Beschlussvorlage - BV/2023/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord
hier: Festsetzung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeister; Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt; Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung; Fachbereich 3 - Innerer Service; Fachdienst Interner Dienstbetrieb; Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 3-103/dka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.07.2023
|
Darstellung des Sachverhalts
Das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord (mit Ausnahme von Schulen und Kitas) ist durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalaufsicht) mit Bescheid vom 15.05.2023 als zulässig beschieden worden. Die Zulässigkeitsentscheidung nach § 16 g Absatz 5 Satz 1 GO ist der Stadt Wedel am 22.05.2023 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden.
Der Bürgerentscheid findet gemäß § 16 g Abs. 6 S. 3 GO innerhalb von 3 Monaten nach dieser
Zulässigkeitsentscheidung statt. Die Verlängerung auf 6 Monate ist im Einvernehmen mit den
Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens möglich und mit diesen am 05.06.2023 abgestimmt. Ein Einvernehmen nach § 16 g Abs. 6 S. 4 GO besteht dahingehend, dass der Bürgerentscheid am 08.10.2023 durchgeführt werden soll.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Festsetzung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids auf den 08.10.2023 ist nur erforderlich, wenn der Bürgerentscheid nicht schon dadurch entfällt, weil der Rat der Stadt Wedel die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme in unveränderter Form oder zumindest in einer mit den Vertretungsberechtigten abgestimmten Form beschlossen hat. Wird ein solches Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten hergestellt, ist kein Bürgerentscheid durchzuführen.
Mit den Vertretungsberechtigten wurde ein Datum mit ausreichend Vorlauf zur Darstellung der Standpunkte beider Seiten und für organisatorische Vorbereitungen gesucht. Der Abstimmungstag muss zudem ein Sonntag sein und sollte möglichst außerhalb der Schulferien gelegen sein. Außerdem darf ein Zeitraum von 6 Monaten ab Erlass der Zulässigkeitsentscheidung durch die Kommunalaufsicht nicht überschritten sein. Mit den Vertretungsberechtigten wurde am 05.06.2023 daher einvernehmlich der 08.10.2023 als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festgehalten.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
