Beschlussvorlage - BV/2023/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Satzung der Stadtsparkasse Wedel.

Diese soll rückwirkend zum 01.11.2022 in Kraft treten.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

Mit diesem Beschluss soll der vorliegende Formfehler der bisherigen Beschlussfassungen geheilt werden.

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Darstellung des Sachverhalts

Mit Runderlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07. September 2021 ist die neue Sparkassenmustersatzung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 20. September 2021 bekannt gemacht worden.

 

Nach Ziffer 11 des Runderlasses sind die Sparkassensatzungen bis zum 30. September 2022 an die geänderten Mustersatzungen anzupassen. Abweichend hiervon müssen die neuen Re-gelungen des § 25 Abs. 2 Satz 4 und 5 MuSa A erst mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 durch eine Änderung der Satzungen der Sparkassen umgesetzt werden.

 

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel hat in seinen Sitzungen am 03. Dezember 2021 und am 24. Mai 2022 über die neue Satzung beraten und gegenüber dem Rat der Stadt Wedel eine Empfehlung zur Änderung der Satzung abgegeben.

 

In den Ratssitzungen am 27. Januar 2022 (BV/2022/002) und 08. September 2022 (BV/2022/063) wurde der Beschluss zur Anpassung der Satzung durch die Ratsversammlung beschlossen. Die entsprechenden Unterlagen liegen Ihnen vor.

 

Seinerzeit wurde fälschlicherweise als Datum des Inkrafttretens mit „01.XX.2022“ die Formulierung aus der Mustersatzung übernommen. Damit war die Satzung nicht ausreichend bestimmt.

 

Dieser Formfehler wurde vom Registergericht beanstandet, so dass die Satzung nicht ins Handelsregister eingetragen werden konnte.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Eine nachträgliche Korrektur des Ratsprotokolls, um das korrekte Datum, wurde verwaltungsseitig ausgeschlossen, da der tatsächliche Beschluss das Datum nicht umfasste.

 

Als einzige Möglichkeit, diesen Fehler zu beheben, wurde in Abstimmung mit dem Sparkassenverband (SGVSH) eine Klarstellung des Beschlusses angesehen.

 

Die Satzung soll nun nochmals mit dem korrekten Datum „01.11.2022“ beschlossen werden.

 

Inhaltlich und redaktionell sind keine weiteren Änderungen gegenüber den damaligen Beschlussfassungen gemacht worden. Lediglich das Datum des Inkrafttretens wurde korrigiert.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte diese klarstellende Beschlussfassung nicht erfolgen, so kann die Sparkassensatzung weiterhin nicht, wie formal vorgesehen, ins Handelsregister eingetragen werden. Formal kann die Satzung damit nicht in Kraft treten.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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