Beschlussvorlage - BV/2023/066
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-28
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Interner Dienstbetrieb
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-106/els
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 03.07.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 13.07.2023 
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Darstellung des Sachverhalts
Gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben die Gemeinden alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auszustellen.
Auf Grund der Vorschlagslisten aller Gemeinden wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pinneberg im Herbst 2023 die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Wedel sind mindestens 37 Personen vorzuschlagen. Vorschläge über diese Anzahl hinaus sind rechtlich unbedenklich.
Bürgerinnen und Bürger wurden über die Presse und auf der Homepage der Stadt wedel.de aufgerufen, sich für das Schöffenamt zu bewerben.
Es sind 56 Bewerbungen eingegangen; es haben sich insgesamt 30 Frauen und 26 Männer beworben.
Folgende Altersgruppen sind vertreten:
| 
							 Alter  | 
						
							 Frauen  | 
						
							 Männer  | 
					
| 
							 25-30  | 
						
							 -  | 
						
							 -  | 
					
| 
							 31-40  | 
						
							 6  | 
						
							 2  | 
					
| 
							 41-50  | 
						
							 7  | 
						
							 1  | 
					
| 
							 51-60  | 
						
							 9  | 
						
							 12  | 
					
| 
							 61-69  | 
						
							 8  | 
						
							 11  | 
					
Der Rat der Stadt Wedel stellt lediglich eine Vorschlagsliste aus diesen Bewerbern zusammen, die Wahl an sich erfolgt beim Gericht. Für diese Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 GVG).
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Entgegen früherer Regelungen können auch Personen, die als Schöffe oder Hilfsschöffe in den vergangenen zwei Amtsperioden tätig waren, erneut als Schöffe vorgeschlagen werden.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
  | 
					
Auswirkung auf den Stellenplan Stellenmehrbedarf Stellenminderung
höhere Dotierung niedrigere Dotierung
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027ff.  | 
						||||||||
| 
							 
  | 
						
							 in EURO  | 
						|||||||||||||
| 
							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
						||||||||||||||
| 
							 Erträge*  | 
						
							 
  | 
						|||||||||||||
| 
							 Aufwendungen*  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						|||||||||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						||||||||
| 
							 
  | 
						||||||||||||||
| 
							 Finanzplan  | 
						||||||||||||||
| 
							 Einzahlungen / Auszahlungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027ff.  | 
						||||||||
| 
							 in EURO  | 
						||||||||||||||
| 
							 *Anzugeben bei Einzahlungen, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Auszahlung, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
						||||||||||||||
| 
							 Einzahlungen*  | 
						
							 
  | 
						|||||||||||||
| 
							 Auszahlungen*  | 
						
							 
  | 
						|||||||||||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						|||||||||||||
| 
							 
  | 
						||||||||||||||
| 
							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027ff.  | 
					||||||||
| 
							 in EURO  | 
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| 
							 Investive Einzahlungen  | 
						||||||||||||||
| 
							 Investive Auszahlungen  | 
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| 
							 Saldo (E-A)  | 
						||||||||||||||
| 
							 Gesamtsaldo (Finanzplan und Investitionen)  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027ff.  | 
					||||||||
| 
							 in EURO  | 
					||||||||||||||
| 
							 Gesamtsaldo  | 
						||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 67,4 kB 
 | 
|||
| 
 2 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 290,3 kB 
 | 
|||
| 
 3 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 115,5 kB 
 | 
