Beschlussvorlage - BV/2023/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, dem Reit- und Fahrverein Wedel von 1923 e.V. einen Zuschuss zur Sanierung des Beregnungsbrunnens in Höhe von 2.400 -€ zu gewähren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadt Wedel schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot. Der Beschluss trägt dazu bei, das strategische Ziel der Bereitstellung guter sozialer Infrastruktur zu erreichen. Weiterhin wird der Reit- und Fahrverein Wedel darin unterstützt, seine Vereinsarbeit nachhaltig leisten zu können.

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Durch einen Schaden an der vorhandenen Pumpe für die Beregnungsanlage für die Reitanlage in der Pinneberger Straße (Catharinenhof) ist es notwendig geworden, einen neuen Brunnen zu bohren. Mit der Beregnungsanlage muss der Reitplatz regelmäßig gewässert werden. Es liegt eine gewisse Dringlichkeit vor, da das große Pfingstturnier des Vereins bevorsteht. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot auf ca. 24.000,- €. Zuschüsse beim LSV und KSV in Höhe von jeweils 4.730,85 sind beantragt. Die restliche Summe wird aus Eigenmitteln finanziert. Der Verein wurde darauf hingewiesen, dass nicht vor Zuschussbewilligung mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden darf.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Wedeler Vereine können Investitionszuschüsse beantragen. Hierfür stehen in diesem Jahr im Haushalt 10.000,-€ zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Brunnen mit einem Betrag in Höhe von 2.400,- € zu unterstützen. Für weitere Anträge sind dann noch 7.600,- € vorhanden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Zuschuss kann auch in abweichender Höhe oder gar nicht gewährt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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