Beschlussvorlage - BV/2023/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die in der Anlage aufgeführten Personen dem Amtsgericht Pinneberg als Vorschlag für die Schöffinnen- und Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bekannt zu geben.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

keine

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben die Gemeinden alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auszustellen.

 

Auf Grund der Vorschlagslisten aller Gemeinden wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pinneberg im Herbst 2023 die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Wedel sind mindestens 37 Personen vorzuschlagen. Vorschläge über diese Anzahl hinaus sind rechtlich unbedenklich.

 

Bürgerinnen und Bürger wurden über die Presse und auf der Homepage der Stadt wedel.de aufgerufen, sich für das Schöffenamt zu bewerben.

Es sind 56 Bewerbungen eingegangen; es haben sich insgesamt 30 Frauen und 26 Männer beworben.

Folgende Altersgruppen sind vertreten:

 

Alter

Frauen

Männer

25-30

-

-

31-40

6

2

41-50

7

1

51-60

9

12

61-69

8

11

 

Der Rat der Stadt Wedel stellt lediglich eine Vorschlagsliste aus diesen Bewerbern zusammen, die Wahl an sich erfolgt beim Gericht. Für diese Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 GVG).

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Entgegen früherer Regelungen können auch Personen, die als Schöffe oder Hilfsschöffe in den vergangenen zwei Amtsperioden tätig waren, erneut als Schöffe vorgeschlagen werden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Es sind 56 Bewerbungen eingegangen, der Rat soll geeignete Bewerber auf die Vorschlagsliste wählen. Die Fraktionen können auch noch in der Sitzung Personen vorschlagen, die bisher nicht auf der Liste stehen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

keine

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit)

sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

Auswirkung auf den Stellenplan  Stellenmehrbedarf  Stellenminderung

  höhere Dotierung  niedrigere Dotierung

  keine Auswirkung

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

Finanzplan

Einzahlungen / Auszahlungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027ff.

in EURO

*Anzugeben bei Einzahlungen, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Auszahlung, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Einzahlungen*

     

     

     

     

     

     

Auszahlungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

Gesamtsaldo

(Finanzplan und Investitionen)

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027ff.

in EURO

Gesamtsaldo

     

     

     

     

     

     

 

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Anlagen

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