Beschlussvorlage - BV/2023/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Wedel wählt in die Verbandsversammlung des kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein

 

 

  1. als Städtische Vertretung

 

 

  1. Christoph Matthiessen / CDU

 

 

 

  1. als stellvertretende Städtische Vertretung

 

 

2. Holger Craemer / Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

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2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Die Stadt Wedel ist seit dem 01.01.2019 Mitglied beim kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein. Das Rechtsverhältnis richtet sich nach dem zweiten Teil des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und nach der Verbandssatzung (VS) vom 13.03.2019.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 VS ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes. Nach § 6 Abs. 1 VS erfolgt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach der Anzahl der bei den Verbandsmitgliedern zu betreuenden Arbeitsplätze. Verbandsmitglieder mit mehr als 150, aber weniger als 501 Arbeitsplätzen sind mit zwei Stimmen in der Verbandsversammlung vertreten. Dadurch besitzt die Stadt Wedel zwei Stimmen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen Landräten und Landrätinnen, den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den Amtsvorstehern und Amtsvorsteherinnen sowie den Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen. Eine Stimme bzw. ein Sitz entfällt somit auf den Bürgermeister der Stadt Wedel kraft Amtes (§9 Abs. 1 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 1 VS).

 

Die zweite Stimme entfällt auf einen weiteren Vertreter bzw. eine weitere Vertreterin. Dieser/ Diese wird vom Rat der Stadt Wedel für die Dauer der Wahlzeit gewählt (§ 9 Abs. 2 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2 + 3 VS). Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen oder Vertreter gelten § 46 Abs. 1 und § 40 GO entsprechend. Die Wahl erfolgt also grundsätzlich im Meiststimmenverfahren des § 40 Abs. 3 GO. Wenn auch nur eine Fraktion es verlangt, erfolgt stattdessen Verhältniswahl (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 4 GO). Da neben dem/der hauptamtlichen Bürgermeister*in jedoch nur ein weiterer Sitz zu entsenden ist, ist das Meiststimmenverfahren ausdrücklich zu empfehlen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 4 VS ist für den weiteren Vertreter bzw. für die weitere Vertreterin eine Stellvertretung zu wählen. Mangels abweichender Bestimmungen wird diese Person ausschließlich im Meiststimmenverfahren des § 40 Abs. 3 GO gewählt.

 

Die Tätigkeit in der Verbandsversammlung ist ein Ehrenamt (§ 14 Abs. 1) und endet mit Ablauf der Wahlzeit.

 

Der wählbare Personenkreis ergibt sich aus § 9 Abs. 2 + 3 GkZ i.V.m. § 40 + § 46 Abs. 1 GO. Die zu wählenden Personen müssen nicht zwingend der Ratsversammlung angehören. Neben Mitgliedern des Rates können auch nach § 6 GKWG wählbare Bürger*innen oder ein*e Mitarbeiter*in der Stadtverwaltung entsendet werden. Die zu entsendende Person darf nicht Beamte*r oder Beschäftigte*r des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein sein. Gleiches gilt für die Stellvertretung der/des weiteren Vertreterin/ Vertreters

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2019 alt

2019 neu

2020

2021

2022

2023ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2019 alt

2019

2020

2021

2022

2023ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

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