Mitteilungsvorlage - MV/2023/050

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag bzw. das Begehren in der Stadtvertretung zu erläutern (§ 16 g Abs. 5 S. 5 GO).

 

Zwar nennt der Gesetzgeber keine explizite Terminierung für diese Darstellung des Begehrens im Rat der Stadt Wedel durch die Vertretungsberechtigten, jedoch ist ein solcher Vorstellungstermin nur vor dem Beschluss des Rates über die verlangte Maßnahme (Abhilfebeschluss) sinnvoll, damit der Rat der Stadt Wedel bei seiner Beschlussfassung auch die Argumentation der Vertretungsberechtigten berücksichtigen kann.

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