Beschlussvorlage - BV/2023/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den anliegenden Stellenplan Nachtrag 2023.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss ermöglicht eine bedarfs- und anforderungsgerechte Personalausstattung und dient folglich dem Ziel der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

 

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen werden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Qualitätsstandards erhalten bzw. hergestellt.

 

Der Stellenplan dient der Steuerung der Personalwirtschaft der Kommune. Er soll eine wirtschaftliche und bedürfnisgerechte Erfüllung der städtischen Aufgaben ermöglichen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die beantragten Stellen beschlossen werden sollten.

 

Am 27.04.2017 hat der Rat 18 strategische Oberziele beschlossen. Das Handlungsfeld 6 „Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns“ beinhaltet das Oberziel, eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten.

 

Die eingeworbenen Stellen definieren die Anforderungen der Verwaltung in verschiedenen Bereichen begründet. Die Aufgabenerfüllung ist ohne zusätzliches Personal nicht mehr adäquat gewährleistet.

 

Bei Verzicht auf die Erweiterung des Stellenplanes um die eingeworbenen Stellen würde das Ziel der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Personalausstattung verletzt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen sind Einbußen der Qualität der Produkte des jeweils betroffenen Bereichs bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

60.500

121.000

121.000

121.000

121.000

Saldo (E-A)

     

-60.500

-121.000

-121.000

-121.000

-121.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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