Beschlussvorlage - BV/2023/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Gültigkeit der Gemeindewahl am 14. Mai 2023 gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz.
  2. Einsprüche gegen die Wahl, über die zu beschließen wäre, liegen nicht vor.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Am 14. Mai 2023 fand die Gemeinde- und Kreiswahl 2023 statt. Am 23. Mai 2023 stellte der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung das Ergebnis der Wahl fest. Hierzu lagen die Wahlniederschriften der 16 Wahlvorstände nebst Anlagen öffentlich zur Einsichtnahme und Prüfung aus.

 

Der neu gewählte Rat stellt so dann die Gültigkeit der Wahl per Beschluss fest. Maßgeblich ist § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG).

 

Die Regelung des § 39 GKWG lautet wie folgt:

§ 39

Beschluss der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl

Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen

(§ 41).

3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42).

4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl 2023 erfolgt in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 22. Juni 2023. Einsprüche, über die zu beschließen wäre, liegen nicht vor.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Einsprüche gegen die Wahl und gegen das Ergebnis der Wahl liegen nicht vor. Es sind also keine Einsprüche erhoben worden, über die zu beschließen wäre.

 

Die Wählbarkeit aller gewählten Vertreter*innen wurde bei Einreichung der Wahlvorschläge durch Wählbarkeitsbescheinigung nachgewiesen. Ein nachträglicher Verlust der Wählbarkeit ist bei keiner*m gewählten Vertreter*in eingetreten.

 

Vorbereitung und Durchführung der Wahl verliefen planmäßig und ohne Unregelmäßigkeiten. Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses hat in keinem Wahlkreis/ Wahlbezirk stattgefunden. Die Verteilung der Sitze aus den Listen erfolgte ohne Beeinflussung. Es sind keine Vorkommnisse eingetreten.

 

Die Feststellung des Wahlergebnisses im Gemeindewahlausschuss am 23.05.2023 erfolgte fehlerfrei. Die Wahlniederschriften der Wahlkreise/ Wahlbezirke lagen zur Einsichtnahme aus. Über die Feststellung des Wahlergebnisses wurde eine Niederschrift gefertigt und von allen Beisitzer*innen unterzeichnet. Die Sitzung war öffentlich und wurde von einem Zuschauer begleitet.

 

Es liegt kein Fall des § 39 Ziff. 1 bis 3 GKWG vor. Gemäß § 39 Ziff. 4 GKWG ist die Wahl folglich für gültig zu erklären.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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