Beschlussvorlage - BV/2023/067
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Spendenannahme von InaTec Wedel GmbH
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-403 Pm
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 28.06.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Entscheidung 
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 03.07.2023 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1
Bildung, Kultur und Sport
Strategisches Ziel: Die Stadt Wedel gewährleistet ein vielfältiges kulturelles Angebot.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Für diese Maßnahme gibt es keine Kennzahlen bzw. Messung der Zielerreichung
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat hat am 21.03.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung der Spenden bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Geldspende der InaTec Wedel GmbH hat für das Jahr 2022 einen Gesamtwert von 33.597,72 € und aus diesem Grund muss die Annahme von Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.
Das Technicon Wedel hat als Außenstelle des Stadtmuseums zum 01.01.2022 neue Räumlichkeiten in den Gebäuden 12 und 5 am Rosengarten 10 in Wedel bezogen. Der Vermieter ist die InaTec Wedel GmbH, Rosengarten 10 in Wedel. Laut Mietvertrag vom 01.02.2022 belaufen sich die monatlichen Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen auf 2.799,81 € netto.
Zwischen der InaTec GmbH und der Stadt Wedel wurde eine Verzichtserklärung abgeschlossen. Die InaTec GmbH verzichtet auf die Begleichung der monatlichen Miet- und Betriebskostenzahlungen gemäß Mietvertrag vom 01.01.2022. Im Gegenzug stellt die Stadt Wedel eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung im Sinne des EStG § 10 b, lautend auf die Firma InaTec Wedel GmbH in Höhe der jährlichen Miet- und Betriebszahlungen, aus.
Folgekosten: Keine
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es gibt keine Alternative und somit nur die Möglichkeit der Ablehnung dieser Spende. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Wedel gegen die vertraglichen Bedingungen handelt und ggf. zur Zahlung der entgangenen Mieteinnahmen aufgefordert wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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