Beschlussvorlage - BV/2023/115
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Pinneberger Straße 140 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Planungsausschuss 
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 Entscheidung 
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 12.09.2023 
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
					 im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      
				
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Abgrenzungssatzung „Pinneberger Straße/ Schlödelsweg“ und liegt somit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, wonach sich das Vorhaben nach At und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung einfügen muss.
Auf dem Grundstück Pinneberger Straße 140 soll nach Abriss des Bestandsgebäudes ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit entstehen. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss geplant. Das Maß der baulichen Nutzung beträgt GRZ1 0,3 und GFZ 0,55. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die umliegende Umgebung ein. Die GRZ1 darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten und durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um 50% überschritten werden. Somit ergibt sich eine GRZ2 von maximal 0,45.
Die geplante nicht störende gewerbliche Einheit im Kellergeschoss dient ausschließlich einer Büronutzung.
Der Stellplatzschlüssel der Landesbauordnung mit 0,7 Stellplätzen pro Wohneinheit wird erfüllt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 202,3 kB 
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 2 
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 (wie Dokument) 
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 72,3 kB 
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 3 
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 (wie Dokument) 
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 5,8 MB 
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