Mitteilungsvorlage - MV/2023/010

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

§ 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ermächtigt den Bürgermeister, unerhebliche
über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen gem. § 95 d Abs. 1 der
Gemeindeordnung S.-H. zu leisten, sofern der Betrag im Einzelfall 25.000 € nicht übersteigt.


Nachfolgend aufgeführte Beträge wurden im Jahr 2022 über- und außerplanmäßig abgedeckt:

 

 

I. Ergebnisplan

 

II. Finanzplan

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