Beschlussvorlage - BV/2023/030-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-205/Lu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
- die folgenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, damit diese ab dem Haushalt 2024 ff. zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Wedel beitragen können.
A.1. Für folgende Maßnahmen sind dabei Beschlüsse der politischen Gremien erforderlich. Hier werden verwaltungsseitig Beschlussvorlagen erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (laufende Nummern laut Anlage Übersicht grün):
- Aktualisierung der Verwaltungsgebührensatzung und Ausweitung der Gebührentatbestände
- Aktualisierung der Sondernutzungsgebührensatzung
- Veräußerung von Erbbaugrundstücken
- Poolbildung für alle städtischen Hausmeister
- Einforderung eines Nachlasses auf die Stromkosten gegenüber den Stadtwerken Wedel
- Einforderung eines Nachlasses auf die Kosten der Wärmeerzeugung gegenüber den Stadtwerken Wedel
- Erhöhung / Einführung von Entgelten für vermietete Wohnungsflächen der Stadt Wedel
- Vermietung der nicht genutzten Azubi-Wohnungen der Stadt Wedel an Studierende
- Erhöhung / Einführung von Entgelten für vermietete Gewerbeflächen der Stadt Wedel
- Beschränkung auf die Bezahlung der SLM- Software ITS-Learning
- Nachverhandlung des Vertrages mit dem Kreis Pinneberg bezgl. der Erbringung von Sozialleistungen
- Nachverhandlungen mit den Stadtwerken bezüglich der Kosten für die Löschwasserversorgung
- Aktualisierung der Feuerwehrgebührensatzung
- Entgeltliche Vermietung des Museumsgartens im Stadtmuseum
- Umsatzbeteiligung / Standgebühren bei privatrechtlichem Ausschank auf dem Museumsgelände
- Erhöhung der Gebühren bei der Musikschule insbesondere beim Erwachsenenunterricht
- Erhöhung der Jahresentgelte der Stadtbücherei um 50 %
- Reduzierung der Ausnahmetatbestände von der Gebührenpflicht
- Erhöhung der Säumniszuschläge und Mahngebühren um 50 %
- Gebühren für Arbeitsplatznutzung in der Stadtbücherei
- Erhöhung der Kursgebühren in der VHS
- Reduktion bzw. Nachverhandlung des Zuschusses zu „zu teure“ Kitas
- Erhöhung der Gebühren in der Schulkinderbetreuung um 10 %
- Einstellung von Wespi oder Abgabe von Wespi an die Kirchen
- Reduktion der Spielplätze von 45 auf 30
- Verringerung des Verlustausgleichs bei der Badebucht / Bedarfsbeauftragung bei der PROVA GmbH
- Einführung / Erweiterung von Nutzungsgebühren für Sporthallennutzungen
- Streckung der Deckschichtsanierung für Gemeindestraßen bis 2030
- Verlängerung der Nachtabschaltung bei der Straßenbeleuchtung
- Erhöhung / Einführung von Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet in 3 Stufen
- Erhöhung der WoMo Stellplatzgebühren im Sommer um 50 %
- Erhöhung der Marktnutzungsgebühren
- Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
- Einführung einer Bettensteuer
- Erhöhung der Vergnügungs- und Automatensteuer.
A.2. Die folgenden Maßnahmen werden verwaltungsseitig ohne einen gesonderten Beschluss umgesetzt (laufende Nummern laut Anlage Übersicht grün):
- Aufgabe Workingspace, ggf. Nutzung der Büros in der StaBü
- Nachverhandeln der Landeszuweisungen für Schulsozialarbeit
- Kostenerstattung für Musikschulunterricht vom Land einfordern
- Reduktion der Zeitschriften-Abos um 50 %
- Automatisierung Rechnungsprozess zw. Bibliotheka und H&H
- Interne Nachnutzung der Spielplatzgeräte und Reduzierung der Beschaffungskosten in Folgejahren
- Nachverhandeln Kostensatz UI/UA oder Vertragsauflösung des Vertrages v. 1963
- Eigenerbringung von Aufgaben mit eigenem (neuem) Personal
- Eigenerbringung von Aufgaben mit bestehenden Personal
- Aufforderung zur nachträglichen Hundeanmeldung, Hundezählung
Die geplanten Konsolidierungsbeträge für die oben genannten Maßnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle Übersicht grün.
