Beschlussvorlage - BV/2023/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein die 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel.

 

Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 11 festgelegt.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

§ 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wedel setzt die Anzahl der Ausschussmitglieder auf 13 fest. Diese Zahl wurde in der vergangenen Legislatur gewählt, um das Ergebnis der Kommunalwahl besser in den Ausschüssen abzubilden. Nach der Kommunalwahl am 14. Mai dieses Jahres soll die Anzahl der Ausschussmitglieder ebenfalls dem Ergebnis der Kommunalwahl angepasst werden. Die Anzahl der Ausschussmitglieder soll entsprechend auf 11 festgelegt werden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die bisherige Ausschussgröße mit 13 Ausschussmitgliedern bildet das Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat nicht ab. Es sind mehrere Kooperationen der Fraktionen darstellbar, die in einem 13er Ausschuss andere Mehrheitsverhältnisse abbilden, als sie im Rat bestehen. Eine Änderung der Ausschussgröße durch Änderung des § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wedel ist notwendig.

 

Eine Ausschussgröße mit 12 Ausschussmitgliedern bildet das Kräfteverhältnis im Rat bedingt ab. Drei Kooperationen erreichen im Ausschuss jedoch exakt die Hälfte der Zahl der Sitze und können somit Beschlussfassungen durch Stimmengleichheit verhindern, während diese Konstellationen im Rat nicht die Hälfte der Sitze erreicht. Eine Kooperation hätte ebenfalls lediglich die Hälfte der Ausschussitze, obwohl im Rat sogar eine Mehrheit bestünde.

 

Empfohlen wird daher die Ausschussgröße auf 11 Mitglieder festzulegen. Lediglich ein Zusammenschluss aus CDU und SPD bildet nicht die Mehrheitsverhältnisse des Rates ab. So hätte im Ausschuss eine solche Kooperation die erforderliche Mehrheit, obwohl diese Stimmenmehrheit im Rat nicht bestünde. Alle anderen Kooperationen führen sowohl im Rat als auch in den Ausschüssen zu gleichen Kräfteverhältnissen.

 

Eine weitere Reduzierung der Ausschussgrößen wäre aus finanziellen und organisatorischen Gründen (z.B. bei Bereitstellung von Tagungsräumen u.ä.) vorteilhaft, jedoch bilden die Ausschussgrößen 9 und 10 nicht die Mehrheitsverhältnisse des Rates ab.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wenn die Hauptsatzung nicht geändert wird, verbleibt es bei der Besetzung der Ausschüsse mit 13 Personen. Das Ergebnis der Kommunalwahl wird dann nicht adäquat in den Ausschüssen abgebildet.

 

Alternativ könnte die Anzahl der Ausschussmitglieder auf 12 gesetzt werden. Nach Änderungsantrag einer Fraktion könnte hierzu eine Änderung des Beschlussvorschlags beschlossen werden.

 

Bei einer Ausschussgröße von 12 stellen sich keine finanziellen Auswirkungen im Verhältnis zu einer Regelung mit 11 Ausschussmitgliedern ein, da sich die Zahl der bürgerlichen Mitglieder nicht verändert und Ratsmitglieder eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Gem. § 46 Abs. 3 GO darf die Zahl der bürgerlichen Ausschussmitglieder nicht Zahl der Stadtvertreter*innen im Ausschuss erreichen, so dass sowohl in den 11er als auch in den 12er Ausschuss maximal 5 bürgerliche Mitglieder gewählt werden dürfen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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