Mitteilungsvorlage - MV/2023/047

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Frage 1) Hat die Stadtverwaltung Kontakt mit dem Sozialministerium / Landesregierung

aufgenommen, um Unterstützung bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung der

Kita „Kleine Strolche“ auf dem Krankenhausgelände zu erhalten?

 

Antwort: Es bestand kein Bedarf mit dem Sozialministerium Kontakt aufzunehmen. Die Betriebsgenehmigung der Kita wird durch den Kreis erteilt und war durch die Baulast an den Betrieb des Krankenhauses gekoppelt. Ohne diese Baulasterklärung wäre die Nutzung der Betriebskita schon 2008 nicht genehmigungsfähig gewesen. Überdies ist das Sozialministerium nicht für baurechtliche Verfahren zuständig.

 

Frage 2) Am Standort des ehemaligen Krankenhauses befindet sich weiterhin eine Dialyse

Station die ihren Vertrag bis mind. 2025 verlängert hat. Diese stellt aus unserer Sicht

einen Teilbereich eines Krankenhauses dar. Wie lautet hier die Einschätzung der Stadt? Reicht der Betrieb der Dialyse Station aus um einen Kita-Betrieb weiterzuführen?

 

Antwort: Auf dem Gelände des KH wird eine Dialysepraxis (=Arztpraxis) betrieben, es handelt sich nicht um die Dialysestation eines Krankenhauses. Diese Praxis wird, der Internetseite zufolge, unabhängig von der Einstellung des KH Betriebes betrieben. Der Kitabetrieb hingegen war aufgrund der Baulast an den Krankenhausbetrieb gekoppelt.

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Anlagen

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