-
Die folgenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind zeitnah zu prüfen und dem Rat der
Stadt Wedel zur Entscheidung vorzulegen:
- Verringerung der Kosten für den Sitzungsdienst, hier: Aufwandsreduktion
- Verringerung der Kosten für den Sitzungsdienst, hier: Anzahl der Sitzungen
- Veräußerung entbehrlicher Weide- und Bauschulflächen
- Aufgabe einer eigenen Gebäudereinigung
- Aufgabe der Unterstützung von Senioren durch eine gesonderte Seniorenberatungsstelle
- Kürzung der Zuschüsse an Sozialträger um 10 %
- Kürzung der Schulsozialarbeit
- Verzicht auf Außenstandorte und Außendienst der Stadtbücherei
- Einführung kostendeckender SKB-Beiträge für erste und letzte Stunde
- Rückübertragung der Straßenbeleuchtung in den städtischen Betrieb
- Abschaffung von Monats/Jahrestickets für Stellplätze in der B+R Anlage
- Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer A von 380 % auf 400 %
- Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer B von 540 % auf 560 %
- Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbesteuer von 420 % auf 440 %
Die geplanten Konsolidierungsbeträge für die zu prüfenden Maßnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle „Prüfung empfohlen“.
- Die folgenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sollen nicht umgesetzt werden:
- Streichung des Nachlasses für Unterkunftskosten für erwerbstätige Bewohner*innen
- Einsparung beim Löschwasser in der maximalen Variante
- Kürzung der Kulturförderung um 20 %
- Erhöhung der Pacht für den WoMo-Stellplatz auf Höhe der Ist-Einnahmen
Die geplanten Konsolidierungsbeträge für die nicht umzusetzenden Maßnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle „keine Umsetzung“.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erreichung der Ziele des Handlungsfelds 8 (finanzielle Handlungsfähigkeit) und damit allen Zielen der Stadt Wedel, denn nur mit einer nachhaltigen Finanzpolitik werden nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Umsetzung wird ein maßgeblicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes geleistet.
Dadurch werden zukünftig Ausgaben für die Wedeler Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, die aktuell aufgrund er desolaten finanziellen Lage der Stadt nicht mehr möglich sind.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat am 22.12.2022 beschlossen, die auf Basis des Haushaltsbegleitbeschlusses vereinbarte Vorgehensweise für die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes dahingehend zu erweitern, dass mit Hilfe des Institutes für Public Managements (IPM) u.a. ein Gesamtkonzept für Wedel erarbeitet werden sollte. Das Institut für Public Management hat nicht nur die Wedeler Haushaltszahlen bewertet, sondern in mehreren Vorortterminen auch Wedeler Einrichtungen besucht und mit den Einrichtungsleitungen Gespräche geführt.
Um die finanzielle Situation der Stadt Wedel mittelfristig wieder in geordnete Bahnen zu lenken und damit Entscheidungsspielräume für kommende Generationen zu ermöglichen, haben Vertreterinnen und Vertreter aller im Rat vertretenen Fraktionen in einem mehrere Monate andauernden Prozess gemeinsam mit der Verwaltung und mit Unterstützung einer externen Beratungsgesellschaft ein Konzept entwickelt, mit dem Wedel finanziell zukunftsfähig aufgestellt werden soll.
Dabei fand ein Abwägungsprozess mit der Maßgabe statt, die Infrastruktur in Wedel zu erhalten und trotzdem einen nennenswerten Konsolidierungsbetrag zu erzielen, der den Haushalt mittelfristig entlastet und so auch für die Zukunft Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.
