Beschlussvorlage - BV/2023/080
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung - Maßnahme A1.34 – Streckung der Deckschichtsanierung für Gemeindestraßen bis 2030
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-60 / 602
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Entscheidung 
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 14.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die vorgeschlagene Maßnahme dient der Erreichung der Ziele des Handlungsfelds 8 (finanzielle Handlungsfähigkeit), denn nur mit einer nachhaltigen Finanzpolitik werden nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Sanierung der Deckschichten der Gemeindestraßen sollen bis 2030 in geringerem Umfange als geplant erfolgen, um die Kosten für die Maßnahmen zu strecken. Mit Umsetzung dieses Ziels wird ein maßgeblicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes geleistet.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung vom 11.05.2023 unter dem Top 9 „Haushalts-konsolidierung“ (BV/2023/030-1) Folgendes beschlossen:
A. die folgenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, damit diese ab dem Haushalt 2024 ff. zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Wedel beitragen können.
A.1. Für folgende Maßnahmen sind dabei Beschlüsse der politischen Gremien erforderlich. Hier werden verwaltungsseitig Beschlussvorlagen erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (laufende Nummern laut Anlage Übersicht grün):
hier: Nr. 34 Streckung der Deckschichtsanierung für Gemeindestraßen bis 2030
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der FD Bauverwaltung und öffentliche Flächen pflegt seit Jahren eine interne Liste „Straßen-baumaßnahmen“ in der die erforderlichen Straßensanierungs- und Straßenausbaumaßnahmen für die nächsten 10–20 Jahre gelistet sind. Darin enthalten sind auch Fahrbahndeckensanierungs-maßnahmen, die für den Erhalt einer Straße (Fahrbahn) erforderlich sind und eine umfängliche, kostenintensive Straßensanierung (Ausbau) um ein paar Jahre auf-/verschiebt.
Fahrbahndeckensanierungsmaßnahmen sind überall da sinnvoll, wo die Asphaltoberfläche lediglich Risse und kleine Aufbrüche sowie leichte Dellen aufweist. Bei tiefergehenden Schäden und starken Verformungen ist stets ein Ausbau erforderlich.
Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen wird im Budget 5410010100 jährlich eine Summe von 1,10 € je m2 Straßenfläche angemeldet. Für das Jahr 2024ff sind das 911.000,00 € (für 828.240 m2 befestigte Straßen-/Wegeflächen).
Mit dieser Summe sind sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen durchzuführen. Dazu zählen u. a. die Beseitigung von Schäden (Risse, Löcher, Unebenheiten, Absackungen etc.) in Fahrbahnen, Nebenflächen (Geh- und Radwegen) und unbefestigten Weg-/Platzflächen, inklusive der Lieferung diverser Wegebaumaterialien. Auch kleinere Maßnahmen an Straßen-/Wegebrücken (z. B. über die Wedeler Au) gehören dazu. Aus dem Budget sind auch die Ersatzbeschaffung von Verkehrszeichen, Pollern, Papierkörben, Bänken und Radbügeln sowie die Durchführung von Markierungsarbeiten zu finanzieren. Die Arbeiten werden teilweise an Fremdfirmen vergeben oder aber vom städtischen Bauhof ausgeführt.
Für Deckensanierungen wurde bisher jährlich ein Anteil von ca. 200 T€ (ca. 22 % des Budgets Gemeindestraßen) genutzt. Das sind ca. 5.700 m2 Straßen-/Fahrbahnfläche (ca. 2-3 Straßen).
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Davon ausgehend, dass eine Straße (Fahrbahn) eine Lebensdauer von max. 50 Jahren hat, müssten jährlich mind. 10.000 m2 Straßenfläche saniert werden. Um sämtliche Fahrbahnen im Stadtgebiet dauerhaft in einem fachlich guten und verkehrssicheren Zustand zu halten, wären somit jährlich mind. 350.000,00 € dafür einzusetzen.
Eine Reduzierung der Deckensanierungen kann zu größeren Straßen-/Fahrbahnschäden führen. Diese müssten dann mittels Ausbaumaßnahmen in Millionenhöhe (jährlich) beseitigt werden.
Einige Straßen im Stadtgebiet weisen noch keine „erstmalige“ Herstellung auf. Dort bestehen die Fahrbahnen lediglich aus einer dünnen Schicht Asphalt und die Nebenflächen sind unbefestigt (z. B. Grand). In diesen Straßen ist eine Deckensanierung nicht möglich, ein Ausbau (Erschließung) somit erforderlich. Diese Maßnahmen sind u. a. im Investplan gelistet / gemeldet.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2024 neu  | 
						
							 2025  | 
						
							 2025 neu  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 887.000  | 
						
							 887.000  | 
						
							 911.000  | 
						
							 913.000  | 
						
							 813.000  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 887.000  | 
						
							 887.000  | 
						
							 911.000  | 
						
							 811.000  | 
						
							 913.000  | 
						
							 813.000  | 
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  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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