Beschlussvorlage - BV/2023/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der 1. und 2. Stellvertretung der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103/gt.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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12.06.2023
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Es wird vorgeschlagen, wieder zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter zu wählen. Etabliert hat sich die Anzahl von zwei Stellevertretungen (so auch Bracker/ Dehn; Pkt. 6 der Erläuterungen zu § 33 GO) Die Hauptsatzung in der aktuell gültigen Fassung v. 29.10.2019 enthält keine Regelungen zur Zahl der Stellvertreter/-innen.
Ist die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident nach dem Meiststimmenverfahren gemäß
§ 40 Abs. 3 GO gewählt, so sind auch ihre/seine beiden Stellvertreterinnen/Stellvertreter in
diesem Verfahren in getrennten Wahlgängen zu wählen.
Wurde die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident im Verfahren mit gebundenem
Vorschlagsrecht gemäß § 33 Abs. 2 GO gewählt, so müssen auch die Stellvertreterinnen/
Stellvertreter in diesem Verfahren gewählt werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage standen die Fraktionen gem. § 32 a GO noch nicht fest. Lediglich eine Fraktion hatte zum gegebenen Zeitpunkt bereits den Fraktionsschluss gegenüber dem Stadtpräsidenten erklärt. Die nachfolgenden Erläuterungen erfolgen daher vorbehaltlich der Zusammenschlüsse der Fraktionen:
Bei Durchführung einer Wahl mit gebundenem Vorschlagsrecht stand das Vorschlagsrecht zur Wahl der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten der CDU-Fraktion aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu. Die CDU-Fraktion ist mit 13 Mitgliedern stärkste Fraktion. Erst mit dem Ergebnis der Wahl der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten steht fest, ob diese Höchstzahl bzw. das Vorschlagsrecht verbraucht ist.
In der Annahme, dass die CDU-Fraktion von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch macht und die Stadtpräsidentin bzw. den Stadtpräsidenten stellt, fällt das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten steht der GRÜNEN-Fraktion mit 9 Ratssitzen zu. Das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertretung steht der SPD-Fraktion mit 7 Ratssitzen zu.
Erhält der Vorschlag mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist die Stellvertreterin/der Stellvertreter so
gewählt. Enthält der Vorschlag nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen, kann die vorschlagsberechtigte
Fraktion einen neuen Vorschlag machen, über den wiederum abzustimmen ist. Dabei kann die
Fraktion ihren Vorschlag wiederholen.
Vorschlagsberechtigte Fraktionen können auch Mitglieder anderer Fraktionen vorschlagen. Sollte
eine Fraktion auf die Ausübung des Vorschlagsrechtes verzichten, wird auch der Verzicht als
Ausübung des Vorschlagsrechts angesehen. Die entsprechende Höchstzahl ist dann verbraucht.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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363,7 kB
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