Beschlussvorlage - BV/2023/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf einen Zuschuss für die Sanierung eines Beregnungsbrunnens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-401-my
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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26.04.2023
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt Wedel schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot. Der Beschluss trägt dazu bei, das strategische Ziel der Bereitstellung guter sozialer Infrastruktur zu erreichen. Weiterhin wird der Reit- und Fahrverein Wedel darin unterstützt, seine Vereinsarbeit nachhaltig leisten zu können.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Durch einen Schaden an der vorhandenen Pumpe für die Beregnungsanlage für die Reitanlage in der Pinneberger Straße (Catharinenhof) ist es notwendig geworden, einen neuen Brunnen zu bohren. Mit der Beregnungsanlage muss der Reitplatz regelmäßig gewässert werden. Es liegt eine gewisse Dringlichkeit vor, da das große Pfingstturnier des Vereins bevorsteht. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot auf ca. 24.000,- €. Zuschüsse beim LSV und KSV in Höhe von jeweils 4.730,85 sind beantragt. Die restliche Summe wird aus Eigenmitteln finanziert. Der Verein wurde darauf hingewiesen, dass nicht vor Zuschussbewilligung mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden darf.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Wedeler Vereine können Investitionszuschüsse beantragen. Hierfür stehen in diesem Jahr im Haushalt 10.000,-€ zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, den Brunnen mit einem Betrag in Höhe von 2.400,- € zu unterstützen. Für weitere Anträge sind dann noch 7.600,- € vorhanden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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