Beschlussvorlage - BV/2023/035

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Rat der Stadt Wedel verabschiedet nachstehende Resolution:

Die Stadt Wedel als Schulträgerin von drei Grundschulen fordert den Kreistag des Kreises Pinneberg auf, einen Sozialtarif für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen einzuführen.

Im Blick auf den zukünftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen ist es notwendig, für alle Eltern im Kreis Pinneberg die Möglichkeit zu schaffen, ihre Kinder im Ganztag betreuen zu lassen.

Es ist dafür zu sorgen, dass alle Eltern analog der Sozialstaffel es sich finanziell leisten können, die Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Viele Eltern sind nach dem Ende der Kindergartenzeit auf die fortgesetzte Betreuung ihrer Kinder in den kostenpflichtigen Betreuungsangeboten an den Grundschulen angewiesen.

Im Gegensatz zu den vorschulischen Betreuungsangeboten gibt es für die Schulbetreuung keine Sozialstaffelregelung, weil die Kommunen damit in der Regel finanziell überfordert sind.

Für Eltern, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Sozialstaffelregelung angewiesen sind, bedeutet die Schulbetreuung ihrer Kinder entweder eine kaum tragbare finanzielle Belastung oder sie müssen auf die Betreuung ihrer Kinder verzichten, die dann oftmals am Nachmittag auf sich allein gestellt sind.

Die Gewährleistung der Teilnahme an Betreuungsangeboten ist eine Angelegenheit, die kreisweit einheitlich geregelt werden muss. Die Refinanzierung eines kreisweit einheitlichen Sozialtarifs erfolgt über die Kreisumlage.

 

Eine Sozialstaffel ist in Wedel bereits vorhanden. Die Stadt Wedel würde trotzdem gerne die kreisweiten Anstrengungen unterstützen.

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Loading...