Mitteilungsvorlage - MV/2023/036

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Nachdem der Rat aus seiner Mitte unter Leitung des ältesten Mitgliedes des Rates die Stadtpräsidentin/den Stadtpräsidenten gewählt hat, stellt das älteste Mitglied des Rates das Ergebnis fest und teilt dies durch Wiederholung des Wahlergebnisses den Anwesenden mit.

 

Die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident wird anschließend gemäß § 33 Abs. 5 Satz 1 GO vom ältesten Mitglied des Rates durch Handschlag

  • auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten und
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Der/Die Ratsälteste führt den/die Stadtpräsidentin/ Stadtpräsidenten in ihre/seine Tätigkeit ein und übergibt die Geschäftsführung des Rates an sie/ihn.

 

Der/Die neue Stadtpräsidentin/ Stadtpräsident übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Leitung der konstituierenden Sitzung und führt durch die Tagesordnung.

 

Loading...