Beschlussvorlage - BV/2023/039
Grunddaten
- Betreff:
-
neue Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kitas; Mittelreduzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Gestoppt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.06.2023
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die bisher bestehende „Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kitas“ (Anlage 1) fristgerecht zum 31.12.2023 zu kündigen. Der Rat beschließt die dieser Vorlage beigefügte „Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kitas“ (Anlage 2) gültig ab dem 01.01.2024 zwischen der Stadt Wedel und den einzelnen Trägern der Wedeler Kindertagesstätten.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
Mit dem Beschluss wird dem geänderten Nachfrageverhalten der Kitas in Bezug auf die Abforderung der Mittel für die sozialpädagogische Arbeit Rechnung getragen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Durch die Reduzierung der zur Verfügung gestellten Mittel auf die im aktuellen Zeitraum abgeforderte Summe wird das Angebot entsprechend der aktuellen Nachfrage aufrechterhalten.
Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel unterstützt seit 2011 die Wedeler Kitas mit Mitteln für sozialpädagogische Arbeit. Jährlich werden seit 2015 50.000 € zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum ab 2018 wurde das Verfahren gem. Beschlusslage BKS vom 08.11.2017 und Rat vom 23.11.2017 auf Wunsch aller Beteiligten geändert. Nunmehr gibt es einen 2- jährigen Leistungszeitraum, die Einrichtungen können die Mittel flexibel innerhalb dieses Zeitfensters verbrauchen. Dafür wurden mit jedem Träger entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die das Verfahren regeln.
Für die Jahre 2020 und 2021 standen jeweils 50.000 € zur Verfügung. Insgesamt wurden allerdings nur 39.088,97 € per Verwendungsnachweis abgerechnet. Der Fachkraftmangel hat sich mittlerweile zu einem dermaßen gravierenden Problem entwickelt, dass es diversen Einrichtungen in diesem Leistungszeitraum nicht gelungen ist, das für die Umsetzung ihrer Planungen benötigte Personal zu finden. Es konnte kaum der erforderliche Fachkraftschlüssel für die Betreuung abgedeckt werden.
Für den neuen Leistungszeitraum 2022/2023 wurde bereits von 6 Trägern mitgeteilt, dass kein Budget beansprucht wird, da eine Umsetzung mangels Personals und dem Mehraufwand durch die Reform derzeit schlicht nicht machbar ist. Eine Einrichtung beansprucht nur einen geringen Teil, so dass jetzt insgesamt 26.477,50 € freigegeben werden. Diese Summe entspricht etwa der Hälfte der insgesamt jährlich zur Verfügung stehenden Mittel. 7.090 € wurden per Sonderzuweisung anderen Kitas zur Verfügung gestellt. 19.387,50 € wurden in der ersten Hälfte des Leistungszeitraums 2022/2023 nicht in Anspruch genommen.
Ab dem Jahr 2024 wird es zudem von Seiten des Kreises Pinneberg ein neues Angebot zur Elternberatung geben. Das individuell ausgerichtete und bedarfsorientierte Angebot des Kreises Pinneberg richtet sich an Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kinder in der Krippe, im Elementarbereich oder im Hort betreut werden. Zur Leistung gehören bspw. offene Sprechstunden, Elterncafés, Gespräche/Beratung nach Vereinbarung (analog oder digital), angeleitete regelmäßige Elterngesprächsgruppen, angeleitete Eltern-Kind-Aktivitäten, Hausbesuche sowie die Kooperation mit anderen Trägern/Institutionen und die Begleitung der Eltern dorthin. Sieben Wedeler Kitas wurden vom Kreis Pinneberg zur Teilnahme am Projekt der Elternberatung ausgewählt. Eine Wedeler Kita befindet sich auf der Warteliste. Zwei der Kitas beteiligen sich am Projekt der Elternberatung und beziehen Mittel der sozialpädagogischen Arbeit von der Stadt Wedel. Alle anderen Kitas, die für die Teilnahme am Projekt Elternberatung ausgewählt wurden, verzichten auf die sozialpädagogischen Mittel der Stadt Wedel.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Aufgrund des neuen Projektes Elternberatung des Kreises Pinneberg und des Nachfrageverhaltens der Wedeler Kitas hinsichtlich der sozialpädagogischen Mittel wird vorgeschlagen, die bestehende Leistungsvereinbarung zum 31.12.2023 fristgerecht zu kündigen und die beigefügte Leistungsvereinbarung zum 01.01.2024 zu beschließen. Einziger Änderungspunkt (abgesehen von den angepassten Daten) ist die Reduzierung der Wochenstunden von 0,03 auf 0,02 Wochenstunden. Dadurch würden nun jährlich rd. 34.000 € zur Verfügung gestellt werden anstatt rd. 50.000 €. Aus dem Nachfrageverhalten der letzten Jahre ist ersichtlich, dass auch diese Mittel zur Umsetzung ausreichen werden. Die Kitas erhalten weiterhin die Möglichkeit, nicht benötigte Mittel anderer Kitas in Anspruch zu nehmen. Da eine fristgerechte Kündigung der Leistungsvereinbarung nur bis zum 30.06.2023 möglich ist wird diese Beschlussvorlage direkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Ab dem Jahr 2025 ist die Stadt Wedel nach dem KiTaG nur noch für freiwillige Leistungen („add-ons“) in der Verantwortung. Bei den Mitteln für die sozialpädagogische Arbeit handelt es sich um ein „add-on“. Die Stadt Wedel ist hierzu gesetzlich nicht verpflichtet.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: Die freiwillige Leistung wird mit diesem Beschluss reduziert. (entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
34.000 |
34.000 |
34.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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834,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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849,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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36 kB
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4
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(wie Dokument)
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813,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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770 kB
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