Beschlussvorlage - BV/2023/036
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Spendenannahme vom Rotarier-Club Wedel
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-601
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Entscheidung 
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 03.07.2023 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 4
Familie und Soziales
Strategisches Ziel: Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration aller Einwohnerinnen und Einwohner.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Für diese Maßnahme gibt es keine Kennzahlen bzw. Messung der Zielerreichung.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat hat am 21.03.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem
Betrag von 10.000 € auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und
Finanzausschuss.
Die Sachspende des Rotary Club Wedel hat einen Gesamtwert von 17.451,47 € brutto und aus diesem Grund ist die Annahme vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen.
Der Rotary Club Wedel hat der Stadt Wedel das Angebot unterbreitet, eine Sachspende für einen Kinderspielplatz zu tätigen. Die Stadt Wedel hat das Angebot positiv aufgenommen und sich mit dem Rotary Club Wedel auf das Projekt „Diabolo“ für den Kinderspielplatz in der Pinneberger Straße geeinigt.
Das Spielgerät hat eine hohe Anzahl an Spielwerten und ist für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet.
Die Materialauswahl ist hochwertig und langlebig. Die Anlieferung und der Aufbau sind in den Kosten enthalten.
Eine Ansicht des Spielgerätes ist der Anlage zu entnehmen.
Mit Folgekosten ist nur dann zu rechnen, wenn es zu mutwilligen Beschädigungen kommt.
Der verantwortliche Fachdienst geht davon aus, dass in den kommenden 10 Jahren nur geringfügige
Folgekosten erforderlich sein werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 661,5 kB 
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