Beschlussvorlage - BV/2023/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheides nach zulässigem Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord (mit Ausnahme von Schulen und Kitas) auf Sonntag 08.10.2023 festzusetzen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord (mit Ausnahme von Schulen und Kitas) ist durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalaufsicht) mit Bescheid vom 15.05.2023 als zulässig beschieden worden. Die Zulässigkeitsentscheidung nach § 16 g Absatz 5 Satz 1 GO ist der Stadt Wedel am 22.05.2023 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden.

 

Der Bürgerentscheid findet gemäß § 16 g Abs. 6 S. 3 GO innerhalb von 3 Monaten nach dieser
Zulässigkeitsentscheidung statt. Die Verlängerung auf 6 Monate ist im Einvernehmen mit den
Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens möglich und mit diesen am 05.06.2023 abgestimmt. Ein Einvernehmen nach § 16 g Abs. 6 S. 4 GO besteht dahingehend, dass der Bürgerentscheid am 08.10.2023 durchgeführt werden soll.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Festsetzung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids auf den 08.10.2023 ist nur erforderlich, wenn der Bürgerentscheid nicht schon dadurch entfällt, weil der Rat der Stadt Wedel die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme in unveränderter Form oder zumindest in einer mit den Vertretungsberechtigten abgestimmten Form beschlossen hat. Wird ein solches Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten hergestellt, ist kein Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Mit den Vertretungsberechtigten wurde ein Datum mit ausreichend Vorlauf zur Darstellung der Standpunkte beider Seiten und für organisatorische Vorbereitungen gesucht. Der Abstimmungstag muss zudem ein Sonntag sein und sollte möglichst außerhalb der Schulferien gelegen sein. Außerdem darf ein Zeitraum von 6 Monaten ab Erlass der Zulässigkeitsentscheidung durch die Kommunalaufsicht nicht überschritten sein. Mit den Vertretungsberechtigten wurde am 05.06.2023 daher einvernehmlich der 08.10.2023 als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festgehalten.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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