Mitteilungsvorlage - MV/2023/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Zwi
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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02.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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11.05.2023
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Gemäß § 93 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem sowohl das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde als auch die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen Beteiligungen (Aufgabenträger) nachzuweisen sind.
Der Gesamtabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln.
Die Stadt hatte erstmals für das Haushaltsjahr 2019 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Parallel mit der Erstellung dieses Gesamtabschlusses wurde eine Gesamtabschlussrichtlinie erarbeitet, in der die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die erforderlichen Konsolidierungsschritte zur Erstellung eines Gesamtabschlusses dargestellt sind.
Die Gesamtabschlussrichtlinie wurde erstmalig für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2020 herangezogen und wird regelmäßig durch den Fachdienst Finanzen an aktuelle rechtliche und organisatorische Erfordernisse angepasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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791,3 kB
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