Mitteilungsvorlage - MV/2023/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung und Einführung der anderen Mitglieder des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103/gt.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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12.06.2023
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Mitglieder des Rates werden gem.§ 33 Abs.5 GO von der zuvor neu gewählten Stadtpräsidentin bzw. dem zuvor neugewählten Stadtpräsidenten durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.
Die Verpflichtung der Ratsmitglieder ist ein konstitutiver Akt und die Intensität sowie Form der Einführung liegt im Ermessen der/des neuen Stadtpräsidentin/ Stadtpräsidenten. Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder werden nicht durch die formelle Verpflichtung oder Einführung begründet. Sie bestehen kraft Gesetz.
Es ist daher auch zulässig, die Verpflichtung als Kollektiv vorzunehmen und nicht jedes neue Ratsmitglied im Einzelnen per Handschlag zu verpflichten. Der nach § 33 Abs. 5 obligatorische Handschlag ist bei einer kollektiven Verpflichtung lediglich als Symbolik zu verstehen. Die Regelung zur Verpflichtung per Handschlag stellt jedoch klar, dass es für eine ordentliche Verpflichtung und Einführung in die Tätigkeit als Ratsfrau und Ratsherr keiner Ernennungsurkunde oder ähnlichem bedarf.
