Beschlussvorlage - BV/2023/070
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord
hier: Wahl der Beisitzer*innen des Gemeindeabstimmungsausschusses und ihrer Stellvertretungen 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Interner Dienstbetrieb
 
- Beteiligt:
 - Bürgermeister; Fachbereich 3 - Innerer Service; Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt; Justiziariat; Fachdienst Interner Dienstbetrieb
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-103/dka
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Entscheidung 
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 03.07.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt in den Gemeindeabstimmungsausschuss zur Durchführung des Bürgerentscheides gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord
- Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 1:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 2:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 3:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 4:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 5:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 6:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 7:______________________
 - Beisitzer: _______________________ Stellvertretung zu 8:______________________
 
Darstellung des Sachverhalts
Die Durchführung des Bürgerentscheides gegen die Bebauung des Entwicklungsgebietes Wedel Nord findet gemäß § 16 g Absatz 6 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) i. V. m. § 10 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) i.V.m. Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) am 08. Oktober 2023 statt – vorbehaltlich der finalen Terminierung des Abstimmungstages im Rat der Stadt Wedel vom 13.07.2023.
Die Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung obliegt besonders gebildeten Wahlorganen gemäß §§ 11 und 12 GKWG. Hierzu gehören auf Seiten der Stadt Wedel der Gemeindeabstimmungsausschuss, der Gemeindeabstimmungsleiter und die Abstimmungsvorstände für die Abstimmungsbezirke.
Der Gemeindeabstimmungsleiter für die Stadt Wedel ist kraft Gesetz der Bürgermeister.
Der stellvertretende Gemeindeabstimmungsleiter wird durch den Gemeindeabstimmungsleiter berufen.
Den Gemeindeabstimmungsausschuss bilden der Gemeindeabstimmungsleiter als Vorsitzender sowie acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Alle Mitglieder erhalten Stellvertreter*innen.
Gemäß § 12 Absatz 3 GKWG i. V. m. § 2 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung (Anlage zu § 11 der Hauptsatzung der Stadt Wedel) wählt der Haupt- und Finanzausschuss die Beisitzer*innen des Gemeindewahlausschusses aus dem Kreise der Wahlberechtigten. Aufgrund der o.g. analogen Anwendung des GKWG auch zur Durchführung der Bürgerentscheide erstreckt sich diese Analogie auch auf die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses zur Wahl des Gemeindeabstimmungsausschusses.
Gemäß § 12 Abs. 3 S. 2 GKWG sollen bei der Besetzung der Beisitzer*innen alls Parteien und Wählergruppen im Abstimmungsgebiet Berücksichtigung finden. Der Gesetzgeber stellt hier ganz bewusst nicht auf die Fraktionen ab, sondern benennt Parteien und Wählergruppen. Es ist, anders als bei den ständigen Ausschüssen des Rates, somit zulässig und vorgesehen, dass auch DIE LINKE im Gemeindeabstimmungsausschuss vertreten ist, obwohl sie keine eigenständige Fraktion bildet.
Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2023 bestand aus zwei Mitgliedern der CDU-Fraktion, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und jeweils ein Mitglied der SPD-, WSI-, FDP- und DIE LINKE – Fraktion. Diese Sitzverteilung sollte auch für den Gemeindeabstimmungsausschuss herangezogen werden.
Zur Beisitzerin, zum Beisitzer bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses
kann berufen werden, wer zum Rat wählbar ist. Nicht berufen werden können die Wahlbewerberin/der Wahlbewerber, die Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder deren Stellvertreterin/Stellvertreter. Ziel ist, dass der Gemeindewahlausschuss unvoreingenommen und objektiv Entscheidungen treffen kann. Bezogen auf den Bürgerentscheid können folglich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens nicht in den Gemeindeabstimmungsausschuss berufen werden.
Der Gemeindeabstimmungsausschuss nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- Einteilung der Abstimmungsbezirke (§ 16 Abs. 1 GKWG, § 7 Abs. 1 GKWO)
 - Behandlung von Beschwerden gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Abstimmungsverzeichnis (§ 15 GKWO)
 - Entscheidung über Widersprüche wegen Versagung eines Abstimmungsscheines (§ 18 GKWO)
 - Überprüfung der Entscheidungen der Abstimmungsvorstände (§ 34 GKWG)
 - Feststellung des Abstimmungsergebnisses (§ 36 GKWG in Verbindung mit § 63 GKWO)
 
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Bürgermeister Herr Kaser beruft als stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiter Herrn Jörg Amelung.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindeabstimmungsausschuss im folgenden Verhältnis zu besetzen:
2 Beisitzer*innen mit Stellvertretung der –CDU-
2 Beisitzer*innen mit Stellvertretung der -GRÜNE-
1 Beisitzer*in mit Stellvertretung der –SPD-
1 Beisitzer*in mit Stellvertretung der -FDP-
1 Beisitzer*in mit Stellvertretung der –WSI-
1 Beisitzer*in mit Stellvertretung der -DIE LINKE-
Die erste Sitzung des Gemeindeabstimmungsausschusses (Einteilung des Stadtgebietes in Abstimmungsbezirke) findet am 13.07.2023 um 18:00 Uhr im Ratssaal statt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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