Mitteilungsvorlage - MV/2023/065
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1. Nr. 37 (lt. BV 2023/030-1)
Erhöhung/Einführung von Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet
hier: Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum gem. Straßenverkehrsgesetz 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Mitteilungsvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-302-Bx
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Geplant
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Kenntnisnahme 
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 14.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Kenntnisnahme 
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 28.09.2023 
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Inhalt der Mitteilung
Der Bürgermeister erlässt die als Anlage beigefügte Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Wedel (Parkgebührenverordnung). Die Verordnung ist gem. § 53 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz vor ihrem Erlass dem Rat vorzulegen
Ziele
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltung u.a. damit beauftragt, Parkgebühren im Stadtgebiet zu erhöhen oder einzuführen.
Darstellung des Sachverhaltes
Seit 2014 erhebt die Stadt Wedel Parkgebühren im Stadtgebiet. Es handelt sich um Gebühren im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes. Die Gebührenpflicht besteht im Haupteinkaufsbereich in und um die Bahnhofstraße sowie in den touristischen Bereichen um Willkomm Höft und Strandbad.
Die letzte Änderung erfolgte zum 1.3.2022. Im Zuge dieser Veränderung wurden die Gebühren auf dem Spitzerdorfmarkt erhöht und die bewirtschafteten Flächen erweitert.
Kernelemente der vorliegenden Neufassung der Parkgebührenverordnung sind der Wegfall der kostenfreien Kurzparkmöglichkeit sowie eine Anhebung der Gebührensätze im Bereich der Elbe. Eine weitere Gebührenerhöhung im Innenstadtbereich erfolgt nicht.
Der Wegfall der sog. Brötchentaste ist eine Änderung im Bestand, die zügig und ohne weitere Infrastrukturkosten umgesetzt werden kann. Sicherlich werden nicht alle Kurzparker ihrer Zahlungspflicht nachkommen, trotzdem ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Die Verwaltung schätzt, dass ca. 20.000 € Mehreinnahmen erzielt werden können.
Im touristischen Bereich an der Elbe werden die Gebühren auf dem Parkplatz in der Parnaßstraße, im Strandweg, der Schulauer Straße zwischen Strandweg und Strandbaddamm sowie im Strandbaddamm auf 2 € / Std. erhöht. Auf den Parkplätzen Im Haacken und Elbmarschen wird die Gebühr auf 1,50 Euro/Std. erhöht, das Tagesticket wird von 5 auf 6 Euro angehoben. Die Mehreinnahmen werden auf ca. 90.000 € geschätzt.
Eine Ausweitung gebührenpflichtiger Bereiche wird von der Verkehrsaufsicht geprüft. Dabei sieht die Verwaltung keine Gebührenpflicht im kompletten Stadtgebiet, es sollten auch kostenfreie Parkmöglichkeiten bestehen bleiben, die sich in verträglicher Entfernung zum Stadtzentrum befinden.
Begründung der Stadtverordnung
Die vorliegende Neufassung der Parkgebührenverordnung erfolgt vor dem Hintergrund einer schnellen Umsetzung, die keine weiteren Infrastrukturkosten für neue Automaten zur Folge hat. Es ist davon auszugehen, dass die Gewerbetreibenden den Wegfall der Brötchentaste ablehnen. Dafür ist aber auf eine Erhöhung im Innenstadtbereich verzichtet worden. Kurzparkmöglichkeiten sind im Vergleich mit anderen Städten nicht die Regel.
Gespräche mit der Kaufmannschaft wurden aufgrund der kurzen Umsetzungfrist nicht geführt. Letztlich ist die ablehnende Haltung aufgrund der Rückmeldungen in den vergangenen Jahren aber klar. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen hält die Verwaltung den Wegfall der Kurzparkmöglichkeit für angemessen.
In unmittelbarer Nähe der Elbe hält die Verwaltung eine Erhöhung auf 2 € / Std. für angemessen. Bereiche wie Strandweg oder der Parnaßparkplatz sind dort selbst bei schlechtem Wetter gut genutzt. Auf den Großparkplätzen sieht die Verwaltung eine Gebühr von 1,50 € / Std. sowie eine Erhöhung der Gebühr für ein Tagesticket auf 6 € vor.
Menschen mit Handicap sind von Gebührenerhöhungen nicht betroffen, denn beim Vorliegen einer Parkerleichterung nach StVO parken sie grundsätzlich gebührenfrei, auch wenn sie nicht auf einem Schwerbehindertenparkplatz stehen.
Während alle jetzt angeführten Maßnahmen im Bestand erfolgen, ist für eine Ausweitung der bewirtschafteten Bereiche eine weitere Abwägung erforderlich. Zudem ist abzuschätzen welche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich sind und wie eine Kontrolle im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen möglich ist. Die Verwaltung hat das Ziel, zum Jahr 2025 weitere Maßnahmen vorzuschlagen. Dann ist auch eine Einbindung der Kaufmannschaft zeitlich möglich.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Wenn mit der Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum ein Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes erfolgen soll, sind die Verwaltungsvorschläge alternativlos. Mögliche Mehreinnahmen sind dann nicht möglich.
Wie o.a. werden die Mehreinnahmen durch den Wegfall der Brötchentaste auf ca. 20.000 € geschätzt. Weitere 90.000 € können durch die Gebührenerhöhungen im Bereich Elbe erzielt werden. Insgesamt werden die Mehreinnahmen auf ca. 110.000 € geschätzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 (wie Dokument) 
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 407,4 kB 
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