Beschlussvorlage - BV/2023/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 zu Lasten der allgemeinen Rücklage.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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06.04.2023
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Maßnahme betrifft das Handlungsfeld 8: Finanzielle Handlungsfähigkeit. Durch diesen Beschluss soll künftigen Gremien Handlungsspielräume ermöglicht werden. Des Weiteren wird damit ein Meilenstein zur Genehmigungsfreiheit des städtischen Haushalts gelegt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
In den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 sind erhebliche Fehlbeträge aufgelaufen, die weder mit der 2011 gebildeten Ergebnisrücklage, noch durch spätere Jahresüberschüsse ausgeglichen werden konnten. Daher sind diese aufgelaufenen Fehlbeträgt zurzeit als vorgetragener Fahlbetrag in der Bilanz dargestellt.
Die Fehlbeträge belaufen sich auf:
Jahresergebnis 2012: -17.150.317,42 €
Jahresergebnis 2013: -7.226.951,90 €
Jahresergebnis 2014: -5.381.060,78 €
In Summe: -29.758.330,10 €
Mit der Ergebnisrücklage und den positiven Jahresergebnissen der Jahre 2011, 2015 und 2016 konnte ein Teil der Jahresfehlbeträge ausgeglichen werden. Im Einzelnen sind das:
Ergebnisrücklage: 10.820.789,43 €
Jahresergebnis 2011: 481.034,43 €
Jahresergebnis 2015: 20.563,06 €
Jahresergebnis 2016: 39.958,68 €
In Summe: 11.362.345,60 €
Gem. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik (GemHVO – Doppik) sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nach § 26 Abs. 2 GemHVO – Doppik sind Jahresüberschüsse ebenfalls zum Ausgleich vorgetragener Jahresfehlbeträge zu verwenden.
Im Ergebnis ergibt sich damit folgender, nicht gedeckter Fehlbetrag:
Summe der aufgelaufenen Fehlbeträge: -29.758.330,10 €
Summe Jahresüberschüsse und Ergebnisrücklage: 11.362.345,60 €
Saldo vorgetragener Jahresfehlbetrag: -18.395.984,50 €
Die nach § 26 Abs. 4 S. 1 GemHVO – Doppik vorgetragenen Jahresfehlbeträge belaufen sich somit Ende 2016 auf 18.395.984,50 €. Die Eigenkapitalpositionen sind wie folgt:
1.1 Allgemeine Rücklage: 72.294.388,36 €
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag: -18.395.984,50 €
1 Eigenkapital: 53.898.403,86 €
Gem. § 26 Abs. 4 S. 2 GemHVO – Doppik können vorgetragene Jahresfehlbeträge nach 5 Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Der Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge führt folgender Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz:
1.1 Allgemeine Rücklage: 53.898.403,86 €
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag: 0,00 €
1 Eigenkapital: 53.898.403,86 €
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Seit 2013 haben sich die Verwaltung und die politischen Gremien in mehreren Runden bemüht, im Ergebnisplan dauerhaft Überschüsse zu erwirtschaften und die vorgetragenen Jahresfehlbeträge durch diese Jahresüberschüsse auszugleichen. Bis einschließlich 2016 ist das nur in sehr geringem Umfang gelungen.
In den Jahren 2017 bis einschließlich 2022 (vorläufig) wurde im Saldo ein Überschuss von 10.228.970,40 € erzielt. Das heißt, mit Beschluss über den Jahresabschluss 2022 könnte das Eigenkapital sich folgendermaßen darstellen:
1.1 Allgemeine Rücklage: 53.898.403,86 €
1.3 Ergebnisrückläge: 10.228.970,40 €
1 Eigenkapital: 64.127.374,26 €
Im Haushaltsplan 2023 werden bis einschließlich 2026 folgende Jahresfehlbeträge ausgewiesen:
2023: -13.136.000 €
2024: -1.956.500 €
2025: -3.996.100 €
2026: -3.593.500 €
Summe: -22.682.100 €
Für die weiterhin notwendige Haushaltskonsolidierung ergeben sich damit grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Erstens, sämtliche Jahresfehlbeträge 2023 bis 2026 werden ausgeglichen. Daraus ergibt sich ein jährlicher Konsolidierungsbedarf für die Jahre 2024 bis 2027 von 5.670.525 €. Ende 2027 würde das Eigenkapital dann, wie oben dargestellt, 64.127.374,26 € betragen. Die Ergebnisrücklage könnte in diesem Zeitraum zur Deckung von heute noch nicht bekannten Ergebnisverschlechterungen herangezogen werden. Damit bliebe eine Reserve erhalten.
Alternativ könnte die Ergebnisrücklage in die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfs einbezogen werden. Der Konsolidierungsbedarf verringert sich somit auf -12.453.130 €, bzw. 3.113.300 € jährlich. Damit würde die Ergebnisrücklage bis 2027 vollständig aufgezehrt werden. Ende 2027 würde sich das Eigenkapital dann auf 53.898.403,86 € belaufen. Eine Reserve für Ergebnisverschlechterungen gäbe es nicht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Auf die Umbuchung der Jahresfehlbeträge könnte verzichtet werden. Die umbuchbaren Jahresfehlbeträge müssten dann zusätzlich durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ausgeglichen werden. In der Summe ergäbe sich damit ein Konsolidierungsvolumen in Höhe von:
Vorgetragene Jahresfehlbeträge: -18.395.984,50 €
Jahresfehlbeträge 2023 – 2026: -22.682.100,00 €
Summe: 41.078.084,52 €
Um die Konsolidierung bis 2027 abzuschließen müssten jährliche Ergebnisverbesserungen in Höhe von 10.269.600 € erreicht werden. Werden die, in der Begründung der Verwaltungsempfehlung genannten Beträge zugrunde gelegt, verlängert sich der Konsolidierungszeitraum auf 8 bzw. 14 Jahre.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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