Beschlussvorlage - BV/2023/063
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Barrierefreiheit und Radverkehrsförderung in der Bahnhofstraße
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
- Beteiligt:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Geplant
 
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 Planungsausschuss 
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 Vorberatung 
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 27.06.2023 
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Erledigt
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Entscheidung 
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 29.06.2023 
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Beschlussvorschlag
Für den Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss den unten beschriebenen Beschluss zur Förderung der Barrierefreiheit und des Radverkehrs in der Bahnhofstraße als Teilmaßnahme des Mobilitätskonzeptes.
Für den Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss:
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Aufstellung und Modernisierung von 170 Fahrradbügeln sowie die Planung von barrierefreien Bushaltestellen entlang der Bahnhofstraße.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Unter Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“ der Ziele und Grundsätze der Verwaltung wird genannt: „Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Die Analysen des gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes haben ergeben, dass es im gesamten Stadtgebiet Wedels einen Mangel an Fahrradabstellmöglichkeiten gibt. Besonders betroffen sind Bereiche der Stadt, die von Kurzzeitparkern (z.B. Kunden des Einzelhandels) genutzt werden. Das Mobilitätskonzept schreibt insbesondere folgende Zielschwerpunkt vor, wo das Kurzzeitparken prioritär zu verbessern ist:
1. Bahnhofstraße / Rathaus
2. Stadthafen / Willkomm Höft
3. Badebucht
4. Steinberghalle
Es wird ein Handlungskonzept für die Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum empfohlen, welches die oben beschriebenen Zielschwerpunkte vorgibt und grundsätzliche Qualitätsvorgaben zu der Beschaffenheit von Fahrradparkplätzen empfiehlt (Benutzerfreundlichkeit, einheitliches Design, Diebstahlschutz, fester Stand u.a.).
In mehreren Schritten sollen nun bessere Fahrradabstellmöglichkeiten in Wedel geschaffen werden. Darauf aufbauend hat die Stadt weitere Standards festgelegt, Standortuntersuchungen durchgeführt und das Handlungskonzept konkretisiert. Nach den neuinstallierten Fahrradbügeln am Spitzerdorfer Marktplatz sollen nun in einem zweiten Schritt, 170 Fahrradbügel in der Wedeler Innenstadt aufgestellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Modernisierung sowie dem Ausbau des Angebots in der Bahnhofstraße (vgl. Anlage A). Dabei werden die im Mobilitätskonzept definierten Qualitätskriterien beachtet. Der verstärkten Nutzung alternativer Fahrradformen (wie bspw. Lastenräder oder Dreiräder) wird entsprochen, indem wie im Mobilitätskonzept empfohlen, ca. jeder 20. Stellplatz dem erhöhten Platzbedarf eines Lastenradstellplatzes entspricht.
Die Förderlandschaft für die Einrichtung neuer Fahrradparkplätze ist momentan sehr günstig und soll im Zuge der Maßnahme genutzt werden. Eine Förderung von ca. 75 Prozent der Gesamtkosten ist möglich. Erste Gespräche mit dem Fördermittelgeber wurden geführt und das Projekt positiv bewertet. Auf Basis dieses Beschlusses soll nun ein Förderantrag gestellt werden. Die Kosten für die Beschaffung und den Einbau der 170 Fahrradbügel werden mit einer Gesamtsumme von 72.000 € angesetzt.
Zusätzlich zur Modernisierung und Aufstellung der Fahrradbügel sollen die beiden Bushaltestellen „Bahnhofstraße“ und „Bei der Doppeleiche“ barrierefrei ausgebaut werden. Die beiden Haltestellen erfüllen eine wichtige Funktion im Wedeler Busnetz, da von dort viele Geschäfte des täglichen Gebrauchs sowie Wohngebiete erreicht werden können. Dies drückt sich auch in den Auslastungszahlen der Bushaltestellen aus, die mit einer Personenfrequenz von ca. 600 bzw. 1000 Personen am Tag zu den fünf meist genutzten Haltstellen im Stadtgebiet gehören. Für den barrierefreien Ausbau sollen nun die Vorplanungen durch ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Für die Vorplanung werden 15.000 € angesetzt. Eine Förderung für die Vorplanung ist nicht möglich, für den späteren Bau wird es jedoch Möglichkeiten zur Förderung geben.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das hier gewählte Vorgehen entspricht den Handlungsbausteinen „Fahrradparken“ und „ÖPNV“ aus dem gesamtstädtischen Mobilitätskonzept der Stadt Wedel, das vom Rat am 6. April 2023 beschlossen wurde.
Mit dieser Maßnahme kann unter begrenztem Aufwand ein Beitrag zur Stärkung des Verkehrsverbundes sowie der Barrierefreiheit im Zentrum der Stadt Wedel geleistet werden. Die modernisierten und neu eingebauten Fahrradbügel können auch bei einer etwaigen künftigen baulichen Umgestaltung der Bahnhofstraße weiterverwendet werden, auch wenn eine Standortversetzung notwendig ist.
Mit diesem Projekt wird lokal Klimaschutz sowie der Abbau von Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen betrieben.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Ohne diese Maßnahme bleibt die Bahnhofstraße in Ihrem heutigen baulichen Zustand erhalten. Eine Förderung der hier beschriebenen Maßnahme ist nicht garantiert aber wahrscheinlich, ob dies in den kommenden Jahren der Fall sein wird ist nicht abzusehen.
Eine Alternative ist es, eine großflächige bauliche Umgestaltung der Bahnhofstraße abzuwarten. Wann dies erfolgt, ist momentan nicht abzusehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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| 
							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
						
							 54.000  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
						
							 87.000  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 -33.000  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 7,1 MB 
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