Beschlussvorlage - BV/2023/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Wedel 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-302-Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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23.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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06.04.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Nach der Satzung für Sondervermögen der Stadt Wedel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wedel in Verbindung mit § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz ist die Einnahme- und Ausgaberechnung 2023 nach dem Mitgliederbeschluss (am 07.02.2023) und vor Inkrafttreten dem Rat zur Zustimmung vorzulegen. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung. Aus dem städtischen Haushalt fließt lediglich der jährliche städtische Zuschuss in die Kameradschaftskasse. Der bei weitem höhere Anteil stammt von Zuwendungen Dritter oder wird selbst erwirtschaftet. Die Kameradschaftskasse ist ein zentrales Element der Kameradschaftspflege und damit auch eine Anerkennung der ehrenamtlichen Leistungen der Einsatzkräfte.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung. Aus dem städtischen Haushalt fließt lediglich der jährliche städtische Zuschuss in die Kameradschaftskasse. Der bei weitem höhere Anteil stammt von Zuwendungen Dritter oder wird selbst erwirtschaftet. Die Kameradschaftskasse ist ein zentrales Element der Kameradschaftspflege und damit auch eine Anerkennung der ehrenamtlichen Leistungen der Einsatzkräfte.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Der Einnahmen- und Ausgabenplan des Jahres 2023 tritt erst nach Zustimmung des Rates in Kraft. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 der Satzung für Sondervermögen der Stadt Wedel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wedel ist eine Ablehnung gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,6 kB
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