Beschlussvorlage - BV/2023/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt,

 

  1. Als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Wedel für die Kindertagesstättenkuratorien

 

 

  1. Frau Anja Lembach / CDU

 

  1. Herrn Thomas Wöstmann / Bündnis 90 / Die Grünen

 

  1. Herrn Christian Freitag / SPD

 

  1. Frau Ingrid Paradies / WSI

 

  1. Herrn Klaus Koschnitzke / FDP

 

 

  1. als stellvertretende Vertreterin oder als stellvertretenden Vertreter

 

  1. Herrn Bernhard Weidenbach / CDU

 

  1. Frau Verena Heyer / Bündnis 90 / Die Grünen

 

  1. Frau Alexandra Petersen / SPD

 

  1. Herrn Detlef Krause / WSI

 

  1. Frau Antje Hellmann-Kistler

 

zu entsenden.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Zwischen den Trägern der Wedeler Kindertagesstätten und der Stadt Wedel bestehen Verträge, die die Einrichtung eines Kuratoriums für jede Tagesstätte vorsehen. Grundlage zur Besetzung des Kuratoriums ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Kita-Träger und Stadt Wedel.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Jedes Kuratorium besteht in der neuen Wahlzeit folglich aus je 5 Vertreterinnen oder Vertretern des Trägers und 5 Vertreterinnen oder Vertretern der Stadt.

 

Die Kuratorien beschließen über die Regelung aller Fragen, die sich aus der Durchführung der Verträge ergeben, soweit die Beschlussfassung nicht dem Vorstand des Trägers der Tagesstätte oder den Selbstverwaltungsorganen der Stadt Wedel vorbehalten ist.

 

Es hat sich in der Vergangenheit als zweckmäßig erwiesen, in die jeweiligen Kuratorien dieselben Vertreterinnen oder Vertreter der Stadt Wedel zu entsenden. Diesem Vorgehen soll wieder gefolgt werden, so dass die gewählten Vertreter*innen die Stadt in allen Kuratorien für Kindertagesstätten vertreten werden.

 

Die Benennung erfolgt nach § 39 GO (Beschlussverfahren).

 

Auf paritätische Besetzung nach § 15 Gleichstellungsgesetz (GStG) ist zu achten. Demnach müssen Männer und Frauen zu gleichen Anteilen vertreten sein. Bei einer ungeraden Besetzung ist eine paritätische Besetzung unmöglich. In diesem Fall soll eine alternierende Besetzung erfolgen, d.h. die Besetzung in der letzten Legislatur wird als Vergleich herangezogen, um über die Besetzung des letzten Sitzes zu befinden. Im letzten Kuratorium entsandte die Stadt Wedel 6 Mitglieder, hiervon waren 4 Frau und 2 Männer. Die Neubesetzung sollte somit aus 2 Frauen und 3 Männern bestehen.

 

§ 15 GStG ist eine grundsätzlich verpflichtende Regelung. Nur im Ausnahmefall, z.B. bei Unmöglichkeit der Gremienbesetzung, kann von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Besetzung in gleichen Verhältnissen sowie von der alternierenden Besetzung abgewichen werden. Die Abweichung ist zu begründen und zu protokollieren.

 

Für die Wahl der stellvertretenden Vertreter*innen gelten die o.g. Regelungen gleichermaßen. Somit entsendet jede Fraktion je eine Vertretung der Stadt Wedel sowie eine stellvertretende Vertretung.

 

 

 

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

keine

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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