Beschlussvorlage - BV/2023/115

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit in der Pinneberger Straße 140 in Wedel, zu erteilen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“

Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter der Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 WE und 1 Gewerbeeinheit

Baugrundstück

 

Pinneberger Straße 140, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum des Bauantrages

 

10.07.2023

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

II + Staffel

 

Gebäudehöhe

 

8,88 m

Dachform

 

Flachdach

GRZ

 

0,3

GFZ

 

0,55

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Abgrenzungssatzung „Pinneberger Straße/ Schlödelsweg“ und liegt somit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, wonach sich das Vorhaben nach At und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung einfügen muss.

 

Auf dem Grundstück Pinneberger Straße 140 soll nach Abriss des Bestandsgebäudes ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit entstehen. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss geplant. Das Maß der baulichen Nutzung beträgt GRZ1 0,3 und GFZ 0,55. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die umliegende Umgebung ein. Die GRZ1 darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten und durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um 50% überschritten werden. Somit ergibt sich eine GRZ2 von maximal 0,45.

 

Die geplante nicht störende gewerbliche Einheit im Kellergeschoss dient ausschließlich einer Büronutzung.

 

Der Stellplatzschlüssel der Landesbauordnung mit 0,7 Stellplätzen pro Wohneinheit wird erfüllt.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...