine Steigerung der Erträge zu erwirken und zugleich die Attraktivität der Bike and Ride Anlage für die Nutzer*innen zu verbessern. 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Bike and Ride Anlage am S-Bahnhof in Wedel (Standort 2) wurde im Juli 2021 in Betrieb genommen. Sie bietet insgesamt 84 abschließbare Fahrradstellplätze sowie sechs abschließbare Fächer.

Anhand der Buchungszahlen des Abrechnungsjahres 2022 können folgende Zahlen ausgewertet werden:

 

Buchung

Anzahl der Buchungen

Buchungen in %

Entgelt pro Buchung (inkl. MwSt)

Erträge

(inkl. MwSt)

1 Jahr

41

19,25

75,00 €

3075,00 €

1 Monat

81

38,03

8,00 €

648,00 €

1 Woche

11

5,16

4,00 €

44,00 €

1 Tag

80

37,56

1,50 €

120,00 €

 

Der Beschluss des Rates vom 11.05.2023 legt fest, dass die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme zeitnah zu prüfen ist und dem Rat der Stadt Wedel zur Entscheidung vorzulegen ist:

 

Nr. 56 Abschaffung von Monats/Jahrestickets für Stellplätze der B+R Anlage

 

Es wurde festgestellt, dass das Monats- und das Jahresticket für die Nutzenden der B+R Anlage verhältnismäßig günstig ist. Dies führt dazu, dass die Stellplätze gebucht, dann aber nicht regelmäßig genutzt werden. Es soll geprüft werden, ob eine Umstellung auf Tages- oder Wochentickets die tatsächliche Auslastung der Stellplätze erhöhen könnte. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob dadurch die Erträge erhöht werden könnten.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 Auf Grund der nachfolgenden Sichtweise empfiehlt die Verwaltung vom ursprünglichen Beschluss abzuweichen. Es ist anzumerken, dass das Jahres- und das Monatsticket maßgeblich die Erträge der Bike and Ride Anlage erwirtschaften. Durch die Abschaffung dieser Tickets würde der bisherige Komfort der Nutzer*innen deutlich eingeschränkt werden. Gerade für Pendler*innen und Langzeitnutzer*innen wäre es unvermeidbar wesentlich häufiger den Buchungsvorgang vorzunehmen. Es besteht die Gefahr, dass die Nutzerzahlen zurückgehen und somit langfristige Einnahmeverluste entstehen können. Ergänzend ist hinzufügen, dass laut dem Betriebsvertrag Kosten für die Zahlung mit dem Bezahlsystem pro Buchung entstehen.

 

Durch die Einführung des 6-Monats-Ticketes und die moderaten Erhöhungen der Nutzungsentgelte wird nach Ansicht der Verwaltung eine Balance zwischen der Finanzierung der Anlage und der Akzeptanz der Nutzer*innen erzielt.

 

Zu 1.) Nach Prüfung der vorliegenden Zahlen wurde festgestellt, dass die Auslastung der Anlage im Jahr 2022 mit durchschnittlich 48 vermieteten Stellplätzen am Tag 57,14 % betrug. Weiter wurden die Abstellplätze der angeschlossenen Gemeinden an NAH.SH verglichen und festgestellt, dass einige der Gemeinden ein 6-Monats-Ticket anbieten. Das Entgelt beläuft sich im Durchschnitt auf 34,92 € (günstigste Gemeinde: 20,00 € /teuerster Gemeinde: 45,00 €). Auf Anfrage hat der Buchungsbetreiber Kienzler Stadtmobiliar GmbH die Auskunft gegeben, dass das 6-Monats-Ticket hauptsächlich in den Sommermonaten gebucht wird und beliebt ist. Durch die Einführung des 6-Monats-Tickets, zu einem Preis von 40,00 €, wird den Nutzer*innen eine Alternative zum Jahresticket geboten. Zugleich besteht die Chance, die Bike and Ride Anlage attraktiver für Pendler*innen zu gestalten und somit die Auslastung zu steigern.

Die Einrichtung des Tickets/der Buchung ist für die Stadt Wedel kostenfrei.

Die Abschaffung des Jahrestickets sollte bei einer Auslastung von circa 80 % in Betracht gezogen werden.

 

Zu 2.) Die Preiserhöhungen des Wochen-Tickets und des Monats-Tickets resultiert auf dem Abgleich mit den angeschlossenen Gemeinden sowie auf dem Ziel sich einer Kostendeckung der Anlage anzunähern.

 

Für das Wochen-Ticket soll das Nutzungsentgelt von bisher 4,00 € auf 6,00 € angehoben werden.

Zum Vergleiche: Ø 4,89 € (günstigste Gemeinde: 4,00 € / teuerste Gemeinde: 5,00 €).

 

Das Nutzungsentgelt für das Monats-Ticket soll von bisher 8,00 € auf 12,00 € angehoben werden.

Zum Vergleich: Ø 9,59 € (günstigste Gemeinde: 5,00 € / teuerste Gemeinde: 16,50 €).

 

Eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes für das Jahresticket wird nicht in Betracht gezogen, da das Entgelt bereits über dem Durchschnitt liegt.

Zum Vergleich: Ø 66,79 € (günstigste Gemeinde: 36,00 € € / teuerste Gemeinde: 110,00 €).

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Für den Fall, dass keine Erhöhung der Nutzungsentgelte vorgenommen wird, ist die langfristige finanzielle Nachhaltigkeit der Bike and Ride Anlage gefährdet. Sollte eine signifikante Erhöhung der Nutzungsentgelte erstrebt werden, besteht die Möglichkeit der Ablehnung durch die Nutzer*innen der Anlage aufgrund der spürbaren Erhöhung, was zu einem Rückgang der Nutzerzahlen führen könnte.

Die Einführung des 6-Monats-Tickets ist optional. Es bietet den Nutzer*innen zusätzliche Flexibilität. Sollte es nicht eingeführt werden, ist mit keinen relevanten Konsequenzen zu rechnen. Jedoch könnte der Wegfall des Jahres- und des Monatstickets ohne die Einführung des 6-Monats-Tickets als wesentliche Leistungseinschränkung wahrgenommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

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