Beschlussvorlage - BV/2023/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel beschließt, die dieser Beschlussvorlage anhängende Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans (Planungsraum III) an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zu übersenden.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“

Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen, zukunftsorientierten Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.

 

Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“

Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport stellt den Regionalplan für das Land Schleswig-Holstein neu auf. Die Neuaufstellung ist ab ihrem Inkrafttreten auf einen Planungszeitraum von fünfzehn Jahren ausgerichtet. Sie wird von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen. In diesem Zuge werden die bisherigen Planungsräume angepasst. Die Stadt Wedel liegt innerhalb des Kreises Pinneberg und somit im Planungsraum III (vormals Planungsraum I). Die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie die kreisfreie Stadt Lübeck komplettieren den Planungsraum III.

 

Als Mittelzentrum im Verdichtungsraum rund um Hamburg übernimmt Wedel aufgrund der Elbrandlage sowie der unmittelbaren Nachbarschaft zu Hamburg Versorgungsfunktionen für einen kleinen Nahbereich. Darüber hinaus sind Siedlungsflächen in bedarfsgerechtem Umfang auszuweisen und die bestehenden Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen ausgebaut und qualitativ verbessert werden. Außerdem sollen Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen angeboten werden, die auf zentrale und/oder wohnungsnahe Lagen angewiesen sind.

 

Der Regionalplan liegt aktuell im Entwurfsstand vor. Die Stadt Wedel wurde zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen nimmt die Stadt Wedel zu den folgenden wesentlichen Punkten im Entwurf des Regionalplans Stellung:

 

  • Berücksichtigung eines zweiten S-Bahnhaltepunkts auf Wedeler Stadtgebiet
  • Anschluss der Stadt Wedel an die Veloroute 1 der Stadt Hamburg
  • Berücksichtigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“
  • Berücksichtigung der Beschlusslage bzgl. der Verlegung der Bundesstraße 431 in Richtung Norden (ehemalige Nordumfahrung)
  • Erweiterung der Abgrenzung der Siedlungsachse, die den Bereich der weiteren Siedlungsentwicklung begrenzt, in Richtung Norden

 

Nach Zustimmung des Planungsausschusses wird die anhängende Stellungnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport übersendet. Die Stellungnahme wird dann im Rahmen des folgenden Abwägungsprozesses vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport berücksichtigt und ggfs. in die finale Fassung des Regionalplans integriert.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit der Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans kann die Stadt Wedel ihre Interessen im offiziellen Beteiligungsverfahren dem zuständigen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport mitteilen. Die in der Stellungnahme genannten Belange müssen somit im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Werden die Belange der Stadt Wedel nicht im Rahmen des Beteiligungsverfahren an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport übermittelt, finden diese im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. Somit könnten im neu aufzustellenden Regionalplan ggfs. Regelungen getroffen werden, die nicht den Abwägungsprozess durchlaufen haben und den Interessen der Stadt Wedel widersprechen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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