In einer ersten Stufe (A) sollen die folgenden Maßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden, da durch sie sehr schnell positive Veränderungen für den Haushalt zu erwarten sind:
- Aktualisierung der Verwaltungsgebührensatzung und Ausweitung der Gebührentatbestände
Die Verwaltungsgebührensatzung wurde zuletzt zum 01.01.2021 geändert. Es ist davon auszugehen, dass eine Neukalkulation der Gebührensätze zu einer Erhöhung der Erträge führt. Gleichzeitig wird geprüft, ob weitere Gebührentatbeständen aufgenommen werden können.
- Aktualisierung der Sondernutzungsgebührensatzung
Die Sondernutzungsgebührensatzung wurde zuletzt im Jahr 2014 geändert. Die angestrebte Anhebung der Gebühren um 20 % nach fast 10 Jahren ohne Gebührenänderung ist im Vergleich zu den in den letzten 10 Jahre gestiegenen Aufwendungen mehr als moderat.
- Veräußerung von Erbbaugrundstücken
Die Stadt Wedel hat die Möglichkeit, in den nächsten Jahren auslaufende Erbbaugrundstücke zu veräußern. Dazu ist es jedoch erforderlich, die Erbbauberechtigten für die Häuser, die auf den Grundstücken stehen, zu entschädigen. Gleichzeitig bietet sich hier die Gelegenheit, durch ein Konzept z.B. junge, Wedeler Familien beim Aufbau von Wohneigentum zu unterstützen. Durch die Veräußerung der Grundstücke könnten ab 2025 erhebliche Einnahmen erzielt werden, die den Haushalt maßgeblich entlasten werden.
- Poolbildung für alle städtischen Hausmeister
Aktuell sind viele Hausmeister einzelnen städtischen Gebäuden wie Schulen etc. zugeordnet, was eine Vertretungsregelung tw. erschwert. Durch ein zusammenziehen aller Hausmeister und eine Vergabe von Arbeitsaufträgen ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der nächsten 4 Jahre Synergien ergeben, die eine Personaleinsparung möglich machen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfalle erleichtert wird, da sich jeder Hausmeister mit jedem städtischen Gebäude auskennt.
- Einforderung eines Nachlasses auf die Stromkosten gegenüber den Stadtwerken Wedel
Es soll gegenüber den Stadtwerken ein Nachlass auf den Strompreis gefordert werden. Dies führt auf der einen Seite zur Verringerung des noch zu versteuernden Gewinnes bei den Stadtwerken und auf der anderen Seite werden die Aufwendungen für Strom in städtischen Gebäuden gesenkt.
- Einforderung eines Nachlasses auf die Kosten der Wärmeerzeugung gegenüber den Stadtwerken Wedel
Es soll gegenüber den Stadtwerken ein Nachlass auf die Kosten der Wärmeerzeugung gefordert werden. Dies führt auf der einen Seite zur Verringerung des noch zu versteuernden Gewinnes bei den Stadtwerken und auf der anderen Seite werden die Aufwendungen für Strom in städtischen Gebäuden gesenkt.
- Erhöhung / Einführung von Entgelten für vermietete Wohnungsflächen der Stadt Wedel
Für Wohnungsflächen werden bisher sehr unterschiedliche und zum Teil auch sehr geringe Entgelte genommen. Hier sollen die Preise moderat angehoben und angeglichen werden.
- Vermietung der nicht genutzten Azubi-Wohnungen der Stadt Wedel an Studierende
Die Azubi-Wohnungen werden nicht immer für Auszubildende genutzt und stehen teilweise leer. Andererseits gibt es einen großen Bedarf an Wohnmöglichkeiten für Studierende in Wedel. Daher sollten die Wohnungen an Studierende vermietet werden, soweit sie nicht für Auszubildende gebraucht werden.
- Erhöhung / Einführung von Entgelten für vermietete Gewerbeflächen der Stadt Wedel
Auch städtische Gewerbeflächen werden aktuell zu sehr unterschiedlichen und teilweise mehr als günstigen Konditionen vermietet. Hier sollen die Preise moderat angehoben werden und führen damit zu Mehrerträgen.
- Aufgabe des Work-Space in der Feldstraße
Die aus Raummangel im Rathaus in der Feldstraße angemieteten Flächen sollen gekündigt werden. Stattdessen sollen u.a. durch ein Zusammenrücken der Mitarbeitenden in der Stadtbücherei Flächen geschaffen werden.
