Beschlussvorlage - BV/2023/047

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat wählt zur/ zum Vorsitzenden des

 

 

Haupt- und Finanzausschusses

 

Frau Dr. Valerie Wilms

 

 

Planungsausschusses

 

Frau Johanna Bergstein

 

 

Umwelt-Bau- und Feuerwehrausschusses

 

Frau Petra Kärgel

 

 

Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport

 

Frau Julia Fisauli-Aalto

 

 

Ausschusses für Jugend und Soziales

 

Frau Heidi Keck

 

 

Wahlprüfungsausschusses

 

Frau Nina Schilling

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Der Rat wählt die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse (§ 46 Abs. 5 Satz 1 GO). Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu (§ 46 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 GO). Die Fraktionen können in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5/ 1,5 / 2,5 usw. ergeben, bestimmen, für welche Vorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren) (§ 46 Abs. 5 i. V. m. § 33 Abs. 2 Satz 2 GO).

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage standen die Fraktionen gem. § 32 a GO noch nicht fest. Die nachfolgenden Erläuterungen erfolgen daher vorbehaltlich der Zusammenschlüsse der Fraktionen. Es wird dabei von folgenden Fraktionen ausgegangen:

 

CDU-Fraktion   13 Ratssitze

Bd.90/Grüne-Fraktion 9 Ratssitze

SPD-Fraktion   7 Ratssitze

FDP-Fraktion    4 Ratssitze

WSI-Fraktion    5 Ratssitze

 

DIE LINKEN mit zwei Ratssitzen bilden keine eigene Fraktion.

 

Demnach sind die Fraktionen wie folgt vorschlagsberechtigt:

 

1. Ausschussvorsitz: CDU-Fraktion (Höchstzahl 26)

 

2. Ausschussvorsitz: Grüne-Fraktion (Höchstzahl 18)

 

3. Ausschussvorsitz: SPD-Fraktion (Höchstzahl 14)

 

4. Ausschussvorsitz: WSI-Fraktion (Höchstzahl 10)

 

5. Ausschussvorsitz:  CDU-Fraktion (Höchstzahl 8,67)

 

6. Ausschussvorsitz: FDP-Fraktion (Höchstzahl 8)

 

Die Reihenfolge der Ausschüsse bzw. Ausschussvorsitze wird - entgegen dem insoweit nur vorläufigen - Beschlussvorschlag nicht durch die Hauptsatzung, sondern durch den Zugriff bestimmt.

 

Zum Vorsitzenden eines Ausschusses kann nur ein Mitglied dieses Ausschusses vorgeschlagen werden (§ 46 Abs. 5 GO). Es braucht nicht Mitglied der vorgeschlagenen Fraktion zu sein. Bürgerliche Ausschussmitglieder können Ausschussvorsitzende sein. Das ergibt sich aus § 46 Abs.3 Satz 4 GO.

 

Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel (§ 40 Abs. 2 GO). Für die Wahl der Ausschussvorsitzenden im Zugriffsverfahren gilt jedoch nicht die spezielle Wahlvorschrift des § 40 Abs. 3 GO, sondern, wie sich aus § 46 Abs.5 Satz 4 GO ergibt, stattdessen die allgemeine Beschlussfassungsvorschrift des § 39 Abs. 1 Satz 1 GO entsprechend.

Beschlüsse des Rates werden mit Stimmenmehrheit gefasst (§ 39 Abs. 1 GO). Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen (§ 39 Abs. 1 Satz 2 GO). Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt (§ 39 Abs. 1 Satz 3 GO).

Die Ablehnung eines Antrages ändert nichts am Vorschlagsrecht der betroffenen Fraktionen. Sie kann es dann erneut ausüben. Dabei ist sie sowohl im Zugriff als auch im Personalvorschlag frei, kann also auf denselben oder einen anderen Ausschussvorsitz zugreifen und dieselbe oder eine andere Person zum Ausschussvorsitzenden vorschlagen. Erforderlichenfalls ist das aus Zugriff, Vorschlag und Abstimmung bestehende Verfahren mehrmals zu wiederholen. Eine spezielle Lösung des immerhin denkbaren Falles, dass kein Vorschlag der im Einzelfall vorschlagsberechtigten Fraktion mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, hat das Gesetz nicht. Es geht von Kooperation und Einigungszwang aus.

 

Eine Fraktion kann jedoch auch auf das Vorschlagsrecht für einen Ausschussvorsitz verzichten. Dadurch wird ihre Höchstzahl ebenso verbraucht wie durch die erfolgreiche Ausübung des Vorschlagsrechts. Vorschlagsberechtigt ist dann die Fraktion mit der nächsten Höchstzahl.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

keine

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...