Beschlussvorlage - BV/2023/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Stadtsparkasse Wedel
Klarstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.07.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Mit Runderlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07. September 2021 ist die neue Sparkassenmustersatzung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 20. September 2021 bekannt gemacht worden.
Nach Ziffer 11 des Runderlasses sind die Sparkassensatzungen bis zum 30. September 2022 an die geänderten Mustersatzungen anzupassen. Abweichend hiervon müssen die neuen Re-gelungen des § 25 Abs. 2 Satz 4 und 5 MuSa A erst mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 durch eine Änderung der Satzungen der Sparkassen umgesetzt werden.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel hat in seinen Sitzungen am 03. Dezember 2021 und am 24. Mai 2022 über die neue Satzung beraten und gegenüber dem Rat der Stadt Wedel eine Empfehlung zur Änderung der Satzung abgegeben.
In den Ratssitzungen am 27. Januar 2022 (BV/2022/002) und 08. September 2022 (BV/2022/063) wurde der Beschluss zur Anpassung der Satzung durch die Ratsversammlung beschlossen. Die entsprechenden Unterlagen liegen Ihnen vor.
Seinerzeit wurde fälschlicherweise als Datum des Inkrafttretens mit „01.XX.2022“ die Formulierung aus der Mustersatzung übernommen. Damit war die Satzung nicht ausreichend bestimmt.
Dieser Formfehler wurde vom Registergericht beanstandet, so dass die Satzung nicht ins Handelsregister eingetragen werden konnte.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Eine nachträgliche Korrektur des Ratsprotokolls, um das korrekte Datum, wurde verwaltungsseitig ausgeschlossen, da der tatsächliche Beschluss das Datum nicht umfasste.
Als einzige Möglichkeit, diesen Fehler zu beheben, wurde in Abstimmung mit dem Sparkassenverband (SGVSH) eine Klarstellung des Beschlusses angesehen.
Die Satzung soll nun nochmals mit dem korrekten Datum „01.11.2022“ beschlossen werden.
Inhaltlich und redaktionell sind keine weiteren Änderungen gegenüber den damaligen Beschlussfassungen gemacht worden. Lediglich das Datum des Inkrafttretens wurde korrigiert.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sollte diese klarstellende Beschlussfassung nicht erfolgen, so kann die Sparkassensatzung weiterhin nicht, wie formal vorgesehen, ins Handelsregister eingetragen werden. Formal kann die Satzung damit nicht in Kraft treten.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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165,8 kB
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