- Beschränkung auf die Bezahlung der SLM- Software ITS-Learning
Statt unterschiedlicher Lernsysteme in den Schulen zu unterschiedlichen Preisen soll auf die vom Land SH bereit gestellte Software gesetzte werden. Diese ist nicht nur kostengünstiger, sondern findet auch in anderen europäischen Ländern Verwendung.
- Nachverhandlung des Vertrages mit dem Kreis Pinneberg bezgl. der Erbringung von Sozialleistungen
Die Stadt Wedel erbringt gemäß des Vertrages mit dem Kreis Pinneberg über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII (….) Leistungen für den Kreis Pinneberg in Wedel, für die die Wedelerinnen und Wedeler ansonsten nach Elmshorn fahren müssen. Die vom Kreis Pinneberg geleisteten Zahlungen sind aber nicht auskömmlich, sodass die Stadt Wedel einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Hier sollen Nachverhandlungen des Vertrages zu einer finanziellen Entlastung führen.
- Nachverhandlungen mit den Stadtwerken bezüglich der Kosten für die Löschwasserversorgung
Der zwischen den Stadtwerken Wedel und der Stadt Wedel bestehende Vertrag soll nachverhandelt werden, sodass hier geringere Aufwendungen für die Stadt Wedel entstehen. Dies kann in zwei Stufen erfolgen.
- Aktualisierung der Feuerwehrgebührensatzung
Durch eine Aktualisierung der Feuerwehrgebührensatzung können höhere Gebühren für Einsätze in Rechnung gestellt werden, da auch die Kosten für die Feuerwehr gestiegen sind. Dadurch können höhere Erträge erzielt werden.
- Nachverhandlungen der Landeszuweisung für Schulsozialarbeit
Durch Nachverhandlungen mit dem Land sollten höhere Zuwendungen erhalten werden.
- Entgeltliche Vermietung des Museumsgartens im Stadtmuseum
Der Museumsgarten im Stadtmuseum ist wunderschön und Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Nutzung des Gartens könnten gegen eine Gebühr zu Erträgen für die Stadt Wedel führen.
- Umsatzbeteiligung / Standgebühren bei privatrechtlichem Ausschank auf dem Museumsgelände
Soweit bei Veranstaltungen auf dem Museumsgelände ein Ausschank stattfindet, sollen hierfür zukünftig Standgebühren oder eine Umsatzbeteiligung vereinbart werden.
- Erhöhung der Gebühren bei der Musikschule insbesondere beim Erwachsenenunterricht
Die Gebühren bei der Musikschule Wedel wurden längere Zeit nicht angepasst. Durch die anstehende Gebührenerhöhung können höhere Erträge erzielt werden. Diese soll insbesondere beim Unterricht für Erwachsene erfolgen, da es hier auch ein breites Angebot aus der Privatwirtschaft gibt.
- Kostenerstattung für Musikschulunterricht vom Land einfordern
Die Musikschule unterstützt den regulären Musikunterricht in den Wedeler Schulen. Hier soll eine finanzielle Beteiligung des Landes eingefordert werden.
- Reduktion der Zeitschriften-Abos in der Stadtbücherei um 50 %
Die Stadtbücherei verfügt über ein breites Angebot an Zeitschriften, die Interessierte in der Bücherei lesen können. Hier soll die Anzahl der Abos um 50 % reduziert werden, um die Aufwendungen zu reduzieren.
- Erhöhung der Jahresentgelte der Stadtbücherei um 50 %
Die Entgelte der Stadtbücherei Wedel sind im Vergleich zu anderen Städten im Kreis Pinneberg moderat und sollen erhöht werden. Auch ist zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass Eltern nicht mit den kostenfreien Leserausweisen ihrer Kinder Bücher für sich selbst ausleihen und so die Gebühren umgehen.
