Beschlussvorlage - BV/2023/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution zur Einführung eines Sozialtarifes für die SKB in Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich 1 Bürgerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-60
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.04.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
Das Rat der Stadt Wedel verabschiedet nachstehende Resolution:
Die Stadt Wedel als Schulträgerin von drei Grundschulen fordert den Kreistag des Kreises Pinneberg auf, einen Sozialtarif für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen einzuführen.
Im Blick auf den zukünftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen ist es notwendig, für alle Eltern im Kreis Pinneberg die Möglichkeit zu schaffen, ihre Kinder im Ganztag betreuen zu lassen.
Es ist dafür zu sorgen, dass alle Eltern analog der Sozialstaffel es sich finanziell leisten können, die Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Darstellung des Sachverhalts
Viele Eltern sind nach dem Ende der Kindergartenzeit auf die fortgesetzte Betreuung ihrer Kinder in den kostenpflichtigen Betreuungsangeboten an den Grundschulen angewiesen.
Im Gegensatz zu den vorschulischen Betreuungsangeboten gibt es für die Schulbetreuung keine Sozialstaffelregelung, weil die Kommunen damit in der Regel finanziell überfordert sind.
Für Eltern, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Sozialstaffelregelung angewiesen sind, bedeutet die Schulbetreuung ihrer Kinder entweder eine kaum tragbare finanzielle Belastung oder sie müssen auf die Betreuung ihrer Kinder verzichten, die dann oftmals am Nachmittag auf sich allein gestellt sind.
Die Gewährleistung der Teilnahme an Betreuungsangeboten ist eine Angelegenheit, die kreisweit einheitlich geregelt werden muss. Die Refinanzierung eines kreisweit einheitlichen Sozialtarifs erfolgt über die Kreisumlage.
Eine Sozialstaffel ist in Wedel bereits vorhanden. Die Stadt Wedel würde trotzdem gerne die kreisweiten Anstrengungen unterstützen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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