Beschlussvorlage - BV/2023/073
Grunddaten
- Betreff:
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Wahlprüfung und Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 14. Mai 2023 gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103/dka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Wahlprüfungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.07.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Am 14. Mai 2023 fand die Gemeinde- und Kreiswahl 2023 statt. Am 23. Mai 2023 stellte der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung das Ergebnis der Wahl fest. Hierzu lagen die Wahlniederschriften der 16 Wahlvorstände nebst Anlagen öffentlich zur Einsichtnahme und Prüfung aus.
Der neu gewählte Rat stellt so dann die Gültigkeit der Wahl per Beschluss fest. Maßgeblich ist § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG).
Die Regelung des § 39 GKWG lautet wie folgt:
§ 39
Beschluss der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl
Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:
1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen
(§ 41).
3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42).
4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl 2023 erfolgt in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 22. Juni 2023. Einsprüche, über die zu beschließen wäre, liegen nicht vor.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Einsprüche gegen die Wahl und gegen das Ergebnis der Wahl liegen nicht vor. Es sind also keine Einsprüche erhoben worden, über die zu beschließen wäre.
Die Wählbarkeit aller gewählten Vertreter*innen wurde bei Einreichung der Wahlvorschläge durch Wählbarkeitsbescheinigung nachgewiesen. Ein nachträglicher Verlust der Wählbarkeit ist bei keiner*m gewählten Vertreter*in eingetreten.
Vorbereitung und Durchführung der Wahl verliefen planmäßig und ohne Unregelmäßigkeiten. Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses hat in keinem Wahlkreis/ Wahlbezirk stattgefunden. Die Verteilung der Sitze aus den Listen erfolgte ohne Beeinflussung. Es sind keine Vorkommnisse eingetreten.
Die Feststellung des Wahlergebnisses im Gemeindewahlausschuss am 23.05.2023 erfolgte fehlerfrei. Die Wahlniederschriften der Wahlkreise/ Wahlbezirke lagen zur Einsichtnahme aus. Über die Feststellung des Wahlergebnisses wurde eine Niederschrift gefertigt und von allen Beisitzer*innen unterzeichnet. Die Sitzung war öffentlich und wurde von einem Zuschauer begleitet.
Es liegt kein Fall des § 39 Ziff. 1 bis 3 GKWG vor. Gemäß § 39 Ziff. 4 GKWG ist die Wahl folglich für gültig zu erklären.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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