- Reduzierung der Ausnahmetatbestände von der Gebührenpflicht
Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen, die zu einer Reduzierung der Gebühreneinnahmen führen. Diese Ausnahmetatbestände sollen reduziert werden, was die Erträge für Gebühren erhöhen würde.
- Erhöhung der Säumniszuschläge und Mahngebühren um 50 %
Die Säumniszuschläge und Mahngebühren sind sehr moderat, was die Termintreue bei der Rückgabe der Medien nicht unbedingt fördert. Eine Erhöhung der Zuschläge und Gebühren würde die Erträge erhöhen und vermutlich langfristig einen erzieherischen Effekt haben.
- Automatisierung des Rechnungsprozesses zwischen Bibliotheka und H&H
Aktuell gibt es noch keine Schnittstelle zwischen den beiden Programmen, sodass die Vorgänge doppelt verfasst und bearbeitet werden müssen. Durch eine Automatisierung des Verfahrens stehen mittelfristig personelle Kapazitäten für andere Aufgaben zur Verfügung.
- Gebühren für Arbeitsplatznutzung in der Stadtbücherei
Die Gebühren für die Nutzung eines PC-Arbeitsplatzes soll für Nicht-Kunden von 1 € pro Stunde auf 2 € pro Stunden erhöht werden.
- Erhöhung der Kursgebühren in der VHS
Die VHS Gebühren wurden längere Zeit nicht angepasst. Durch die anstehende Neukalkulation und Erhöhung der Kursgebühren werden höhere Erträge erzielt.
- Reduktion bzw. Nachverhandlung des Zuschusses zu „zu teure“ Kitas
Für Wedeler Kitas werden Zuschüsse in sehr unterschiedlicher Höhe gezahlt. Hier soll langfristig drauf hingewirkt werden, dass die Beträge in Bezug auf die Anzahl der Plätze angeglichen werden.
- Erhöhung der Gebühren in der Schulkinderbetreuung um 10 %
Die Gebühren für die Schulkinderbetreuung wurden seit längerem nicht angepasst. Die Kosten sind jedoch gestiegen, sodass eine Neukalkulation ansteht.
- Einstellung von Wespi oder Abgabe von Wespi an die Kirchen
Wespi soll entweder an die Kirchen (ohne Kostenausgleich) abgegeben oder eingestellt werden. Auch wenn die Arbeit sinnvoll ist, kann sich die Stadt dieses Extra nicht mehr leisten.
- Reduktion der Spielplätze von 45 auf 30
Wedel hat im Vergleich zu anderen Städten in Kreis Pinneberg eine sehr hohe Anzahl an Spielplätzen, die zum Teil nur wegen der Unterstützung der Spielplatzpaten überhaupt noch genutzt werden. Durch eine Reduzierung der Anzahl soll die Aufenthaltsqualität an den verbleibenden Standorten gesteigert und die Aufwendungen sowie Investitionen für die Pflege und Erhalt der Spielplätze gesenkt werden.
- Interne Nachnutzung der Spielgeräte und Reduktion der der Beschaffungskosten in den Folgejahren
Durch die Aufgabe einzelner Standorte stehen die Spielgeräte zur Verfügung und können bei Bedarf auf den verbleibenden Standorten genutzt werden, ohne dass neue Geräte angeschafft werden müssen.
- Verringerung des Verlustausgleichs bei der Badebucht / Bedarfsbeauftragung bei der PROVA GmbH
Der Verlustausgleich bei der Badebucht soll durch eine Erhöhung der Eintrittspreise in Bade- sowie Saunalandschaft und eine Vielzahl von anderen Maßnahmen reduziert werden. Ferner soll die PROVA GmbH nur noch bei Bedarf und nicht mehr fortwährend beauftragt werden.
- Einführung / Erweiterung von Nutzungsgebühren für Sporthallennutzungen
Für die Wedeler Sporthallen werden aktuell fast keine Nutzungsentgelte gefordert. Durch die Einführung von auch nur geringen Nutzungsentgelten werden nicht nur die Erträge erhöht, sondern es ist auch möglich, Vorsteuerabzugsbeträge bei Instandhaltung und Investitionen geltend zu machen.
