Beschlussvorlage - BV/2023/081
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Wahl der Mitglieder des Umweltbeirates der Stadt Wedel
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Leitstelle Umweltschutz
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-13/Ma
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Vorberatung 
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 14.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Umweltbeirat leistet seinen Beitrag zum Strategischen Ziel im Handlungsfeld 2 Umwelt und Klimaschutz „Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekt finden in allen Entscheidungen der Stadt Wedel Berücksichtigung“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Umweltbeirat soll als ehrenamtlich tätiger Fachbeirat Verwaltung und Politik in Umweltangelegenheiten beraten, kann aber auch von sich aus tätig werden (Satzung für den Umweltbeirat vom 04.04.2000).
Darstellung des Sachverhalts
Die Einrichtung eines Umweltbeirates ist auf den Beschluss des Rates der Stadt Wedel im Jahr 1980 zurückzuführen. Die Amtszeit ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Wedel gekoppelt. Von daher ist für den Zeitraum von 2023 bis 2028 ein neuer Umweltbeirat zu wählen.
Die Mitgliederzahl des Umweltbeirates ist auf neun beschränkt.
Nach der Empfehlung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses am 14.09.2023 und der Wahl der Mitglieder durch den Rat am 28.09.2023 lädt der Stadtpräsident zur konstituierenden Sitzung am 11.10.2023 ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 32,1 kB 
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