Beschlussvorlage - BV/2023/072
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord
hier: Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung zum Bürgerentscheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeister; Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt; Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung; Fachbereich 3 - Innerer Service; Fachdienst Interner Dienstbetrieb; Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 3-103/dka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.07.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord (mit Ausnahme von Schulen und Kitas) ist durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalaufsicht) mit Bescheid vom 15.05.2023 als zulässig beschieden worden. Die Zulässigkeitsentscheidung nach § 16 g Absatz 5 Satz 1 GO ist der Stadt Wedel am 22.05.2023 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden.
Für den danach durchzuführenden Bürgerentscheid hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport die Abstimmungsfrage wie folgt festgelegt:
„Sind Sie dafür, dass in dem Entwicklungsgebiet Wedel Nord mit der Ausnahme von Schulen und Kitas und bereits geltender Baurechte keine Planung und Bebauung stattfindet?“
§ 16 g Abs. 6 S. 1 GO bestimmt für den Fall, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, dass die Stadt Wedel den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen des Rates und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang schriftlich darlegen muss. Aus § 10 Abs. 2 S. 1 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) ergibt sich, dass die Standpunkte und Begründungen des Rates und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens den Bürgerinnen und Bürgern so darzulegen sind, dass sie die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können. Dabei gilt § 9 Abs. 1 S. 2 GKAVO sinngemäß, d.h. dass die freie und sachliche Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere durch beleidigende, polemische oder suggestive Formulierungen, nicht gefährdet werden darf.
Den Stimmberechtigten wird mit der Abstimmungsbenachrichtigung eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen des Rates und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang dargelegt werden (§ 16 g Abs. 6 S. 2 GO). Die vollständige Darlegung der Standpunkte und Begründungen wird in einem weiteren Verfahrensgang bei der Stadt Wedel zur Einsichtnahme ausgelegt (§ 10 Abs. 2 S. 2 GKAVO).
Die dem Rat zur Entscheidung vorgelegte Entwurfsfassung des Standpunktes und der Begründung des Rates ist in diesem Umfang erforderlich, um den Bürgerinnen und Bürgern zur Wahrung ihrer Bürgerrechte den Standpunkt und die Begründung des Rates umfassend darzulegen. Die Entwurfsfassung orientiert sich an der Abstimmungsfrage, den bisher gefassten Beschlüssen und den zurzeit bekannten Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Die Entwurfsfassung wurde in einer Sonderveranstaltung am 10.7.2023 vorgestellt, erläutert und gemeinsam finalisiert. Zur Veranstaltung waren alle politischen Vertretungen, Ausschussmitglieder und die Beiratsvorsitzenden zur Mitwirkung eingeladen.
Die vom Rat beschlossene Fassung wird der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Zur Durchführung des Bürgerentscheides muss die Stadt Wedel den Bürgerinnen und Bürgern den
Standpunkt und die Begründung des Rates schriftlich darlegen. Hinsichtlich der Entscheidung, ob Standpunkte und Begründung dargelegt werden, besteht kein Ermessen.
Sofern der Rat der Stadt Wedel per Beschluss dem Bürgerbegehren folgt (BV/2023/071) und die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen in unveränderter Form oder in einer Form beschließt, die von den benannten Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens gebilligt wird, ist eine Beschlussfassung über die Standpunkte und Begründung des Rates nicht erforderlich, da der Bürgerentscheid dann entfällt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sofern ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll, ist eine Beschlussfassung über die Standpunkte und Begründung des Rates zwingend erforderlich. Die Standpunkte und Begründungen sind mit Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen an alle Abstimmungsberechtigte zu verteilen. Der Versand erfolgt direkt im Anschluss zur Aufstellung des Abstimmungsverzeichnisses. Stichtag hierfür ist der 42. Kalendertag vor dem Termin des Bürgerentscheids.
Sollte der Beschluss nicht gefasst werden, muss der Beschluss in einer Folgesitzung des Rates gefasst werden. Die Ratssitzung am 28.9.2023 ist hierfür aufgrund der Verfristung ungeeignet, so dass eine Sondersitzung des Rates außerhalb des regulären Sitzungsplans stattfinden müsste.
Die finanziellen Auswirkungen entstehen durch Entscheidung über den Beschlussvorschlag BV/2023/071. Die Entscheidung über die Standpunkte und Begründung des Rates erzeugt keine zusätzlichen, finanziellen Auswirkungen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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1.016,8 kB
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