- Streckung der Deckschichtsanierung für Gemeindestraßen bis 2030
Die Sanierung der Deckschichten der Gemeindestraßen sollen bis 2030 in geringerem Umfange als geplant erfolgen, um die Kosten für die Maßnahmen zu strecken.
- Verlängerung der Nachtabschaltung bei der Straßenbeleuchtung
Durch eine Verlängerung der Nachtabschaltung können Energiekosten eingespart werden, die zur Entlastung des Haushalts führen.
- Nachverhandeln d. Kostenersatzes für UI/UA bei Bundesstraßen
Für die Instandhaltung der Bundesstraßen wurde der Kostensatz seit 1963 nicht angepasst. Hier könnte durch eine Nachverhandlung ein höherer Kostenersatz erfolgen. Alternativ könnte der Vertrag mit dem Bund gekündigt werden, sodass der Bund diese Aufgabe wieder selbst durchführen muss.
- Erhöhung / Einführung von Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet in 3 Stufen
Im Wedeler Stadtgebiet gibt es für eine Vielzahl von Parkflächen noch keinerlei Parkgebühren. Durch die phasenweise Einführung werden bereits frühzeitig Erträge generiert, auch wenn die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
- Stufe: alle öffentlichen Flächen außer Schulen
- Stufe: Schulen
- Stufe: Anwohnerparken
- Erhöhung der WoMo Stellplatzgebühren im Sommer um 50 %
Der Badebucht als Betreiberin des Stellplatzes soll vorgeschlagen werden, die Preise im Sommer um 50 % zu erhöhen, da die Preise im Vergleich zu anderen Stellplätzen vergleichbaren Stellplätzen sehr moderat sind.
- Eigenerbringung von Aufgaben des Bauhofs mit zusätzlichen Personal
Durch die Einstellung von zusätzlichem Personal brauchen weniger Aufgaben fremdvergeben werden. Der Bauhof ist bei der Leistungserbringung deutlich günstiger als ein gewerbliches Unternehmen, da hier keine Gewinne erzielt werden müssen.
- Eigenerbringung von Aufgaben mit bestehendem Personal
Durch die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze stehen beim Bauhof durch die geringere Betreuung der Spielplätze Ressourcen für anderen Aufgaben zur Verfügung, die dann nicht mehr fremdvergeben werden müssen.
- Erhöhung der Marktnutzungsgebühren
Durch die moderate Erhöhung der Marktnutzungsgebühren können höhere Erträge erzielt werden, die die gestiegenen Kosten der letzten Jahre zumindest teilweise abfedern können.
- Erhöhung der Quote von Hundeanmeldungen
Die Anzahl der in Wedel angemeldeten Hunde pro Einwohner ist im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt viel zu gering, sodass hier durch unterschiedliche Maßnahmen die Anzahl der Anmeldungen erhöht werden soll, was in der Folge die Steuereinnahmen steigern wird.
- Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer soll in einer ersten Stufe von aktuell 2 % auf dann 3 % erhöht werden. Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer haben bereits zahlreiche Personen ihren Erstwohnsitz nach Wedel verlegt, was in der Folge auch zu erhöhten Einkommen-steuereinnahmen geführt hat.
- Einführung einer Bettensteuer
Durch die Einführung einer Bettensteuer für privatreisende Hotelgäste lassen sich Steuererträge generieren, die durch eine technische Anbindung ohne viel zusätzlichen Aufwand die Haushaltslage positiv beeinflussen.
- Erhöhung der Vergnügungs- und Automatensteuer.
Die Vergnügungssteuer soll von aktuell 18 % auf 20 % angehoben werden. Dieser Satz wird sowohl innerhalb des Kreises Pinneberg als auch landesweit bereits von anderen Gemeinden erhoben.
In einer zweiten Stufe (B) sollen die folgenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zeitnah von der Verwaltung geprüft und dem Rat der Stadt Wedel anschließend zur Entscheidung vorgelegt werden:
- Verringerung der Kosten für den Sitzungsdienst: hier Aufwandsreduktion
Die Verwaltung soll überprüfen, welche Möglichkeiten der Aufwandsreduktion bestehen (z.B. andere Protokollführung), um die Kosten für den Sitzungsdienst zu verringern.
