Beschlussvorlage - BV/2023/086

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt,

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand Teilbereich II zwischen Schulauer Straße und Gorch-Fock-Platz,
  2. die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
  3. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“
Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen, zukunftsorientierten Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Mit der stadtentwicklungs- bzw. verkehrspolitischen Entscheidung im Jahr 2003 die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufzugeben, eröffnete sich die Möglichkeit, die in mehreren Bebauungsplänen festgesetzte Straßentrasse zu überplanen. Mit der Aufgabe der Straßenplanung ist die Möglichkeit eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung von der Holmer Straße/Lüllanden bis zur Gorch-Fock-Straße herzustellen verbunden.

 

Die durch das Ingenieurbüro „SBI“ erstellte Vorplanung wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 3. Mai 2022 vorgestellt und bildet die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans empfohlen. Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 2. Januar 2023 bis einschließlich 10. Februar 2023 durchgeführt. Die Abwägung der in diesem Zeitraum eingereichten Stellungnahmen liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Neben dem Umweltbericht (integriert in die Begründung) dienten die FFH-Verträglichkeitsstudie „Verlegung der B 431 zur Verkehrsberuhigung der historischen Altstadt von Wedel“ die „Machbarkeitsstudie Geh- und Radweg Geestrand mit Querung Wedeler Au“, die „Biologische Untersuchung: Geplanter Fuß- und Radweg am Geestrand mit Querung der Wedeler Au in der Stadt Wedel“, das „Geotechnische Gutachten und orientierende Schadstoffuntersuchung“ sowie die „Artenschutzfachliche Begleitung: Geplanter Fuß- und Radweg am Geestrand mit Querung der Wedeler Au in der Stadt Wedel“ als Grundlage für diesen Bebauungsplan. Diese Gutachten sind der Beschlussvorlage in digitaler Form beigefügt.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses sollen die die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt das Bebauungsplanverfahren, um die avisierte geplante städtische Führung eines Fuß- und Radweges entlang des Geestrandes in Richtung nordwestlichem Stadteingang umsetzen zu können. Weiterhin trägt der Bebauungsplan zur Zielerreichung des Mobilitätskonzepts der Stadt Wedel bei.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Realisierung dieses Fuß- und Radwegs ist ohne die Aufstellung des Bebauungsplans nicht möglich.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Loading...