Beschlussvorlage - BV/2023/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord
hier: Beschluss über die verlangte Maßnahme (Abhilfebeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeister; Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt; Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung; Fachbereich 3 - Innerer Service; Fachdienst Interner Dienstbetrieb; Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 3-103/dka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.07.2023
|
Darstellung des Sachverhalts
Das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord (mit Ausnahme von Schulen und Kitas) ist durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalaufsicht) mit Bescheid vom 15.05.2023 als zulässig beschieden worden. Die Zulässigkeitsentscheidung nach § 16 g Absatz 5 Satz 1 GO ist der Stadt Wedel am 22.05.2023 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden.
Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Rat der Stadt Wedel die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme in unveränderter Form oder in einer von den Vertretungsberechtigten gebilligten Form beschlossen hat.
Die in der Zulässigkeitsentscheidung der Kommunalaufsicht festgelegte Abstimmungsfrage für den Bürgerentscheid lautet wie folgt:
„Sind Sie dafür, dass in dem Entwicklungsgebiet Wedel Nord mit der Ausnahme von Schulen und Kitas und bereits geltender Baurechte keine Planung und Bebauung stattfindet?“
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Zur Abhilfe des Bürgerbegehrens muss die gestellte Frage in unveränderter Form oder in von den Vertretungsberechtigten gebilligter Form beschlossen werden (§ 16 g Abs. 5 S. 3 GO).
Der vorgelegte Beschlussvorschlag gibt die Fragestellung als Beschlusstext wieder. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber der Fragestellung sind einzig redaktioneller Art, um den Satzbau einer Fragestellung an die Formulierung eines Beschlussvorschlags anzupassen.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss in vorgelegter Form zu fassen, sofern der Rat der Stadt Wedel dem Ansinnen des Bürgerbegehrens folgt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