- Verringerung der Kosten für den Sitzungsdienst: hier Anzahl der Sitzungen
Die Verwaltung soll Vorschläge für einen Neuzuschnitt der Ausschüsse ausarbeiten. Auch über die Häufigkeit von Sitzungen und die Mehrfachbefassung von unterschiedlichen Ausschüssen mit den gleichen Themen soll überprüft werden.
- Veräußerung entbehrlicher Weide- und Baumschulflächen
Die Stadt Wedel verfügt über eine Anzahl von Weide – und Baumschulflächen, die veräußert werden könnten. Hier soll überprüft werden, in wie weit diese Flächen für eine zukünftige Nutzung (z.B. Solarparks) mittelfristig benötig werden und sich daher ein Verkauf ausschießen würde.
- Aufgabe eigener Gebäudereinigung
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die Vergabe der Gebäudereinigung an extern möglich ist, ohne dass es zu qualitativen Einbußen kommt.
- Aufgabe der Unterstützung von Senioren durch eine gesonderte Seniorenberatungsstelle
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Wedel vorhandenen Angebote für Senioren insgesamt zu evaluieren und einen Vorschlag zu erarbeiten, ob und wie Synergieeffekte zu erreichen sind. Die Angebote der Kirchen sind in die Bestandsaufnahme mit einzubeziehen.
Hier sollen Gespräche mit den Sozialträgern geführt werden, ohne zu einer pauschalen Kürzung von 10 % bei allen Trägern zu kommen. Der bestehende Prüfauftrag in Sachen „Altentagesstätten“ ist mit einzubeziehen.
- Kürzung der Schulsozialarbeit
Die Verwaltung wird beauftragt eine Übersicht zu erstellen, welche Schule über wie viele Stunden an Schulsozialarbeit verfügt. In einem zweiten Schritt soll überprüft werden, welche Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der Schulsozialarbeit gesehen werden.
- Verzicht auf Außenstandorte und Außendienst der Stadtbücherei
Es soll überprüft werden, welche Auswirkungen die Aufgabe der Außenstandorte der Stadtbücherei hat und wie diese Aufgaben ggf. kompensiert werden können.
- Einführung von kostendeckenden SKB-Beiträgen für die erste und letzte Stunde
Gerade die erste Stunde wird zwar häufig gebucht, aber von einigen selten genutzt. So wird ein Angebot, dass Kosten verursacht, vorgehalten, ohne dass es genutzt wird. Es soll daher überprüft werden, ob durch eine Angleichung der Stundensätze für die erste und letzte Stunde dieses Angebot nur noch dann gebucht wird, wenn es auch tatsächlich genutzt wird.
- Rückübertragung der Straßenbeleuchtung in den städtischen Betrieb
Es soll überprüft werden, mit welchen Kosten eine Rückübertragung der Straßenbeleuchtung auf die Stadt Wedel verbunden ist und welche Vorteile für die Stadt Wedel dadurch entstehen könnten. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob und wie eine Rückübertragung vor Ende der offiziellen Laufzeit des Vertrages möglich wäre.
- Abschaffung von Monats- und Jahrestickets für die B+R Anlage
Monats- und Jahrestickets sind für die Nutzenden der B+R Anlage verhältnismäßig günstig. Dies führt dazu, dass die Stellplätze gebucht, dann aber nicht regelmäßig genutzt werden. Es soll geprüft werden, ob eine Umstellung auf Tages- oder Wochentickets die tatsächliche Auslastung der Stellplätze erhöhen könnte. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob dadurch die Erträge erhöht werden könnten.
- Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer A von 380 % auf 400 %
Es soll überprüft werden, welche Auswirkungen eine Erhöhung der Grundsteuer A haben könnte.
- Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer B von 540 % auf 560 %
Es soll überprüft werden, welche Auswirkungen eine Erhöhung der Grundsteuer B haben könnte.
- Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbesteuer von 420 % auf 440 %
Es soll überprüft werden, welche Auswirkungen eine Erhöhung der Gewerbesteuer haben könnte.
Nach Vorschlag der Lenkungsgruppe sollen die folgenden Haushaltskonsolidierungsvorschläge nicht umgesetzt werden:
- Streichung des Nachlasses für Unterkunftskosten für erwerbstätige Bewohner*innen
Berufstätige Bewohner* innen erhalten lt. Satzung einen Nachlass auf die Unterkunftskosten. Diese Regelung soll beibehalten werden.
- Einsparung beim Löschwasser in der maximalen Variante
Eine Durchsetzung der Einsparung in der maximalen Variante wird als unwahrscheinlich angesehen, zumal zu geringe Einnahmen bei den Stadtwerken in der Wassersparte negative Folgen haben könnten.
- Kürzung der Kulturförderung um 20 %
Die pauschale Kürzung der ohnehin schon geringen Kulturförderung wurde abgelehnt.
- Erhöhung der Pacht für den WoMo-Stellplatz auf Höhe der Ist-Einnahmen
Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, weil eine Erhöhung der Pacht auf Höhe der IST-Einnahmen dafür sorgen würde, dass die Badebucht geringere Erträge hat und daher der Defizitausgleich ansteigen wird.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Innenminister hat den aktuellen Haushalt der Stadt Wedel nur noch mit sehr großen Auflagen und Einschnitten genehmigt, da auch von Seiten des Innenministeriums die finanzielle Schieflage mit großer Sorge gesehen wird. Die von der Lenkungsgruppe am 01.04.2023 empfohlenen Vorschläge stellen aus Sicht der Verwaltung den notwendigen Schritt hin zur Gesundung der Wedeler Finanzen dar. Wenn nichts getan wird, ist davon auszugehen, dass die Stadt Wedel in naher Zukunft keinerlei Handlungsspielräume mehr hat und freiwillige Einrichtungen im schlimmsten Falle ganz geschlossen und freiwillige Angebote eingestellt werden müssten.
Daher wird der vom Lenkungsausschuss gemachte Vorschlag vollumfänglich unterstützt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt keine Alternativen vor, weil die Vorschläge gemeinsam mit der Unternehmensberatung IPM entwickelt und vom Lenkungsausschuss empfohlen wurden.
Der Lenkungsausschuss hat sich intensiv über Monate mit der Haushaltskonsolidierung beschäftigt und auf dem Workshop am 1. April die oben genannten Vorschläge besprochen und bewertet.
Weitere Konsolidierungsvorschläge sind wie dargestellt in der Prüfung und können den Handlungsspielraum mittelfristig noch erhöhen.
Ein Verzicht auf die bereits bestehenden Konsolidierungsvorschläge würde theoretisch möglich sein, würde aber in Zukunft dazu führen, dass keine wünschenswerten Projekte mehr umgesetzt werden können, weil schlichtweg die finanziellen Mittel fehlen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Die Höhe der Ergebnisverbesserung durch die Haushaltskonsolidierung ist abhängig davon, wie schnell mit den vorgeschlagenen Maßnahmen begonnen werden kann. Die Details sind der Tabelle 1 (Umsetzung empfohlen) zu entnehmen. In der folgenden Darstellung sind nur die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen berücksichtigt.
Soweit später weitere Konsolidierungsvorschläge aus der Tabelle 2 (Prüfung empfohlen) beschlossen werden, erhöht sich der Betrag noch weiter.
Die Höhe der Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge beruhen auf Schätzungen.
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Mehrerträge* |
2.161.450 |
5.226.250 |
5.284.350 |
5.309.350 |
||||
|
Minderaufwendungen* |
1.066.000 |
1.238.000 |
1.243.000 |
1.308.000 |
||||
|
Saldo (ME+MA) |
|
|
3.227.450 |
6.464.250 |
6.527.350 |
6.617.350 |
||
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|
|
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|
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|
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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|
Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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447,2 kB
|
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2
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(wie Dokument)
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376,1 kB
|
|||
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3
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(wie Dokument)
|
341,6 kB
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