Beschlussvorlage - BV/2023/061
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der städtischen Vertretung und deren Stellvertretung in der Verbandsversammlung des kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103/gt.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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12.06.2023
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Stadt Wedel ist seit dem 01.01.2019 Mitglied beim kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein. Das Rechtsverhältnis richtet sich nach dem zweiten Teil des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und nach der Verbandssatzung (VS) vom 13.03.2019.
Gemäß § 5 Abs. 1 VS ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes. Nach § 6 Abs. 1 VS erfolgt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach der Anzahl der bei den Verbandsmitgliedern zu betreuenden Arbeitsplätze. Verbandsmitglieder mit mehr als 150, aber weniger als 501 Arbeitsplätzen sind mit zwei Stimmen in der Verbandsversammlung vertreten. Dadurch besitzt die Stadt Wedel zwei Stimmen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.
Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen Landräten und Landrätinnen, den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den Amtsvorstehern und Amtsvorsteherinnen sowie den Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen. Eine Stimme bzw. ein Sitz entfällt somit auf den Bürgermeister der Stadt Wedel kraft Amtes (§9 Abs. 1 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 1 VS).
Die zweite Stimme entfällt auf einen weiteren Vertreter bzw. eine weitere Vertreterin. Dieser/ Diese wird vom Rat der Stadt Wedel für die Dauer der Wahlzeit gewählt (§ 9 Abs. 2 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2 + 3 VS). Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen oder Vertreter gelten § 46 Abs. 1 und § 40 GO entsprechend. Die Wahl erfolgt also grundsätzlich im Meiststimmenverfahren des § 40 Abs. 3 GO. Wenn auch nur eine Fraktion es verlangt, erfolgt stattdessen Verhältniswahl (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 4 GO). Da neben dem/der hauptamtlichen Bürgermeister*in jedoch nur ein weiterer Sitz zu entsenden ist, ist das Meiststimmenverfahren ausdrücklich zu empfehlen.
Gemäß § 9 Abs. 3 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 4 VS ist für den weiteren Vertreter bzw. für die weitere Vertreterin eine Stellvertretung zu wählen. Mangels abweichender Bestimmungen wird diese Person ausschließlich im Meiststimmenverfahren des § 40 Abs. 3 GO gewählt.
Die Tätigkeit in der Verbandsversammlung ist ein Ehrenamt (§ 14 Abs. 1) und endet mit Ablauf der Wahlzeit.
Der wählbare Personenkreis ergibt sich aus § 9 Abs. 2 + 3 GkZ i.V.m. § 40 + § 46 Abs. 1 GO. Die zu wählenden Personen müssen nicht zwingend der Ratsversammlung angehören. Neben Mitgliedern des Rates können auch nach § 6 GKWG wählbare Bürger*innen oder ein*e Mitarbeiter*in der Stadtverwaltung entsendet werden. Die zu entsendende Person darf nicht Beamte*r oder Beschäftigte*r des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein sein. Gleiches gilt für die Stellvertretung der/des weiteren Vertreterin/ Vertreters
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2019 alt |
2019 neu |
2020 |
2021 |
2022 |
2023ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2019 alt |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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