Beschlussvorlage - BV/2023/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Wedel fordert den Kreistag auf, dass die zusätzlichen Einnahmen des Kreises Pinneberg aus der Festsetzung des Finanzausgleiches 2023 ausschließlich für eine Senkung der Kreisumlage verwendet werden. Dazu wird eine politische Beschlussfassung durch die Kreisgremien noch vor der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 erwartet  

 

  1. Es wird eine Ergebnisrücklage des Kreises Pinneberg in Höhe von 10 Mio. Euro als angemessen anerkannt. Deutliche Erhöhungen der Rücklagenhöhe sind den Kommunen vor Beschlussfassung darzulegen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Ein Kreis erhebt von den kreisangehörigen Gemeinden und gemeindefreien Gutsbezirken eine Kreisumlage, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen seinen Bedarf nicht decken. Die Rechtsprechung stellt hierzu fest, dass die Kommunen weiter in der Lage sein müssen, ein Mindestmaß an kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.

 

Seit dem Jahr 2016 findet jährlich vor Beschlussfassung über den Kreishaushalt zwischen dem Kreis Pinneberg und den Verwaltungsleitenden der kreisangehörigen Kommunen ein regelmäßiger Austausch über deren finanziellen Situation statt. Dies wird unterjährig gemeinsam vorbereitet von einer Arbeitsgruppe (AG) von Finanzfachleuten aus den jeweiligen Rathäusern und der Kreisverwaltung. Diese AG gibt eine gemeinsame Bewertung zur finanziellen Situation ab und eine Empfehlung zur Höhe der festzusetzenden Kreisumlage ab.

 

Im Jahr 2019 wurde vereinbart, dass sich die Höhe der Kreisumlage an der Ergebnisrücklage des Kreises orientieren soll. Dabei wurde von beiden Seiten (Kreis und Kommunen) eine Ergebnisrücklage in Höhe von 10,00 Mio. Euro als angemessen anerkannt. Dies wurde insbesondere auch von den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen akzeptiert. 

 

Leider haben sich die Mitglieder des Kreistages in den vergangenen Jahren nicht an diese Vereinbarung gehalten. Besonders wird seitens der Kommunen kritisiert, dass der im 1. Nachtrag 2022 beschlossene Überschuss (rd. 12 Mio Euro) in die Rücklagen gebucht und nicht – wie vereinbart - die Kreisumlage gesenkt wurde. Die Rücklagen des Kreises sind dadurch zusätzlich deutlich erhöht worden. Der aktuelle Bestand der Ergebnisrücklage liegt weit über der vereinbarten Höhe von 10,00 Mio. Euro.

 

Gemäß Mitteilungsvorlage zum Jahresabschluss 2021 (VO/FD-11.23.150, Finanzausschuss am 07. März 2023) beträgt die Ergebnisrücklage zum 31.12.2021 20.910.252,55 Euro und die allgemeine Rücklage 63.364.401,70 Euro.

 

Durch das sehr gute Jahresergebnis 2022 wird die Rücklagenhöhe weiter steigen. Gemäß Seite 22 des Prognoseberichts (VO/FD-11.23.150, Finanzausschuss am 07. März 2023) wird die Ergebnisrücklage auf 27,0 Mio. und die allgemeine Rücklage auf 81,9 Mio. Euro anwachsen.

 

Damit liegt die Ergebnisrücklage deutlich über der vereinbarten Höhe von 10,0 Mio. Euro. Zudem liegt die Ergebnisrücklage über der gesetzlich zulässigen Höhe, so dass die allgemeine Rücklage erhöht werden muss. Diese permanente und deutliche Erhöhung der allgemeinen Rücklage wird sehr kritisch gesehen, da ein Zugriff auf die dortigen Mittel nur sehr schwierig möglich ist. Es entsteht gerade kein zusätzlicher politischer Handlungsspielraum und den Kommunen fehlen die Mittel für wichtige Investitionen und Aufgaben.

 

Der Haushalt des Kreises Pinneberg sieht aktuell ein Defizit von rund 18 Mio. Euro vor (s. Beschlussfassung Kreistag am 14. Dezember 2022 (VO/FD-11.22.138).

 

In Anbetracht der sehr hohen Ergebnisrücklage fordern die Kommunen, dass ein mögliches Defizit für das Haushaltsjahr durch eine Reduzierung der Ergebnisrücklage getragen wird. Mehrerträge, die aus der Festsetzung des Finanzausgleiches resultieren, sind über eine Senkung der Kreisumlage an die Kommunen durchzuleiten.

 

Dazu erwarten die Kommunen noch vor der Kommunalwahl eine Zusage von den Fraktionen des Kreistages.

 

Festzustellen ist, dass sich die finanzielle Situation des Kreises Pinneberg in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat, während die kreisangehörigen Kommunen kaum noch Finanzspielraum für die von ihnen zu leistenden Aufgaben haben. Dies ist u.a. daran zu erkennen, dass der Kreis Pinneberg seinen Stand an Verbindlichkeiten aus Krediten von 2018 bis 2022 um knapp 7,5 Mio. reduzieren konnte, die Verbindlichkeiten im kreisangehörigen Raum in Summe um über 28 Mio. Euro gestiegen sind.

 

Verabredet ist, eine aktualisierte Bewertung der finanziellen Situation gemeinsam im Herbst 2023 vorzunehmen. Dabei wird sich auch gemeinsam auf eine angemessene Höhe der Kreisumlage zu verständigen sein. Insbesondere soll die gemeinsam anerkannte Höhe von 10 Mio. Euro für die Ergebnisrücklage wieder ein geeinter Wert werden.

 

Alle Kommunen des Kreises Pinneberg sind sich einig, dass es für deren Entwicklung und Finanzierung der künftigen Aufgaben unerlässlich ist, dass durch eine angemessene Kreisumlage Finanzspielraum für die Bedarfe der örtlichen Gemeinschaft geschaffen werden muss.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

  1. Die Stadt Wedel fordert den Kreistag auf, dass die zusätzlichen Einnahmen des Kreises Pinneberg aus der Festsetzung des Finanzausgleiches 2023 ausschließlich für eine Senkung der Kreisumlage verwendet werden. Dazu wird eine politische Beschlussfassung durch die Kreisgremien noch vor der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 erwartet  

 

  1. Es wird eine Ergebnisrücklage des Kreises Pinneberg in Höhe von 10 Mio. Euro als angemessen anerkannt. Deutliche Erhöhungen der Rücklagenhöhe sind den Kommunen vor Beschlussfassung darzulegen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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