Beschlussvorlage - BV/2023/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, die Planungen zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Umgestaltung des Strandbads“ auf der Grundlage der Präsentation im Planungsausschuss vom 27.06.2023 fortzuführen und umzusetzen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Umsetzung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ aus dem Rahmenplan:

  • Aufwertung der Stadtkante zur Elbe
  • Attraktivitätssteigerung des Schulauer Hafens und der Maritimen Meile

 

Handlungsfeld 1 „Bildung, Kultur und Sport“
Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot.

 

Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“

Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte finden in allen Entscheidungen der Stadt Wedel Berücksichtigung.

 

Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“
Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Bereich des Strandbads Wedel ist einer der meist frequentierten Orte der Stadt. Er wird vor allem zur Naherholung genutzt. Neben Familien mit Kindern sind Jugendliche und Erwachsene die Zielgruppe zur Nutzung dieser Flächen. Grundsätzlich stellt der Bereich ein breites Angebot für alle Altersgruppen zur Verfügung. Jedoch sind einige Teilbereiche in die Jahre gekommen oder werden bisher durch Provisorien geprägt.

 

Aus diesem Grund wurden im Maßnahmenplan der Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“ einige punktuelle Verbesserungen definiert, die das bereits heute attraktive Angebot weiter aufwerten sollen. Der Maßnahmenplan formuliert die folgenden Schwerpunktbereiche:

 

  • Eingang Hafen/Strandbad
  • Zentraler Fahrradabstellplatz
  • Übergang Strandbadwiese zu Westmole
  • westlicher Eingang
  • Zugang zu Parkplatz

 

Auf dieser Grundlage wurde der Vorentwurf der Planung erarbeitet (vgl. Anlage). Dieser Vorentwurf schätzt die Baukosten für alle acht Maßnahmen auf rd. 947.000 €/netto. Diese Kosten teilen sich wie folgt auf die Teil-Maßnahmen auf:

 

Einzelmaßnahmen

Kosten

Eingang Hafen/Strandbad (ehemals Hakendamm)

rd. 175.000 €/netto

Treppe zur Deichquerung und barrierefreie Rampe

rd. 350.000 €/netto

Überarbeitung Spielflächen

rd. 85.000 €/netto

Überarbeitung Wegestruktur

rd. 180.000 €/netto

Ertüchtigung Deichkronenweg

rd. 72.000 €/netto

Übergang zum Strand

rd. 50.000 €/netto

Pflanzkonzept gegen Sandeintrag

rd. 15.000 €/netto

Fahrradabstellplätze

rd. 20.000 €/netto

 

Hinzu kommen gesamträumliche Maßnahmen, wie bspw. Rückbau und Entsorgung, Flächenwiederherstellung usw., sodass sich die Baukosten auf rd. 980.000 €/netto belaufen. Die Mehrwertsteuer sowie die Baunebenkosten i.H.v. rd. 25 % komplettieren die Gesamtkosten auf rd. 1,4 Mio €/brutto. Auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung können Stand August 2023 alle Maßnahmen im Rahmen der Umgestaltung innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets umgesetzt werden. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden vollständig durch Mittel der Städtebauförderung finanziert.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Umgestaltung des Strandbads“ ist im durch den Rat der Stadt Wedel beschlossenen Rahmenplan „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“ eine wichtige umzusetzende Maßnahme. Auf dieser Grundlage stellt die punktuelle Aufwertung dieser Flächen eine weitere Verbesserung der Naherholungsfunktion in diesem Bereich Wedels dar.

 

Die finanziellen Mittel für die Planung und Umsetzung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Umgestaltung des Strandbads“ werden vollständig über die Mittel der Städtebauförderung, also aus dem bestehenden Treuhandvermögen, zur Verfügung gestellt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollten die vorhandenen finanziellen Mittel nicht für die geplanten Maßnahmen eingesetzt werden, würden diese nach Schlussabrechnung der Städtebauförderung aufgrund der bestehenden Drittelförderung (Bund, Land, Stadt) nur zu einem Drittel in den städtischen Haushalt und nicht zu 100 % in die bauliche Aufwertung des Bereichs Strandbad fließen. Die erforderliche Umgestaltung und Aufwertung dieses Bereichs müsste dann zukünftig vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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