Beschlussvorlage - BV/2023/071

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, dass in dem Entwicklungsgebiet Wedel Nord mit der Ausnahme von Schulen, von Kindertagesstätten und von bereits geltenden Baurechten keine Planungen und Bebauungen stattfinden.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord (mit Ausnahme von Schulen und Kitas) ist durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalaufsicht) mit Bescheid vom 15.05.2023 als zulässig beschieden worden. Die Zulässigkeitsentscheidung nach § 16 g Absatz 5 Satz 1 GO ist der Stadt Wedel am 22.05.2023 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden.

 

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Rat der Stadt Wedel die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme in unveränderter Form oder in einer von den Vertretungsberechtigten gebilligten Form beschlossen hat.

 

Die in der Zulässigkeitsentscheidung der Kommunalaufsicht festgelegte Abstimmungsfrage für den Bürgerentscheid lautet wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass in dem Entwicklungsgebiet Wedel Nord mit der Ausnahme von Schulen und Kitas und bereits geltender Baurechte keine Planung und Bebauung stattfindet?“

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Zur Abhilfe des Bürgerbegehrens muss die gestellte Frage in unveränderter Form oder in von den Vertretungsberechtigten gebilligter Form beschlossen werden (§ 16 g Abs. 5 S. 3 GO).

 

Der vorgelegte Beschlussvorschlag gibt die Fragestellung als Beschlusstext wieder. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber der Fragestellung sind einzig redaktioneller Art, um den Satzbau einer Fragestellung an die Formulierung eines Beschlussvorschlags anzupassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss in vorgelegter Form zu fassen, sofern der Rat der Stadt Wedel dem Ansinnen des Bürgerbegehrens folgt.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ kann die Beschlussfassung ausbleiben. Wird dem Bürgerbegehren durch fehlende Beschlussfassung nicht abgeholfen, muss zwingend ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...