Beschlussvorlage - BV/2023/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat wählt
a) zur 1. stellvertretenden Stadtpräsidentin


 Frau  Verena Heyer 



b) zum 2. stellvertretenden Stadtpräsidenten


 Herrn  Wolfgang Rüdiger  

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

keine

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

keine

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 und 2 GO wählt der Rat aus seiner Mitte unter Leitung der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten ihre oder seine Stellvertreterinnen/Stellvertreter.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Es wird vorgeschlagen, wieder zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter zu wählen. Etabliert hat sich die Anzahl von zwei Stellevertretungen (so auch Bracker/ Dehn; Pkt. 6 der Erläuterungen zu § 33 GO) Die Hauptsatzung in der aktuell gültigen Fassung v. 29.10.2019 enthält keine Regelungen zur Zahl der Stellvertreter/-innen.

 

Ist die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident nach dem Meiststimmenverfahren gemäß

§ 40 Abs. 3 GO gewählt, so sind auch ihre/seine beiden Stellvertreterinnen/Stellvertreter in

diesem Verfahren in getrennten Wahlgängen zu wählen.

 

Wurde die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident im Verfahren mit gebundenem

Vorschlagsrecht gemäß § 33 Abs. 2 GO gewählt, so müssen auch die Stellvertreterinnen/

Stellvertreter in diesem Verfahren gewählt werden.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage standen die Fraktionen gem. § 32 a GO noch nicht fest. Lediglich eine Fraktion hatte zum gegebenen Zeitpunkt bereits den Fraktionsschluss gegenüber dem Stadtpräsidenten erklärt. Die nachfolgenden Erläuterungen erfolgen daher vorbehaltlich der Zusammenschlüsse der Fraktionen:

 

Bei Durchführung einer Wahl mit gebundenem Vorschlagsrecht stand das Vorschlagsrecht zur Wahl der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten der CDU-Fraktion aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu. Die CDU-Fraktion ist mit 13 Mitgliedern stärkste Fraktion. Erst mit dem Ergebnis der Wahl der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten steht fest, ob diese Höchstzahl bzw. das Vorschlagsrecht verbraucht ist.

 

In der Annahme, dass die CDU-Fraktion von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch macht und die Stadtpräsidentin bzw. den Stadtpräsidenten stellt, fällt das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten steht der GRÜNEN-Fraktion mit 9 Ratssitzen zu. Das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertretung steht der SPD-Fraktion mit 7 Ratssitzen zu.

 

Erhält der Vorschlag mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist die Stellvertreterin/der Stellvertreter so

gewählt. Enthält der Vorschlag nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen, kann die vorschlagsberechtigte

Fraktion einen neuen Vorschlag machen, über den wiederum abzustimmen ist. Dabei kann die

Fraktion ihren Vorschlag wiederholen.

 

Vorschlagsberechtigte Fraktionen können auch Mitglieder anderer Fraktionen vorschlagen. Sollte

eine Fraktion auf die Ausübung des Vorschlagsrechtes verzichten, wird auch der Verzicht als

Ausübung des Vorschlagsrechts angesehen. Die entsprechende Höchstzahl ist dann verbraucht.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

keine

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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